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Alltagsfit - Karrierestark

Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 34348/FB56/11-2024veröffentlicht 12.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 766 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45136, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis30 %
  • Konzeptionelle Bewertung70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der neuen Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.

Ziele der Maßnahme sind: - Ressourcenorientiertes Profiling - Erhöhung von Kompetenzen und Ressourcen - Stärkung von Motivation und Selbstvertrauen - Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Verbesserung der Eingliederungschancen - Steigerung der Leistungsfähigkeit - Förderung von Schlüsselkompetenzen - Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kenntnisse - Praktische berufliche Erprobung - Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen - Erhöhung der Sozialkompetenz - Herstellung von Marktnähe Die Maßnahme unterstützt die Aktivierung und verbessert die Eingliederungsaussichten der Teilnehmenden, fordert und fördert deren Eigeninitiative, Motivation und Gesundheit. Sie zielt auf die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ab. Zielgruppe: Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse Schwierigkeiten haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Diese Zielgruppe umfasst:

1. erwerbsfähige Personen über 25 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen, einschließlich vermuteter substanzbezogener Störungen und psychiatrischer Begleitstörungen, die durch ein Fachgutachten bestätigt wurden. Diese Personen müssen grundsätzlich für den ersten Arbeitsmarkt einsetzbar sein, wobei extreme Suchterkrankungen ausgeschlossen sind. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sind erforderlich, um eine mündliche Verständigung zu gewährleisten

2. Langzeitarbeitslose über 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen: Diese Vermittlungshemmnisse sind nicht überwiegend gesundheitlicher Art. Es handelt sich um Personen, bei denen bisherige Maßnahmen und Regelinstrumente der Sozialgesetzbücher II und III keine erfolgreiche Eingliederung bewirken konnten. Sie weisen oft persönliche und andere Problemlagen auf, die ihre Integration in den Arbeitsmarkt behindern.

Beschreibung des Loses

Die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Phasen. Ziel ist es, die Teilnehmer schrittweise auf eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Phasen sind so gestaltet, dass sie individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt werden können. Es besteht eine Durchlässigkeit zwischen den Phasen, sodass die Teilnehmer je nach Fortschritt in unterschiedliche Elemente einbezogen werden können.

Im Rahmen der einzelnen Phasen sollen die Teilnehmenden je nach individuellem Bedarf Unterstützung in Form von Einzelgesprächen zur Motivationsstärkung für ambivalente Kunden, Einzelcoaching und sozialpädagogischer Begleitung erhalten. Um den Zusammenhalt innerhalb der Teilnehmergruppen zu stärken, sind darüber hinaus gemeinsame Projektarbeiten und Exkursionen vorgesehen.

Einstiegsphase: In der Einstiegsphase der Maßnahme geht es darum, die Teilnehmenden mit dem Programm vertraut zu machen und ein gemeinsames Verständnis der Ziele zu entwickeln. Diese Phase legt den Grundstein für eine positive Gruppenbildung. Zu den Inhalten gehören eine Begrüßung und Einführung, die durch eine Vorstellungsrunde, eine Programmvorstellung, einen Rundgang durch die Einrichtung sowie ein gemeinsames Frühstück und erste soziale Aktivitäten, wie Team-Building-Übungen, gestaltet werden. Darüber hinaus werden in Einzelgesprächen der aktuelle Stand der Teilnehmenden ermittelt, um deren Situation detailliert zu erfassen. Auf Basis der gewonnenen Daten wird ein individueller Förderplan erstellt, in dem kurzfristige, realistische Ziele festgelegt werden, um die Motivation der Teilnehmenden zu stärken.

Stabilisierungsphase Die Stabilisierungsphase zielt darauf ab, die Teilnehmenden durch die Verbesserung ihrer individuellen Fähigkeiten, die Optimierung ihrer Alltagsbewältigung und die Weiterentwicklung ihrer sozialen Kompetenzen zu stärken. Das Hauptziel besteht darin, an den Arbeitsmarkt heranzuführen und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Inhalte dieser Phase sind unter anderem die Stärkung von Schlüsselkompetenzen, die durch Verhaltenstraining, Ressourcenstärkung, die Entwicklung einer stabilen Tagesstruktur, die Förderung des Selbstbewusstseins und der Selbstreflexion sowie den Umgang mit Finanzen und die Unterstützung bei der Perspektiventwicklung erreicht wird. Intensive Aktivierung zielt darauf ab, Eigeninitiative, Motivation, Sozialkompetenz und Netzwerkbildung zu fördern und Vermittlungshemmnisse abzubauen. Darüber hinaus werden gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Ernährungsberatung, Stressbewältigung, Bewegung, Rauchentwöhnung und Aufklärung zu Suchtproblemen angeboten, um die physische und psychische Gesundheit zu verbessern.

Aktivierungsphase Die Aktivierungsphase konzentriert sich auf die Erarbeitung neuer realistischer beruflicher Perspektiven und die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziel dieser Phase ist es, den Teilnehmenden praxisorientierte Erfahrungen zu vermitteln und arbeitsmarktrelevante Kenntnisse zu erwerben. Zu den Inhalten gehören der Abbau von Beschäftigungsbarrieren, wie die Verbesserung des Mobilitätsverhaltens, die Optimierung des Erscheinungsbildes, die Stärkung der Eigeninitiative sowie das Erlernen von Konflikt- und Stressbewältigungsstrategien. Die Arbeitsmarktorientierung umfasst die Vermittlung eines Überblicks über den aktuellen Arbeitsmarkt und die Anforderungen in verschiedenen Branchen sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Zudem werden die Teilnehmenden in die Bewerbung und Nutzung digitaler Medien eingeführt, mit einem Überblick über die Arbeitswelt 4.0, der Nutzung sozialer Medien für die Jobsuche, digitalen Bewerbungsformaten und einer Auffrischung der IT-Grundkenntnisse, wie z.B. MS-Word und E-Mail-Kommunikation.

Abschlussphase In der Abschlussphase steht die Reflexion und Bewertung der Fortschritte der Teilnehmenden im Vordergrund. Diese Phase dient der Dokumentation der Erfolge und der Vorbereitung auf die nächsten beruflichen Schritte. Inhalte sind Feedbackgespräche zur Bewertung der erreichten Ziele und Herausforderungen sowie die Erstellung eines Evaluationsberichts, der die Meilensteine und Erfolge dokumentiert und als Basis für zukünftige Schritte dient. Schließlich werden in dieser Phase individuelle Strategien für den Übergang in den Arbeitsmarkt oder andere Lebensphasen entwickelt. Die Teilnehmenden erhalten Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und werden auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen können je nach Bedarf ebenfalls angeboten werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis30 %
Konzeptionelle Bewertung70 %
Preis
Angebotspreis
Qualität
Konzeptionelle Bewertung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1173WTCP Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1173WTCP Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH, Essen7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ruhralle 175, 45136 Essen
Kontakt
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Auskünfte
Stadt Essen - JobCenter Essenplanung-und-vergabe@jobcenter.essen.de

Bei uns erfasst

75Bekanntmachungen
36Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
1,06 Mio. €Zuschlagswert im Median
518.400 € – 1,62 Mio. €mittlere Hälfte, 33 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f43353d9-5bd0-4c3f-acd8-b54dbe1fa10a.