AA - Wissenschaftliche Beratungsleistung zu IAM und anderen IT-Sicherheitsthemen
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg
Aktenzeichen VV-2024-0223veröffentlicht 23.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 28.10.2024 – 27.10.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre28.10.2024 – 27.10.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Brandenburg an der Havel14776, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Erweiterte Richtwertmethode50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 27.10.2026
- Heute
Beschreibung
Wissenschaftliche Beratungsleistung zu IAM (Identity & Access Management) und anderen IT-Sicherheitsthemen
Beschreibung des Loses
Die Anforderungen an die Auslands-IT in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch Cloud-Readyness steigen stetig. Die Auslands-IT muss sich zudem in Zusammenarbeit mit Diensten des Bundes und nachgeordneten Behörden verfügbar und kompatibel zeigen. Hierfür ist die Umsetzung eines grundlegend soliden IAM (Identity & Access Management) unabdingbar. Das IAM dient der Verwaltung von Benutzeridentitäten und Zugriffsrechten auf verschiedene Ressourcen des Auswärtigen Amtes und des Bundes wie Dienste, Anwendungen, Netzlaufwerke und Webseiten.
Für die Konzeption und Umsetzung sind wissenschaftliche Beratungsleistungen zu IAM und anderen IT-Sicherheitsthemen erforderlich. Unterstützung bedarf es bei der Entwicklung und Umsetzung des Zielbilds unter Berücksichtigung der bisherigen Schnittstellen (insbesondere zu Vorhaben der Dienstekonsolidierung des Bundes und den Besonderheiten des Auswärtigen Amtes) mit entsprechender Technologieevaluation und der Migration vom IST- zum SOLL-Zustand.
Leistungszeitraum: 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Erweiterte Richtwertmethode
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die vom Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt ("VV-2024-0223_Firmenbogen.docx"). Im Firmenbogen ist eine kurze formlose Darstellung des/der bietenden Unternehmen(s) zur Eignung bezüglich des Auftragsgegenstands gefordert. -Eigene … ganz lesenkürzer
Die vom Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt ("VV-2024-0223_Firmenbogen.docx"). Im Firmenbogen ist eine kurze formlose Darstellung des/der bietenden Unternehmen(s) zur Eignung bezüglich des Auftragsgegenstands gefordert. -Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB -> Angaben für Abfrage beim Wettbewerbsregister im Bundeskartellamt - Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist.- Kriterium
- Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärungen vorzulegen - Firmenbogen unter Ziffer 3) - Bestätigung, dass der Netto-Jahresumsat … ganz lesenkürzer
- Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärungen vorzulegen - Firmenbogen unter Ziffer 3) - Bestätigung, dass der Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU erwirtschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 5.000.000 Euro beträgt (im Firmenbogen unter Ziffer 3 anzugeben) - Bestätigung, dass der Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbereich, der in der EU erwirtschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 1.000.000 Euro beträgt (im Firmenbogen unter Ziffer 3 anzugeben) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 5.000.000€ pro Schadensereignis. Dieser Nachweis ist vom Bieter und (falls zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Falls keine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung existiert, verpflichtet sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei Zuschlag zum Abschluss einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung und Nachweis rechtzeitig vor Leistungsbeginn. Dies ist in einer Eigenerklärung des Bieters zu bestätigen.- Kriterium
- Referenzen: Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der Bieter für Auftraggeber ausgeführt hat und die betreffend Umsatzvolumen, Komplexität und inhaltlichen Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten … ganz lesenkürzer
- Referenzen: Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der Bieter für Auftraggeber ausgeführt hat und die betreffend Umsatzvolumen, Komplexität und inhaltlichen Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten drei Jahre, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist liegen. Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen. Diese Referenzaufträge müssen vergleichbar hinsichtlich folgender Kriterien sein: 1) Wissenschaftliche Beratungsleistung zu Identity & Access Management und anderen Cyber-Sicherheitsthemen 2) Vergleichbares Auftragsvolumen (mindestens 1 Mio. €) Zur möglichen Nachprüfung der Unternehmensreferenzen sind Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) der für das Referenzprojekt auskunftsfähigen Person beim Referenzkunden anzugeben. - Mitarbeiterzahl Mit Abgabe des Angebots ist die durchschnittliche Gesamtanzahl der Mitarbeiter/innen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand im Geschäftsjahr 2023 anzugeben. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 25 VZÄ (Vollzeitäquivalente) gefordert. Bei Bietergemeinschaften und Generalunternehmern/Subunternehmern werden die Zahlen addiert. -Vorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams Für die folgenden vorgesehenen Rollen sind die aufgeführten Mindestvorgaben einzuhalten: 1) Eine Person kann bei der Zuordnung zu einer Rolle nicht mehr als eine Rolle erfüllen (keine Mehrfachbelegung). 2) Die Erfahrungen und Kenntnisse müssen durch einen Lebenslauf und entsprechende Zeugnisse und Nachweise nachgewiesen werden. Rolle 1 - Senior Expert*in = mindestens eine Person, mindestens acht Jahre Berufserfahrung im Bereich IAM und IT-Sicherheit, Studienabschluss mindestens Diplom- oder Masterniveau der Richtung Informatik oder vergleichbar. Zudem sollte der Nachweis der Erfahrung im Bereich der wissenschaftlichen Arbeit mit mind. 3 peer-reviewten (Mit-)Publikationen oder vergleichbar nachgewiesen werden. Rolle 2 - Junior Expert*in = mindestens eine Person, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich IAM und IT-Sicherheit, Studienabschluss mindestens Diplom- oder Masterniveau der Richtung Informatik oder vergleichbar. Zudem sollte der Nachweis der Erfahrung im Bereich der wissenschaftlichen Arbeit mit mind. 1 peer-reviewten (Mit-)Publikationen oder vergleichbar nachgewiesen werden. Mit dem Angebot sind zudem ausgefüllt folgende Erklärungen einzureichen: - Erklärung IT-Sicherheit - Erklärung Unternehmensgröße (KMU) - Erklärung Geschäftsgeheimnisse - Erklärung Qualitätsmanagement - Erklärung Umweltmanagement - Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend optional einzureichen)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.10.2024
- Vertragsende
- 27.10.2026
- Verlängerung
- Nach der Grundlaufzeit (bis vrs. zum 27.10.2026) besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 23.09.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Als Lieferorte gelten die Standorte Bonn und Berlin des Auswärtigen Amts. Hierüber stimmen sich Auftraggeber und Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung ab. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 (Schwankungsbereich 15%, Entscheidungskriterium: Leistung) ermittelt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
- Website
- bfaa.diplo.de
- Kontakt
- einkaufsteam3@
auswaertiges-amt.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus Healthcare GmbH3 Zuschläge
- Robotron Datenbank-Software GmbH2 Zuschläge
- codecentric AG2 Zuschläge
- cosinex GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.09.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.09.2024 auf 26.09.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.09.2024 auf 30.09.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fca45e78-d99c-4b7c-a64a-5cdf2b130b72.