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vergebenEU-weitDienstleistungen

Alltagsfit - Karrierestark

Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 34348/FB56/11-2024veröffentlicht 29.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 766 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45136, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Essen - JobCenter Essen
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:10 Uhr
    Essen, Ruhr
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der neuen Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.

Ziele der Maßnahme sind: - Ressourcenorientiertes Profiling - Erhöhung von Kompetenzen und Ressourcen - Stärkung von Motivation und Selbstvertrauen - Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Verbesserung der Eingliederungschancen - Steigerung der Leistungsfähigkeit - Förderung von Schlüsselkompetenzen - Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kenntnisse - Praktische berufliche Erprobung - Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen - Erhöhung der Sozialkompetenz - Herstellung von Marktnähe Die Maßnahme unterstützt die Aktivierung und verbessert die Eingliederungsaussichten der Teilnehmenden, fordert und fördert deren Eigeninitiative, Motivation und Gesundheit. Sie zielt auf die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ab. Zielgruppe: Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aufgrund verschiedener Vermittlungshemmnisse Schwierigkeiten haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Diese Zielgruppe umfasst:

1. erwerbsfähige Personen über 25 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen, einschließlich vermuteter substanzbezogener Störungen und psychiatrischer Begleitstörungen, die durch ein Fachgutachten bestätigt wurden. Diese Personen müssen grundsätzlich für den ersten Arbeitsmarkt einsetzbar sein, wobei extreme Suchterkrankungen ausgeschlossen sind. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sind erforderlich, um eine mündliche Verständigung zu gewährleisten

2. Langzeitarbeitslose über 25 Jahren mit multiplen Vermittlungshemmnissen: Diese Vermittlungshemmnisse sind nicht überwiegend gesundheitlicher Art. Es handelt sich um Personen, bei denen bisherige Maßnahmen und Regelinstrumente der Sozialgesetzbücher II und III keine erfolgreiche Eingliederung bewirken konnten. Sie weisen oft persönliche und andere Problemlagen auf, die ihre Integration in den Arbeitsmarkt behindern.

Beschreibung des Loses

Die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Phasen. Ziel ist es, die Teilnehmer schrittweise auf eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Phasen sind so gestaltet, dass sie individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt werden können. Es besteht eine Durchlässigkeit zwischen den Phasen, sodass die Teilnehmer je nach Fortschritt in unterschiedliche Elemente einbezogen werden können.

Im Rahmen der einzelnen Phasen sollen die Teilnehmenden je nach individuellem Bedarf Unterstützung in Form von Einzelgesprächen zur Motivationsstärkung für ambivalente Kunden, Einzelcoaching und sozialpädagogischer Begleitung erhalten. Um den Zusammenhalt innerhalb der Teilnehmergruppen zu stärken, sind darüber hinaus gemeinsame Projektarbeiten und Exkursionen vorgesehen.

Einstiegsphase: In der Einstiegsphase der Maßnahme geht es darum, die Teilnehmenden mit dem Programm vertraut zu machen und ein gemeinsames Verständnis der Ziele zu entwickeln. Diese Phase legt den Grundstein für eine positive Gruppenbildung. Zu den Inhalten gehören eine Begrüßung und Einführung, die durch eine Vorstellungsrunde, eine Programmvorstellung, einen Rundgang durch die Einrichtung sowie ein gemeinsames Frühstück und erste soziale Aktivitäten, wie Team-Building-Übungen, gestaltet werden. Darüber hinaus werden in Einzelgesprächen der aktuelle Stand der Teilnehmenden ermittelt, um deren Situation detailliert zu erfassen. Auf Basis der gewonnenen Daten wird ein individueller Förderplan erstellt, in dem kurzfristige, realistische Ziele festgelegt werden, um die Motivation der Teilnehmenden zu stärken.

