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Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR - Generalsanierung Verwaltungs- und Schulgebäude - Objektplanung

Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR · Waiblingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 7030.001veröffentlicht 14.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 845 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,2 Mio. €
Laufzeit
21 Monate30.10.2024 – 01.08.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Ideenskizze50 %
  • Projektteam10 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.08.2026
    vor 24 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1 § 34, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Umbau- und den Sanierungsmaßnahmen des Verwaltungsgebäudes in der Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1 §34, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Umbau- und den Sanierungsmaßnahmen des Verwaltungsgebäudes in der Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen.

In dem Bestandsgebäude sind heute Verwaltungen der AWRM und des technischen Landratsamtes auf 4 Stockwerken untergebracht. Das Gebäude soll nun wie folgt saniert werden:

In den freiwerdenden oberen Stockwerken sollen zukünftig die Verwaltungen der Kreisbaugruppe (KBG) und der AWRM untergebracht werden. In den unteren Stockwerken (UG, EG und 1. OG) soll eine Schule für Schülerinnen und Schüler mit teilweise schweren körperlichen und/oder Mehrfachbehinderungen (Fröbelschule) untergebracht werden. In dem zukünftigen Verwaltungsbereich der AWRM und der Kreisbaugruppe soll den Kunden der AWRM und der Kreisbaugruppe ein Mehr an Service und Beratung geboten werden. Neben vielen innovativen Online-Services möchte man zukünftig ebenso ein innovatives Beratungskonzept für die Situationen anwenden, die eine physische Anwesenheit der Kundschaft erfordern. Hierfür müssen gesonderte Beratungsbereiche vorgesehen werden – eine klassische Beratung direkt im Arbeitsbereich, wie bisher bei der AWRM praktiziert, soll nicht mehr stattfinden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die AWRM Betreiber kritischer Infrastruktur ist, die dem BSI-Regelwerk (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unterliegt. Zur kritischen Infrastruktur gehören nach § 2 Abs. 10 BSIG auch Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die dem Sektor Siedlungsabfallentsorgung angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Näheres regelt die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSIGesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) gelten. Die Trennung zwischen Beratungs- und Arbeitsbereich soll auch dazu führen, dass ein weiteres strategisches Ziel der AWRM und der Kreisbaugruppe ermöglicht wird: Die Einführung einer neuen, modernen Arbeitsumgebung. Zukünftig soll den Beschäftigten im Verwaltungsbereich des Gebäudes eine größere Vielfalt an Arbeitsumgebungen geboten werden. Neben den klassischen Arbeitsplätzen, die in einer tendenziell offeneren Struktur angeboten werden, müssen ebenso kommunikative Treffpunkte für informelle Meetings, für temporäre Arbeit sowie für Projekte zur Verfügung stehen. Erwartet wird eine zeitgemäße Konzeption, die sowohl heutige Ansprüche erfüllt, als auch auf zukünftige Entwicklungen angemessen antworten kann. Der bestehende Gebäudegrundriss muss dementsprechend flexibel und zukunftsoffen gestaltet sein, um den Spielraum für eine nachhaltige Nutzung möglichst groß zu halten.

In den unteren Stockwerken (UG, EG und 1. OG) soll eine Schule für Schülerinnen und Schüler mit teilweise schweren körperlichen und/oder Mehrfachbehinderungen (Fröbelschule) untergebracht werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Unterricht an der Fröbelschule ab Beginn des Schuljahrs 2026/2027 ohne Einschränkungen in dem Gebäude Stuttgarter Straße 110 stattfinden kann. Dies setzt voraus, dass das gesamte Gebäude spätestens am 01.08.2026 schlüsselfertig saniert bzw. umgebaut ist.

BGF gesamt: ca. 8.184 m² (UG: ca. 1.635,70 m², EG: ca. 1.294,74 m², 1.OG bis 4. OG jeweils ca. 1.313,41 m²) BRI gesamt: ca. 25.728,4 m²

Das Gebäude Stuttgarter Straße 110 muss spätestens am 11.08.2025 geräumt sein.

Folgende Meilensteine werden als verbindliche Vertragstermine fixiert: • Einreichung eines genehmigungsfähigen Baugesuchs 31.01.2025 • Fertigstellung Ausführungsplanung 31.07.2025 • Schlüsselfertige Übergabe des gesamten Gebäudes 01.08.2026 Stuttgarter Straße 110

Die Grobkostenschätzung zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 15.700.000 Euro brutto

Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht werden können.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt.

Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmes nicht verzerrt wird (vgl. § 7Abs. 1 und 2 VgV).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
IdeenskizzeGewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
ProjektteamGewichtung (Punkte, genau) 10
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Arbeitsgemeinschaften Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Formulare je ARGE-Partner auszufüllen, damit die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Partners, insbesondere nach den Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB geprüft werden können. Fehlt die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, auch n … ganz lesenArbeitsgemeinschaften Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Formulare je ARGE-Partner auszufüllen, damit die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Partners, insbesondere nach den Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB geprüft werden können. Fehlt die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, auch nach gesonderter Nachforderung, erfolgt ein Ausschluss --> Fehlende Erkl. führt zum Ausschluss Kontaktdaten Zur Information. ohne Bewertung Rechtlicher Status / Rechtsform / Geschäftszweck Notwendig bei juristischen Personen. Nichtvorlage, auch auf gesonderte Nachforderung, führt zum Ausschluss. --> Fehlende Erkl. führt zum Ausschluss Unterbeauftragung Die Angaben zum Nachunternehmereinsatz sind Pflicht. Bei fehlenden Angaben zum Umfang und Nachunternehmer, auch auf gesonderte Nachforderung, erfolgt der Ausschluss. --> Fehlende Erkl. führt zum Ausschluss Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44, 75 VgV) Als Berufsqualifikation ist der Beruf des Architekten gefordert, somit ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bei fehlendem Nachweis erfolgt Ausschluss. Fehl. Nachweis --> Ausschluss Bauvorlageberechtigung Eine Bauvorlageberechtigung ist für die Baugenehmigung erforderlich. Bei fehlendem Nachweis erfolgt Ausschluss. --> Fehlende Erkl. führt zum Ausschluss Beiblatt A) Auf Beiblatt A1 und A2 ist durch Unterschrift des Bewerbers die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB zu dokumentieren. Eine fehlende Unterschrift führt zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist zu prüfen, soweit der Bewerber gemäß § 125 GWB Ausgleich gezahlt hat, Tatsachen und Umstände durch aktive Zusammenarbeit aufgeklärt und Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen hat, Beiblatt A3. Auf Beiblatt A4 ist durch Unterschrift des Bewerbers die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) zu dokumentieren. --> Fehlende Erkl. führt zum Ausschluss
Kriterium
Gesamtumsatz des Bewerbers (netto) Es soll verhindert werden, dass das bewerbende Büro überwiegend von dem ausgeschriebenen Projekt wirtschaftlich abhängig ist, da keine kontinuierliche Bearbeitung erfolgt und damit Vergütungsansprüche entstehen. Die Bewertung wird anhand des 3-Jahres-Durchschnitte … ganz lesenGesamtumsatz des Bewerbers (netto) Es soll verhindert werden, dass das bewerbende Büro überwiegend von dem ausgeschriebenen Projekt wirtschaftlich abhängig ist, da keine kontinuierliche Bearbeitung erfolgt und damit Vergütungsansprüche entstehen. Die Bewertung wird anhand des 3-Jahres-Durchschnittes vorgenommen. Um auch regionale und neugegründete Büros in den Wettbewerb mit einzubeziehen, wird ein Umsatz unterhalb des erwarteten Honorars gefordert. Bezogen auf das Honorar über die gesamte Projektlaufzeit, darf max. das 2-fache des Auftragswertes vorausgesetzt werden. ≥ 1.750.000 € = 2 Punkte < 1.750.000 € ≥ 1.300.000 € = 1 Punkt < 1.300.000 € (Ausschluss) Gewichtung: 2 x 1 = 2 Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Personenschäden ≥ 3,0 Mio. € Sonstige Schäden ≥ 2,5 Mio. € Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung seines Versicherers vorlegen, im Auftragsfall die Deckungssummen gem. den Mindestanforderungen zu erhöhen. Nachweislich müssen die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Versicherungsbestätigung darf nicht älter als 6 Monate vor Absendung der Bekanntmachung sein. Bei Bietergemeinschaften muss eine Versicherung für alle Mitglieder der ARGE nachgewiesen werden, damit der gesamtschuldnerischen Haftung entsprochen wird. Optional kann jedes ARGE-Mitglied für sich die geforderten Versicherungsbedingungen nachweisen, jedoch unter ausdrücklichen Einschluss der gesamtschuldnerischen Haftung der Tätigkeit der ARGE. Wird eines der vorgenannten Kriterien nicht erfüllt, so erfolgt ein Ausschluss. Fehl. Nachweis --> Nachweis Fehl. Deckung --> Nachweis Referenznachweis des Bewerbers gemäß Beiblatt B) Es wird die Vorlage 3 vergleichbarer Referenzen gefordert für den Zeitraum Beginn der Projektabschluss mit LPH 8 nach HOAI nicht älter als 10 Jahre, gerechnet ab 06/2024. Das Projekt mit der höchsten Punktzahl wird in die Bewertung einbezogen. Art des Auftraggebers Die Art des Auftraggebers dient nur zur Information, ist aber verpflichtend anzugeben. Erbrachte Leistungsphasen Für die Erbringung der geforderten Leistungsphasen 1-8 wird 1 Punkt vergeben, für weniger als die Leistungsphasen 1-8 wird kein Punkt vergeben. Gewichtung: 1 x 1 = 1 Gegenstand des Auftrags Der Gegenstand des Auftrags ist bei Umbau und Kernsanierung eines Gebäudes im Bildungs-/ Verwaltungsbereich zur öffentlichen Nutzung mit 3 Punkten zu bewerten, bei Umbau oder Kernsanierung eines Gebäudes im Bildungs-/ Verwaltungsbereich zur öffentlichen Nutzung mit 2 Punkten zu bewerten und bei Erweiterung bzw. Neubau oder/und Sanierung eines sonstigen Gebäudes zur öffentlichen Nutzung mit 1 Punkt. Gewichtung: 3 x 2 = 6 Honorarzone Gebäude entsprechend mind. Honorarzone III HOAI oder höher, gelten als vergleichbar und werden mit 2 Punkte gewertet. Andere Honorarzonen werden mit 1 Punkt gewertet. Gewichtung: 2 x 1 = 2 Bruttogeschossfläche Für die Bruttogeschossfläche werden für ≥ 1.000 qm 3 Punkte vergeben, für < 1.000 qm ≥ 500 qm 2 Punkte, unter 500 qm wird 1 Punkt vergeben. Gewichtung: 3 x 1 = 3 Projektvolumen brutto (KG 2-7) Für das Projektvolumen werden für ≥ 3,5 Mio. € 3 Punkte vergeben, für < 3,5 Mio. € ≥ 2,5 Mio. € 2 Punkte, unter 2,5 Mio. € wird 1 Punkt vergeben. Gewichtung: 3 x 1 = 3 Vergleichbarkeit Für die Vergleichbarkeit mit den folgenden Aspekten werden jeweils 2 Punkten vergeben: - Referenz ist eine Förderschule (z.B. Sonderpädagogisches Förderzentrum, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Förderschwerpunkten etc.) - Referenz beinhaltet eine energetische Sanierung Gewichtung: 2 x 2 = 4 Fördermittelbeschaffung (nur zur Information) Referenz wurde hinsichtlich Fördermittelbeschaffung planerisch bearbeitet und unterstützt. --> ohne Bewertung
Kriterium
Beschäftigte Zur Information. --> ohne Bewertung Durchschnittliche Beschäftigte Es wird eine Mindestzahl an Beschäftigten für die ausgelobte Leistung in den sich bewerbenden Büros gefordert. Wegen der Größe des Vorhabens ist davon auszugehen, dass urlaubs- und krankheitsbedingt entsprechende Mi … ganz lesenBeschäftigte Zur Information. --> ohne Bewertung Durchschnittliche Beschäftigte Es wird eine Mindestzahl an Beschäftigten für die ausgelobte Leistung in den sich bewerbenden Büros gefordert. Wegen der Größe des Vorhabens ist davon auszugehen, dass urlaubs- und krankheitsbedingt entsprechende Mitarbeiterzahlen verfügbar sein müssen, um das Projekt zuverlässig bearbeiten zu können. Bei einer Gesamtmitarbeiterzahl von ≥ 10 (inkl. Verwaltung) ist davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit gegeben ist und das Projekt termingerecht bearbeitet werden kann. Hierfür werden 2 Punkte vergeben. Bei einer Mitarbeiterzahl von < 10 ≥ 