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Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR - Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach

Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR · Waiblingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0179veröffentlicht 10.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 605 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate
Lose
5Angebot auf bis zu 5
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für die Modernisierung und Neubau des neuen Entsorgungszentrums sowie die Neukonzipierung der Verkehrsflächen (Technische Infrastruktur und Zufahrten) sollen die notwendigen Planungsleistungen ausgeschrieben werden.

Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuschließen, nur mit einzelnen, anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen. Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Zu den Verhandlungsgesprächen werden max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1 - Architekt für Planung Gebäude/Innenräume

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach. Das geplante Bauprojekt „Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach“ befindet sich in 71522 Backnang-Steinbach, Heiligenwald 1-2 und 4 auf den Gemarkungen Steinbach und OppenweilerZell. Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) beabsichtigt den Neubau von Betriebsgebäuden, sowie die Neugestaltung der Wertstoffannahme, um den Betrieb des Entsorgungszentrums Backnang-Steinbach zu optimieren. Am Standort soll eine sichere und zweckmäßige Betriebsführung erreicht und die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit durch entsprechend gestaltete Verkehrsflächen, Be- und Entladezonen, sowie Sammelsysteme erhöht werden. Details sind in den Vergabeunterlagen zu finden. Eignungskriterien siehe Matrix im Teilnahmeantrag Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Der AG behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden oder Gelegenheit zur Vervollständigung oder Korrektur gegeben wird. Verzichtet der AG auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge oder Angebote, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der AG für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Bei den vom Bieter vorzunehmenden Angaben zum Angebot (erst in Stufe 2) handelt es sich um leistungsbezogene Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung scheidet daher aus, vgl. § 56 Abs. 3 VgV. Eine Nichtangabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Grobkostenannahme zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 10.000.000 € Brutto. Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht warden können. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit einer Konzeption vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV)

30 Monate–
2
LOS 2 - Fachplanung für technische Ausrüstung HLS

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS, ALG 1-3, 7-8) gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 2 §55 Das geplante Bauprojekt „Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach“ befindet sich in 71522 Backnang-Steinbach, Heiligenwald 1-2 und 4 auf den Gemarkungen Steinbach und OppenweilerZell. Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) beabsichtigt den Neubau von Betriebsgebäuden, sowie die Neugestaltung der Wertstoffannahme, um den Betrieb des Entsorgungszentrums Backnang-Steinbach zu optimieren. Am Standort soll eine sichere und zweckmäßige Betriebsführung erreicht und die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit durch entsprechend gestaltete Verkehrsflächen, Be- und Entladezonen, sowie Sammelsysteme erhöht werden. Details sind in den Vergabeunterlagen zu finden. Eignungskriterien siehe Matrix im Teilnahmeantrag. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Der AG behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden oder Gelegenheit zur Vervollständigung oder Korrektur gegeben wird. Verzichtet der AG auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge oder Angebote, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der AG für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Bei den vom Bieter vorzunehmenden Angaben zum Angebot (erst in Stufe 2) handelt es sich um leistungsbezogene Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung scheidet daher aus, vgl. § 56 Abs. 3 VgV. Eine Nichtangabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Grobkostenannahme zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 10.000.000 € Brutto. Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht warden können. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit einer Konzeption vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV)

30 Monate–
3
LOS 3 - Fachplanung für technische Ausrüstung ELT

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (ELT, ALG 4-6 ggf. 8) gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 2 § 55, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Errichtung Abfallwirtschaftszentrum an der Deponie Backnang-Steinbach. Das geplante Bauprojekt „Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach“ befindet sich in 71522 Backnang-Steinbach, Heiligenwald 1-2 und 4 auf den Gemarkungen Steinbach und OppenweilerZell. Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) beabsichtigt den Neubau von Betriebsgebäuden, sowie die Neugestaltung der Wertstoffannahme, um den Betrieb des Entsorgungszentrums Backnang - Steinbach zu optimieren. Am Standort soll eine sichere und zweckmäßige Betriebsführung erreicht und die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit durch entsprechend gestaltete Verkehrsflächen, Be- und Entladezonen, sowie Sammelsysteme erhöht werden. Details sind in den Vergabeunterlagen zu finden. Eignungskriterien siehe Matrix im Teilnahmeantrag Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Der AG behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden oder Gelegenheit zur Vervollständigung oder Korrektur gegeben wird. Verzichtet der AG auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge oder Angebote, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der AG für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Bei den vom Bieter vorzunehmenden Angaben zum Angebot (erst in Stufe 2) handelt es sich um leistungsbezogene Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung scheidet daher aus, vgl. § 56 Abs. 3 VgV. Eine Nichtangabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Grobkostenannahme zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 10.000.000 € Brutto. Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht warden können. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit einer Konzeption vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV)