Stabilisierungsphase Die Stabilisierungsphase zielt darauf ab, die Teilnehmenden durch die Verbesserung ihrer individuellen Fähigkeiten, die Optimierung ihrer Alltagsbewältigung und die Weiterentwicklung ihrer sozialen Kompetenzen zu stärken. Das Hauptziel besteht darin, an den Arbeitsmarkt heranzuführen und die Leistungsfähigkeit zu steigern. Inhalte dieser Phase sind unter anderem die Stärkung von Schlüsselkompetenzen, die durch Verhaltenstraining, Ressourcenstärkung, die Entwicklung einer stabilen Tagesstruktur, die Förderung des Selbstbewusstseins und der Selbstreflexion sowie den Umgang mit Finanzen und die Unterstützung bei der Perspektiventwicklung erreicht wird. Intensive Aktivierung zielt darauf ab, Eigeninitiative, Motivation, Sozialkompetenz und Netzwerkbildung zu fördern und Vermittlungshemmnisse abzubauen. Darüber hinaus werden gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Ernährungsberatung, Stressbewältigung, Bewegung, Rauchentwöhnung und Aufklärung zu Suchtproblemen angeboten, um die physische und psychische Gesundheit zu verbessern.

Aktivierungsphase Die Aktivierungsphase konzentriert sich auf die Erarbeitung neuer realistischer beruflicher Perspektiven und die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Ziel dieser Phase ist es, den Teilnehmenden praxisorientierte Erfahrungen zu vermitteln und arbeitsmarktrelevante Kenntnisse zu erwerben. Zu den Inhalten gehören der Abbau von Beschäftigungsbarrieren, wie die Verbesserung des Mobilitätsverhaltens, die Optimierung des Erscheinungsbildes, die Stärkung der Eigeninitiative sowie das Erlernen von Konflikt- und Stressbewältigungsstrategien. Die Arbeitsmarktorientierung umfasst die Vermittlung eines Überblicks über den aktuellen Arbeitsmarkt und die Anforderungen in verschiedenen Branchen sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Zudem werden die Teilnehmenden in die Bewerbung und Nutzung digitaler Medien eingeführt, mit einem Überblick über die Arbeitswelt 4.0, der Nutzung sozialer Medien für die Jobsuche, digitalen Bewerbungsformaten und einer Auffrischung der IT-Grundkenntnisse, wie z.B. MS-Word und E-Mail-Kommunikation.