5 wird 1 Punkt gegeben. Bei einer Mitarbeiterzahl von < 5 ist das Büro zu einem Großteil vom ausgeschriebenen Objekt wirtschaftlich abhängig und bei Mitarbeiterausfall oder bei sonstigen Beauftragungen ist das Projektziel gefährdet. Es erfolgt ein Ausschluss. Gewertet wird die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre. Gewichtung: 2 x 2 = 4 Im Büro eingesetzte Software CAD-Programme sind gefordert. Ein marktübliches Programm wird mit 1 Punkt bewertet, beim Fehlen eines CAD-Programms kann kein Punkt vergeben werden. Gewichtung: 1 x 1 = 1 AVA-Programme sind gefordert. Ein marktübliches Programm wird mit 1 Punkt bewertet, bei Fehlen eines AVA-Programms kann kein Punkt vergeben werden. Gewichtung: 1 x 1 = 1 Benennung der vorgesehenen Projektbearbeiter Projektleitung Berufserfahrung in Jahren Für die Bearbeitung des Projektes muss der vorgesehene Projektleiter seine fachliche Eignung und Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten nachweisen. Für mindestens 10 Berufsjahre im Leistungsbild gemäß § 34 HOAI sind 2 Punkte zu vergeben. Eine Berufserfahrung von 5 bis unter 10 Jahren wird mit 1 Punkt gewertet, unter 5 Jahren 0 Punkte. Gewichtung: 2 x 3 = 6 Persönliche vergleichbare Referenzprojekte Information zu Erfahrung in vergleichbaren Projekten. -->ohne Bewertung Stellv. Projektleitung Berufserfahrung in Jahren Analog zur Projektleitung wird dasselbe für die stellvertretende Projektleitung gefordert. Hier werden 2 Punkte für eine Berufserfahrung ≥ 10 Jahren vergeben. Eine Berufserfahrung von 5 bis unter 10 Jahren wird mit 1 Punkt, unter 5 Jahren mit 0 Punkte gewertet. Gewichtung: 2 x 2 = 4 Persönliche vergleichbare Referenzprojekte Information zu Erfahrung in vergleichbaren Projekten. ohne Bewertung Bauleitung Berufserfahrung in Jahren Analog zur Projektleitung und zur stellvertretenden Projektleitung wird dasselbe für die Bauleitung gefordert. Hier werden 2 Punkte für eine Berufserfahrung ≥ 10 Jahren vergeben. Eine Berufserfahrung von 5 bis unter 10 Jahren wird mit 1 Punkt, unter 5 Jahren mit 0 Punkte gewertet. Gewichtung: 2 x 3 = 6 Persönliche vergleichbare Referenzprojekte Information zu Erfahrung in vergleichbaren Projekten. ohne Bewertung Projektteam Es ist davon auszugehen, dass für die technische Bearbeitung die Projektleitung, die Bauleitung und ein/e technischer/e Mitarbeiter/in notwendig sind (Minimum). Daher werden für ≥ 3 Bearbeiter 2 Punkte vergeben, < 3 ≥ 2 Bearbeiter = 1 Punkt, unter 2 Bearbeiter 0 Punkte. Schreibkräfte werden nicht gewertet. Bei fehlendem Projektorganigramm erfolgt der Ausschluss. Gewichtung: 2 x 3 = 6 Insgesamt sind mit Abgabe Teilnahmeantrag 49 Punkte zu erreichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.10.2024
Vertragsende
01.08.2026
Verlängerung
ggf. in Abhängigkeit vom Projektverlauf
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
123 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvolls … ganz lesenLeistung: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1. 1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, de…
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Bieterfrage sind rechtzeitig über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen, jedoch spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bei weiteren Verhandlungsrunden behält sich die Vergabestelle vor, weitere Abschichtungen des Bieterkreises vorzunehmen. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfol … ganz lesenBei weiteren Verhandlungsrunden behält sich die Vergabestelle vor, weitere Abschichtungen des Bieterkreises vorzunehmen. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-2 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3-4 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8-9

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fcafc1cc-3a6f-41a1-a3cc-7d0384284f73.