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Frist im Verfahrenseit 361 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 239 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
246 Monate01.04.2026 – 28.09.2046
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 207 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Ziffer 1.120 %
  • Ziffer 1.220 %
  • Ziffer 1.1 und 1.220 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.09.2046
    vor 7 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 30 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der akustischen Vorplanung und Beratung für Bauakustik, Raumakustik und Schallimmissionsschutz im Rahmen des Projekts "Zukunft der Städtischen Bühnen Frankfurt".

Beschreibung des Loses

Die Städtischen Bühnen Frankfurt gehören zu den renommiertesten Sprech‑ und Musiktheatern in Europa und integrieren sämtliche für den erfolgreichen Ensemble- und Repertoirebetrieb notwendigen Funktionen. Gebäude für Veranstaltungen, vor allem aber Aufführungsgebäude, erfordern einen hohen akustischen Standard um gleichzeitige Nutzungen störungsfrei für die rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein exzellentes Klangerlebnis für das Publikum zu ermöglichen. Bei der Entwicklung der neuen Bühnenbauten von Schauspiel und Oper sowie der Ersatz- und Interimsspielstätten gilt es die akustischen Parameter sämtlicher Funktionsbereiche zu konzipieren. Dies beinhaltet sowohl die öffentlichen Veranstaltungsbereiche (z.B. Zuschauerräume, Foyers, ...) als auch die internen Betriebsflächen (z.B. Bühne, Hinter- und Seitenbühnen, Orchestergraben, Probenräume, Probebühnen, Verkehrsflächen, Andienung, ...).

Die Erstellung der Akustikplanung als Vorplanung für die Erstellung von (teil)funktionalen Leistungsbeschreibungen und die laufende Beratung und fachliche Unterstützung der Auftraggeberin (AG) zu akustischen Themen ist Inhalt der hier zu beauftragenden Leistungen. Die Vorplanungsleistungen bestehen aus der Erstellung der Fachplanungen der Bauakustik, der Raumakustik und des Schallimmissionsschutzes als Orientierungsplanung für den Architekturwettbewerb unter Federführung der separat beauftragten, theaterfachlichen Vorplanung.

Leistungsinhalte sind dabei insbesondere, die Entwicklung und Fortschreibung der Projektanforderungen in Bezug auf die Akustik, sowie die Beratung bei der Durchführung der Architekturwettbewerbe, der Planungs- und Bauvergaben unter Berücksichtigung der Projektziele im Rahmen der Akustikplanung. Dabei sollen möglichst leistungsfähige, effiziente, umwelt- und klimafreundliche Spielstätten ermöglicht werden, welche die Grundlagen für künstlerische Höchstleistungen, gute Arbeitsbedingungen und funktionsgerechte sowie sichere Arbeitsplätze bieten. Aufbauend auf den bereits erfolgten Untersuchungen (insbesondere Anlage A01 - Bericht zur Zukunft der Städtischen Bühnen, September 2021 und Anlage A02 - Ergänzende Prüfaufträge zur Zukunft der Städtischen Bühnen, Februar 2023) sind Optimierungspotenziale für die Umsetzung sowie für die spätere Bewirtschaftung zu identifizieren, in Varianten darzustellen und mit der AG sowie mit deren weiteren Projektbeteiligten abzustimmen.

In der gesamten Planungs- und Bauphase ist eine kontinuierliche Begleitung erforderlich. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die AG hinsichtlich der die Spezialgewerke betreffenden Nutzeranforderungen umfassend zu beraten. Relevant ist hierbei das Identifizieren von potenziell kritischen Aspekten und das Entwickeln von entsprechenden Planungs- und Bauvorgaben in Abstimmung mit der AG.

Die Leistungen für die Bühnenplanung und den vorbeugenden Brandschutz werden von der AG separat vergeben und sind zu berücksichtigen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Ziffer 1.120 %
Ziffer 1.220 %
Ziffer 1.1 und 1.220 %
Preis40 %
Qualität
Ziffer 1.1Projektbezogene Herangehensweise
Qualität
Ziffer 1.2Persomalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Personen
Qualität
Ziffer 1.1 und 1.2Bieterpräsentation zu den Ziffern 1.1 und 1.2
Preis
Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
28.09.2046
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Neben den weiteren Details, welche den Vergabeunterlagen entnommen werden können, sind zu beachten: Hinweise zum Punkt - Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Der Nachweis der geforderten Referenzen erfolgt durch die Eintragung in den nachfolgenden Referenzblättern. Die Prüfung der Referenzen … ganz lesenNeben den weiteren Details, welche den Vergabeunterlagen entnommen werden können, sind zu beachten: Hinweise zum Punkt - Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Der Nachweis der geforderten Referenzen erfolgt durch die Eintragung in den nachfolgenden Referenzblättern. Die Prüfung der Referenzen erfolgt nur für die dort eingetragenen Projekte. Allgemeine Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Büroreferenzen über erbrachte Planungsleistungen eines anderen Unternehmens können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern des Unternehmens festgestellt werden kann, das sich nunmehr auf die Referenz beruft. Eine Eignungsreferenz kann nur dann auf einen Nachunternehmer bezogen werden, wenn die Leistung auch tatsächlich von diesem erbracht wird. Eine Bewertung kann nur erfolgen, wenn die Maßnahme hinsichtlich der Wertungskriterien eindeutig beschrieben ist. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Angaben vor. Der Zeitpunkt "bis dato" wird als das Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung definiert.
Hinweis
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: (falls zutreffend) 5

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Müller-BBM Building Solutions GmbH, Planegg4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

787vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.338 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4fd58c44-17bd-4cce-9063-5b3b46d81676.