Abschlussphase In der Abschlussphase steht die Reflexion und Bewertung der Fortschritte der Teilnehmenden im Vordergrund. Diese Phase dient der Dokumentation der Erfolge und der Vorbereitung auf die nächsten beruflichen Schritte. Inhalte sind Feedbackgespräche zur Bewertung der erreichten Ziele und Herausforderungen sowie die Erstellung eines Evaluationsberichts, der die Meilensteine und Erfolge dokumentiert und als Basis für zukünftige Schritte dient. Schließlich werden in dieser Phase individuelle Strategien für den Übergang in den Arbeitsmarkt oder andere Lebensphasen entwickelt. Die Teilnehmenden erhalten Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und werden auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen können je nach Bedarf ebenfalls angeboten werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden is … ganz lesenIm Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
Kriterium
Für die Durchführung dieser Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Auftragnehmer bereit zu stellen. Hierzu gehören u.a. Unterrichtsräume, Sozialräume und Besprechungsräume. Für die Pausenzeiten sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeite … ganz lesenFür die Durchführung dieser Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Auftragnehmer bereit zu stellen. Hierzu gehören u.a. Unterrichtsräume, Sozialräume und Besprechungsräume. Für die Pausenzeiten sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen. In jeder Einrichtung hat der Auftragnehmer einen Fotokopierer vorzuhalten sowie die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen. Jeder Teilnehmende muss die Möglichkeit haben, sich kostenfrei direkt vom Träger aus telefonisch beim Arbeitgeber zu bewerben. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theoretische Lerninhalte vermittelt werden. Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der IT ist je Teilnehmer ein vernetzter PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen und Kleingruppengespräche. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Ein zusätzlicher mit Internetzugang ausgestatteter Besprechungsraum ist für die individuelle persönliche Begleitung durch den Bedarfsträger vorzuhalten. Die Größe der Räume ist so zu bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben. Neben der geforderten technischen Ausstattung sind zusätzlich für die Bewerbungsaktivitäten und Eigenrecherchen der Teilnehmer vernetzte PC-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Diese Arbeitsplätze müssen folgenden Anforderungen entsprechen: a) Mindestanforderungen Rechner: Intel Core i5 (oder vergleichbar) mit mindestens 8 GB Arbeitsspeicher, mindestens Internet DSL 6000, aktuellste Browserversion (Edge oder Firefox) sowie "Windows 10" b) Mindestanforderungen Flachbildschirm 23,8 Zoll; Mindestauflösung 1920*1080 erforderlich c) Mindestens ein Farblaser-Drucker oder Tintenstrahldrucker d) Foto-Scanner e) Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (USB-Stick) - Software zum Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOCX, TXT, XLSX, CSV, PPT) f) PDF-Generator, PDF-Reader Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen u. ä. jederzeit und auch erforderlichenfalls in Farbe ausdrucken kann. Der Auftragnehmer stellt jedem Teilnehmer zur Speicherung der von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u. ä. einen USB-Stick zur Verfügung. Dieser verbleibt beim Teilnehmer zur weiteren Verwendung und geht in sein Eigentum über. Etwaige noch auf dem PC / Laptop, Foto-Scanner und DVD-Brenner vorhandene teilnehmerbezogene Daten sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu löschen. Die Aufbewahrungsfrist findet hier keine Anwendung
Kriterium
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.3, D.4 und … ganz lesenFür einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) - Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung. Eignungskriterien Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/ oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/ oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Zu den vergleichbaren Leistungen zählen auch sonstige Maßnahmen bzw. beauftragte Projekte, die überwiegend auf die Eingliederung von Arbeitslosen/ erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt zielen. Der Bieter/ Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft hat im Vordruck D.2 zu erklären, ob eine Vergabe von Unteraufträgen vorgesehen ist. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft bei der Ausführung von Leistungsteilen Unterauftragnehmer einsetzen will, sind im Vordruck D.2 diese Unterauftragnehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungsteile anzugeben. Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.
Kriterium
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anfo … ganz lesenEine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Nachweis des Personals Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden. Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein. Die für diese Teilnehmer entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Das eingesetzte Personal ist täglich namentlich in Listenform zu erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang zu dokumentieren. Diese Erfassungslisten sind auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden. Zum Einsatz kommen 4 Vollzeitstellen für Dozenten / Lehrkräfte, 4 Vollzeitstellen für Sozialpädagogen und 1 Vollzeitstelle für den Einsatz eines Psychologen. Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben in Höhe von 1,0 und für eine Projektleitung in Höhe von 1,0 Stelle vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert "1" entspricht einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden in der Maßnahme. Alle Personalien müssen in der Kalkulation K.1. angegeben werden, so dass der Einsatz nachvollziehbar ist. Bei dem Dozenten / der Lehrkraft wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/ Hochschulstudium erwartet. Alternativ wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker), eine abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung anerkannt. Für alle Lehrkräfte muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige pädagogische Erfahrung vorliegen. Bei Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Ebenfalls wird das Studium zum Berufspädagogen und das Studium der Erziehungswissenschaften anerkannt. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne di …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
02.10.2024, 10:10 Uhr. Essen, Ruhr. Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1PJ57HHU Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1PJ57HHU Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ruhralle 175, 45136 Essen
Kontakt
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Auskünfte
Stadt Essen - JobCenter Essenplanung-und-vergabe@jobcenter.essen.de

Bei uns erfasst

75Bekanntmachungen
36Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
1,06 Mio. €Zuschlagswert im Median
518.400 € – 1,62 Mio. €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f77691f-60cc-414f-b1a3-7c574a6fca34.