30 Monate–
4
LOS 4 - Fachplanung für Tragwerksplanung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-6 aus dem Leistungsbild zur Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 1 § 51. Das geplante Bauprojekt „Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach“ befindet sich in 71522 Backnang-Steinbach, Heiligenwald 1-2 und 4 auf den Gemarkungen Steinbach und OppenweilerZell. Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) beabsichtigt den Neubau von Betriebsgebäuden, sowie die Neugestaltung der Wertstoffannahme, um den Betrieb des Entsorgungszentrums Backnang-Steinbach zu optimieren. Am Standort soll eine sichere und zweckmäßige Betriebsführung erreicht und die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit durch entsprechend gestaltete Verkehrsflächen, Be- und Entladezonen, sowie Sammelsysteme erhöht werden. Details sind in den Vergabeunterlagen zu finden. Eignungskriterien siehe Matrix im Teilnahmeantrag Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Der AG behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden oder Gelegenheit zur Vervollständigung oder Korrektur gegeben wird. Verzichtet der AG auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge oder Angebote, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der AG für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Bei den vom Bieter vorzunehmenden Angaben zum Angebot (erst in Stufe 2) handelt es sich um leistungsbezogene Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung scheidet daher aus, vgl. § 56 Abs. 3 VgV. Eine Nichtangabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Grobkostenannahme zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 10.000.000 € Brutto. Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht warden können. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit einer Konzeption vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV)

30 Monate–
5
LOS 5 - Objektplanung Ingenieurbauwerk

LOS5 - Objektplanung Ingenieurbauwerk sowie Verkehrsanlagen inkl. Örtliche Bauüberwachung Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild nach § 41ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerk sowie § 45 ff. HOAI 2021 Verkehrsanlagen jeweils inkl. Örtliche Bauüberwachung. Das geplante Bauprojekt „Neubau Entsorgungszentrum auf der Deponie Backnang-Steinbach“ befindet sich in 71522 Backnang-Steinbach, Heiligenwald 1-2 und 4 auf den Gemarkungen Steinbach und OppenweilerZell. Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) beabsichtigt den Neubau von Betriebsgebäuden, sowie die Neugestaltung der Wertstoffannahme, um den Betrieb des Entsorgungszentrums Backnang-Steinbach zu optimieren. Am Standort soll eine sichere und zweckmäßige Betriebsführung erreicht und die Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit durch entsprechend gestaltete Verkehrsflächen, Be- und Entladezonen, sowie Sammelsysteme erhöht werden. Details sind in den Vergabeunterlagen zu finden. Eignungskriterien siehe Matrix im Teilnahmeantrag Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Der AG behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden oder Gelegenheit zur Vervollständigung oder Korrektur gegeben wird. Verzichtet der AG auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge oder Angebote, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der AG für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Bei den vom Bieter vorzunehmenden Angaben zum Angebot (erst in Stufe 2) handelt es sich um leistungsbezogene Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Eine Nachforderung scheidet daher aus, vgl. § 56 Abs. 3 VgV. Eine Nichtangabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Die Grobkostenannahme zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 10.000.000 € Brutto. Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht warden können. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit einer Konzeption vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV)

30 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Alle Kriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eignungskriterien und Mindestanforderungen siehe Bewertungsmatrix im Teilnahmeantrag geplante Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriteri … ganz lesenEignungskriterien und Mindestanforderungen siehe Bewertungsmatrix im Teilnahmeantrag geplante Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Formulare je ARGE-Partner auszufüllen, damit die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Partners, insbesondere nach den Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB geprüft werden können. Fehlt die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, auch nach gesonderter Nachforderung, erfolgt ein Ausschluss. Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Kriterium
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen (siehe Anlagen).
Kriterium
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimat … ganz lesenTeilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Monate
Verlängerung
Folgende Meilensteine werden als Vorgabe definiert:  Projektstart – 07.2025  Baubeginn Aushub/Abbruch – 06.2026  Baubeginn Rohbau – 10.2026  Fertigstellung/Inbetriebnahme – 12.2027
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
201 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Bieterfrage sind rechtzeitig über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen, jedoch spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphase 1-2 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3-4 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8-9 Alle Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit e … ganz lesenDie Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphase 1-2 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3-4 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8-9 Alle Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung, siehe oben). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Die Vertragsgestaltung erfolgt anhand der HAV-KOM Vordrucke. Der Leistungsumfang ist beschrieben unter Ziffer. 2.1. Vertragsentwürfe werden mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Verfahrensstufe) zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f25437a-f32a-4f71-8b5f-e00b2c21e294.