Anrufzentrale On-Demand-Verkehr
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen E61464148veröffentlicht 14.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 37 Monate
- 01.12.2023 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 37 Monate01.12.2023 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 35 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Erbringung von Callcenter-Leistungen für Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) Zur Vergabe kommen Call-Center-Leistungen für Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 PBefG (On-Demand-Verkehr, kurz: ODV) im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund. Die Call-Center-Leistung umfasst mit der Buchung von Fahrtwünschen zusammenhängende Tätigkeiten. Es ist das von der AVV GmbH zur Verfügung gestellte ODV-Buchungssystem zu verwenden. Die Erbringung der Verkehrsleistung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlag erhält das Angebot mit dem preisgünstigsten Preis pro Service-Minute.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2023
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit weitere Bediengebiete aufzunehmen, welche vom Auftragnehmer entsprechend der Vergabeunterlagen zu bearbeiten sind. Diesbezüglich gilt § 2 Nr. 3 VOL/B. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufze … ganz lesenkürzer
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit weitere Bediengebiete aufzunehmen, welche vom Auftragnehmer entsprechend der Vergabeunterlagen zu bearbeiten sind. Diesbezüglich gilt § 2 Nr. 3 VOL/B. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Änderungen der täglichen Betriebszeiten von bis zu 5 Stunden pro Tag im Zeitfenster der in den Vergabeunterlagen genannten Servicezeiten vorzunehmen. Diesbezüglich gilt § 2 Nr. 3 VOL/B. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja. Der Auftrag beginnt am 01.12.2023 und endet mit Ablauf des 31.12.2026. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit die Vereinbarung nicht bis spätestens zum 30.04. des jeweiligen Jahres mit Wirkung zum Jahresende (im Fall der Kündigung: 31.12. des jeweiligen Jahres letzter Tag der Vereinbarung) von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Die Vereinbarung ist erstmals mit Kündigung bis spätestens zum 30.04.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 möglich. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Postfach, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Zuschlag wurde erteilt. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. de … ganz lesenkürzer
Der Zuschlag wurde erteilt. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Vorabinformation § 134 GWB an die beteiligten Bieter ist erfolgt und dem Auftrag liegt eine im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Auftragsbekanntmachung zugrunde. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| walter services GmbH, Königswinter | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schrannenstr.3, 86150 Augsburg
- Website
- avv-augsburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Beschaffung eines Chatbots08.11.2025
- AVV-Dispositionssystem14.05.2025
- Beschaffung Inbetriebnahme eines DFI-Systems als Teil einer ganzheitlichen Fahrgastinformation im AVV07.05.2025
- Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Lechfeld 01" (12.09.2023 bis 31.08.2024) als Gesamtleistung (Interimsvergabe)16.03.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5883aa1b-9b99-4448-9f72-3b816d6e2065.