Abfallsammlung LWL-Klinik Lippstadt-Warstein
LWL-Klinik Lippstadt/ Warstein · Lippstadt, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen RVK-012-32-26veröffentlicht 13.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.05.2026 – 30.04.2030
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lippstadt59556, Kreis Soest, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässiglwl.org
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)ja
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 8 Monatenüber lwl.org
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 8 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 30.04.2030
- Bindefrist endetvor 5 Monaten76 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Abfallsammlung aus der Klinik Warstein und Lippstadt-Eickelborn, Lippstadt-Bennighausen
Gegenstand nach CPV
- 90512000Transport von HaushaltsabfällenHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LWL-Klinik Lippstadt '- entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen | 4 Jahre | – |
| 2 | LWL-Klinik Warstein '- entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Berufserfahrung speziell im Bereich der Abfallsammlung Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 1 Referenz (nicht älter als drei Jahrel) zu benennen, die hinsichtlich Art, Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (Entsorgung) vergleichbar sind. Es sind vom Bieter dab … ganz lesenkürzer
Berufserfahrung speziell im Bereich der Abfallsammlung Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 1 Referenz (nicht älter als drei Jahrel) zu benennen, die hinsichtlich Art, Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (Entsorgung) vergleichbar sind. Es sind vom Bieter dabei nur Referenzen anzugeben, bei der der Bieter als Hauptauftragnehmer oder als federführendes Mitglied einer Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung tätig war. Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten sofern möglich, Referenzobjekte benannt werden, die von der für den LWL zuständigen Niederlassung betreut werden. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Dauer /Länge der Zusammenarbeit - Auftragsvolumen in EUR- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistung (Entsorgung) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2026
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- lwl.org
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 76 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.03.2026, 11:00 Uhr. Bieterfragen sind bis zum 09.03.2026 ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es ist erklärtes politisches Ziel des LWL, die Belange schwerbehinderter Menschen zu fördern und sie möglichst am ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Vor diesem Hintergrund soll das Recht zur Teilnahme an dieser Vergabeverfahren gem. § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen un … ganz lesenkürzer
Leistung: Es ist erklärtes politisches Ziel des LWL, die Belange schwerbehinderter Menschen zu fördern und sie möglichst am ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Vor diesem Hintergrund soll das Recht zur Teilnahme an dieser Vergabeverfahren gem. § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten werden, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Voraussetzung gem. § 118 Abs. 2 GWB ist darüber hinaus, dass mindestens 30% der in diesen Werkstätten oder Unternehmen Beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind. Eine entsprechende Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 118 GWB ist den Vergabeunterlagen als Anlage B2 beigefügt und vom Bieter bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die regelmäßige Prüfung über die Einhaltung, insbesondere durch die Vorlage aktueller und gültiger Nachweise vor.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet,sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet,sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Hinweis: Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 09.03.2026. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen. VORBEHALT DER PRÜFUNG DER ANFORDERUNGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht. Es gelten für den LWL die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des LWL bei der Auftragsausführung einzuhalten. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Unterlagen bei.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- LWL-Klinik Lippstadt/ Warstein
- Anschrift
- Eickelbornstr.19, 59556 Lippstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Abfallsammlung LWL-Kliniken Lippstadt-Warstein08.08.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307) im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 10.11.2026
- bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien in zwei Losenbonnorange AöRFrist 26.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist 26.11.2026
- Rahmenvertrag über das Häckseln und Sieben von Grünabfällen der GrünannahmestelleStadt Erkelenz Der BürgermeisterFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b8bf4c3-7235-43e1-98c5-450f80eee510.