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vergebenEU-weitDienstleistungen

Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe

Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0230.0/9-24veröffentlicht 28.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 698 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 6 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre28.04.2025 – 03.05.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 03.05.2027
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung 50 %
Qualität
Personal- und RealisierungskonzeptGewichtung 20 %
Qualität
BetriebskonzeptGewichtung 30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.04.2025
Vertragsende
03.05.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 03.05.2030 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zu … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 03.05.2030 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
Optionen
Preisgleitklausel Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für … ganz lesenPreisgleitklausel Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen (neben der Alltagsbetreuung insbes. Kinder- und Jugendbetreuung und Haustechnik). Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Optionen Das Land Baden-Württemberg macht von der Möglichkeit des § 3 AsylbLG Gebrauch und führt ein Bezahlkartensystem in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ein. Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen werden anstel … ganz lesenOptionaler Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Optionen Das Land Baden-Württemberg macht von der Möglichkeit des § 3 AsylbLG Gebrauch und führt ein Bezahlkartensystem in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ein. Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen werden anstelle von Barauszahlungen eine physische als auch digitale Bezahlkarte zur Verfügung gestellt bekommen. Mit dieser ist die Geldabhebung im Einzelhandel und an Geldautomaten möglich. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige Person wird eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt des Aufladens der Bezahlkarte erfolgt durch den Auftraggeber. a) Abruf Option 1 Bezahlkarte Die Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.1 wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.1 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. b) Abruf Option 2 Taschengeld Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 28.04.2025 die Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird, sodass die Leistungen nach Nr. 19.2.2 mit Leistungsbeginn nicht benötigt werden. Sollte eine Auszahlung der Geldleistungen weiterhin noch physisch erfolgen, wird der Auftraggeber diese Option spätestens am 20.04.2025 auslösen. Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Leistungen nach Ziff. 19.2.2 jederzeit abrufen. Sollte er diesen Abruf widerrufen, kann er die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erneut jederzeit abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Nr. 19.2.2, in Textform angekündigt. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers 19.2.1 Option 1 Bezahlkarte a) Entgegennahme und sichere Verwahrung der vom Auftraggeber ausgelieferten Bezahlkarten samt PIN. Sichere Verwahrung und Rückleitung nicht ausgegebener/abgeholter Bezahlkarten an den Auftraggeber. b) Ausgabe der Bezahlkarte an die Bewohnenden, welche nicht bereits in einer anderen Einrichtung eine Bezahlkarte erhalten haben, und ggf. Unterstützung bei der Aktivierung sowie Dokumentation der Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. Bei Übergabe der Bezahlkarte haben die Bewohnenden ein Empfangsbekenntnis zu unterzeichnen. Das unterzeichnete Empfangsbekenntnis leitet der Auftragnehmer an den Auftraggeber weiter. c) Hilfestellung, ggf. durch Bereitstellen von Ansprechpersonen für die Bewohnenden, bei jeglichen Anliegen der Bewohnenden zur Aktivierung und beim Umgang der Bezahlkarte, sofern der Kunden-support des Kartenanbieters nicht ausreicht (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei Kartenverlust/-sperrung, Fragen zur Geldabhebung und Kontostand, Funktionsweise der App etc.). Darüber hinaus Unterstützung der Bewohnenden bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport des Kartenanbieters. d) Zurverfügungstellung von min. zwei PC-Arbeitsplätzen/Tablets und einem Drucker samt technischer Ausstattung, an welchen die Bewohnenden bei Bedarf den digitalen Kundenservice des Kartenbetreibers nutzen können. Die PC-Arbeitsplätze/Tablets sind zu warten und ggf. notwendige Reparaturen und Anpassungen der Technik sind jeweils auf Kosten des Auftragnehmers von diesem durchzuführen. e) Vervielfältigung und Aushang an zentraler Stelle in der Einrichtung von Informationsmaterial zur Bezahlkarte, welches der Auftraggeber zur Verfügung stellt. 19.2.1.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers a) Zurverfügungstellung und Auslieferung der aufgeladenen Bezahlkarten sowie des PIN; Abholung nicht ausgegebener/abgeholter Bezahlkarten. b) Auf Anforderung durch den Bewohnenden Zurverfügungstellung des Berechnungsbogens des Geldanspruchs des jeweiligen Bewohnenden. c) Zurverfügungstellung von Informationsmaterial zur Bezahlkarte, welches der Auftragnehmer vervielfältigt und aushängt. 19.2.1.2 Vertragsstrafe 500,00 EUR je T …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YMYS

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Malteser Werke gGmbH, Köln5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.12.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01ed9ac9-efe4-4541-a661-1845f5888c3d.