Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 0230.0/9-24veröffentlicht 10.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 28.04.2025 – 03.05.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre28.04.2025 – 03.05.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 23 Monatenan Regierungspräsidium Karlsruhe
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 23 Monaten
- Bindefrist endetvor 21 Monaten67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 03.05.2027
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung 50 %
- Qualität
- Personal- und RealisierungskonzeptGewichtung 20 %
- Qualität
- BetriebskonzeptGewichtung 30 %
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Biet … ganz lesenkürzer
Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.- Kriterium
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäf … ganz lesenkürzer
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. Euro für Personenschäden b) 5,0 Mio. Euro für Sachschäden c) 5,0 Mio. Euro für Umweltschäden d) 2,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden e) 0,5 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden f) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden g) 2,0 Mio. Euro für Obhutsschäden h) 2,0 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden. Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen- Kriterium
1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Unterb … ganz lesenkürzer
1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Referenzen; Mindestens zwei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Art, Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung je geforderter Referenz, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität) und Angabe, ob es sich beim Referenzobjekt um eine Einrichtung handelt, bei der sich sämtliche zu betreuende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Bei einem Referenzobjekt (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Zusätzlich müssen beide geforderten Referenzobjekte über mindestens 300 im Regelbetrieb nutzbare Betten (Bettenkapazität) verfügen. Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich. Geforderte Mindeststandards: Zu 2) Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen für verschiedene Referenzobjekte. Bei einem Referenzobjekt (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Beide geforderte Referenzobjekte müssen über mindestens 300 im Regelbetrieb nutzbare Betten (Bettenkapazität) verfügen. Bei beiden Referenzobjekte muss es sich um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu betreuende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich.- Kriterium
1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU … ganz lesenkürzer
1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.04.2025
- Vertragsende
- 03.05.2027
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 03.05.2030 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zu … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 03.05.2030 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.- Optionen
Preisgleitklausel Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für … ganz lesenkürzer
Preisgleitklausel Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen (neben der Alltagsbetreuung insbes. Kinder- und Jugendbetreuung und Haustechnik). Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 67 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.12.2024, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Optionen Das Land Baden-Württemberg macht von der Möglichkeit des § 3 AsylbLG Gebrauch und führt ein Bezahlkartensystem in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ein. Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen werden anstel … ganz lesenkürzer
Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Optionen Das Land Baden-Württemberg macht von der Möglichkeit des § 3 AsylbLG Gebrauch und führt ein Bezahlkartensystem in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ein. Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen werden anstelle von Barauszahlungen eine physische als auch digitale Bezahlkarte zur Verfügung gestellt bekommen. Mit dieser ist die Geldabhebung im Einzelhandel und an Geldautomaten möglich. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige Person wird eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt des Aufladens der Bezahlkarte erfolgt durch den Auftraggeber. a) Abruf Option 1 Bezahlkarte Die Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.1 wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.1 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. b) Abruf Option 2 Taschengeld Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 28.04.2025 die Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird, sodass die Leistungen nach Nr. 19.2.2 mit Leistungsbeginn nicht benötigt werden. Sollte eine Auszahlung der Geldleistungen weiterhin noch physisch erfolgen, wird der Auftraggeber diese Option spätestens am 20.04.2025 auslösen. Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Leistungen nach Ziff. 19.2.2 jederzeit abrufen. Sollte er diesen Abruf widerrufen, kann er die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erneut jederzeit abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Nr. 19.2.2, in Textform angekündigt. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers 19.2.1 Option 1 Bezahlkarte a) Entgegennahme und sichere Verwahrung der vom Auftraggeber ausgelieferten Bezahlkarten samt PIN. Sichere Verwahrung und Rückleitung nicht ausgegebener/abgeholter Bezahlkarten an den Auftraggeber. b) Ausgabe der Bezahlkarte an die Bewohnenden, welche nicht bereits in einer anderen Einrichtung eine Bezahlkarte erhalten haben, und ggf. Unterstützung bei der Aktivierung sowie Dokumentation der Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. Bei Übergabe der Bezahlkarte haben die Bewohnenden ein Empfangsbekenntnis zu unterzeichnen. Das unterzeichnete Empfangsbekenntnis leitet der Auftragnehmer an den Auftraggeber weiter. c) Hilfestellung, ggf. durch Bereitstellen von Ansprechpersonen für die Bewohnenden, bei jeglichen Anliegen der Bewohnenden zur Aktivierung und beim Umgang der Bezahlkarte, sofern der Kunden-support des Kartenanbieters nicht ausreicht (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei Kartenverlust/-sperrung, Fragen zur Geldabhebung und Kontostand, Funktionsweise der App etc.). Darüber hinaus Unterstützung der Bewohnenden bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport des Kartenanbieters. d) Zurverfügungstellung von min. zwei PC-Arbeitsplätzen/Tablets und einem Drucker samt technischer Ausstattung, an welchen die Bewohnenden bei Bedarf den digitalen Kundenservice des Kartenbetreibers nutzen können. Die PC-Arbeitsplätze/Tablets sind zu warten und ggf. notwendige Reparaturen und Anpassungen der Technik sind jeweils auf Kosten des Auftragnehmers von diesem durchzuführen. e) Vervielfältigung und Aushang an zentraler Stelle in der Einrichtung von Informationsmaterial zur Bezahlkarte, welches der Auftraggeber zur Verfügung stellt. 19.2.1.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers a) Zurverfügungstellung und Auslieferung der aufgeladenen Bezahlkarten sowie des PIN; Abholung nicht ausgegebener/abgeholter Bezahlkarten. b) Auf Anforderung durch den Bewohnenden Zurverfügungstellung des Berechnungsbogens des Geldanspruchs des jeweiligen Bewohnenden. c) Zurverfügungstellung von Informationsmaterial zur Bezahlkarte, welches der Auftragnehmer vervielfältigt und aushängt. 19.2.1.2 Vertragsstrafe 500,00 EUR je T …- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y5GF
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
- Kontakt
- vergabestelle.abteilung9@
rpk.bwl.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Arkade-Pauline 13 gemeinnützige GmbH3 Zuschläge
- AWO Kreisverband Heilbronn e.V.2 Zuschläge
- Dibber gGmbH2 Zuschläge
- Malteser Werke gGmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.12.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ae96159-420d-4d02-91d2-f1b6ca5a9d6a.