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Alltagsbetreuung in der Außenstelle "Christian-Griesbach-Haus" der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe

Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0230.0/8-24veröffentlicht 17.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 787 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
3 Jahre26.02.2025 – 29.02.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Außenstelle "Christian-Griesbach-Haus" der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193, 76185 Karlsruhe

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung 40 %
Qualität
Personal- und RealisierungskonzeptGewichtung 15 %
Qualität
TagesstrukturierungskonzeptGewichtung 20 %
Qualität
Konzept zur medizinischen VersorgungGewichtung 25 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.02.2025
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern; bei der ersten Verlängerung verlängert sich die Vertragslaufzeit längstens bis zum 28.02.2029 um 14:00 Uhr, bei der zweiten Verlängerung bis längstens zum 28.02.2030 um 14:00 Uhr. Di … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern; bei der ersten Verlängerung verlängert sich die Vertragslaufzeit längstens bis zum 28.02.2029 um 14:00 Uhr, bei der zweiten Verlängerung bis längstens zum 28.02.2030 um 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
Optionen
Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für … ganz lesenPreisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen (neben der Alltagsbetreuung insbes. Kinder- und Jugendbetreuung, medizinisches Fachpersonal und Haustechnik). Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr. Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Option a) Nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern vom 06.11.2023 zur Flüchtlingspolitik soll eine bundesweite Bezahlkarte die bisherigen Geldleistungen ablösen. Es soll den Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl eine physische als auch eine digitale Form der Bezahlkarte zur Verfügung gestellt werden, mit der die Geldabhebung im Einzelhandel und an Geldautomaten ermöglicht werden soll. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige Person soll eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt des Aufladens der Bezahlkarte erfolgt durch den Auftraggeber. b) Option 1 Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 26.02.2025 die Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird, sodass die Leistungen nach Ziff. 19.2.1 mit Leistungsbeginn nicht benötigt werden. Sollte doch weiterhin eine Auszahlung der Geldleistungen noch physisch erfolgen, wird der Auftraggeber diese Option spätestens am 31.12.2024 auslösen. Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Option nach Leistungsbeginn jederzeit und nach einem Widerruf der Leistung zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Ziff. 19.2.1, in Textform angekündigt. c) Option 2 Die Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform abgerufen werden. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. d) Option 2 und 3 Die Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 und 19.2.3 wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.3 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. Der Abruf erfolgt entweder zusammen oder nach bereits erfolgtem Abruf der Leistung nach Ziff. 19.2.2. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers 19.2.1 Option 1 Taschengeld a) Auszahlung des "Taschengeldes" (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und sonstiger Bargeldleistungen (z.B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwilliger Ausreise, Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des Auftraggebers …
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Fortsetzung der Option Leistungsschein 19: 19.2.2 Option 2 Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung eines PC-Arbeitsplatzes Der Auftragnehmer übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohner zur Aktivierung und dem Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PI … ganz lesenFortsetzung der Option Leistungsschein 19: 19.2.2 Option 2 Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung eines PC-Arbeitsplatzes Der Auftragnehmer übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohner zur Aktivierung und dem Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei Kartenverlust/-sperrung, Fragen zur Geldabhebung und Kontostand, Funktionsweise der App etc.) und stellt hierfür nach Bedarf Ansprechpartner zur Verfügung. Hierfür stellt der Auftragnehmer einen PC-Arbeitsplatz samt technischer Ausstattung bereit, an welchem die Bewohner bei Bedarf den digitalen Kundendienst des Kartenbetreibers nutzen können. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport des Kartenbetreibers. Die Kundenbetreuung des Kartenbetreibers wird in verschiedenen Sprachen sichergestellt, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer. Der PC-Arbeitsplatz ist zu warten und ggf. notwendige Reparaturen und Anpassungen an der Technik durchzuführen. 19.2.3 Option 3 Bezahlkarte; Ausgabe Nach Aufladen der Bezahlkarte durch den Auftraggeber gibt der Auftragnehmer die einsatzbereite Bezahlkarte an die Bewohner der Einrichtung aus, unterstützt ggf. bei der Aktivierung und dokumentiert die Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. 19.2.3.1 Vertragsstrafe 500,00 EUR je Tag, um den sich die Ausgabe und ggf. Aktivierung der Bezahlkarte entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten Ausgabetags für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y5GR

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
European Homecare GmbH, Essen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 03.09.2024 auf 12.09.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 03.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f4a7edf-a223-4c65-835c-d32337917961.