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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

AA RV Delegationsbetreuungsdienstleistungen

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VS-2025-0183veröffentlicht 30.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 295 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 77 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre01.04.2026 – 31.03.2033, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterien Konzepte und Personal70 %
  • Preisangebot für 1 Vertragsjahr30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2033
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Delegationsbetreuungsdienstleistungen während der Durchführung internationaler Konferenzen, Gipfeltreffen, Regierungskonsultationen und Großveranstaltungen sowie die im Vorfeld erforderliche Vorbereitung und Beratung

Beschreibung des Loses

Der Rahmenvertrag dient der Unterstützung des Auswärtigen Amtes, seiner nachgeordneten Behörden sowie anderer oberster Bundesbehörden bei der Vorbereitung und Betreuung von Besuchen nationaler und internationaler hochrangiger Gäste und Delegationen anlässlich internationaler Konferenzen, Gipfeltreffen, Regierungskonsultationen und Großveranstaltungen in Berlin und an anderen Orten in Deutschland. Hierfür bedarf es fester, zentraler Ansprechpersonen sowie der Bereitstellung von Gruppendelegationsbetreuer*innen und Delegationsbetreuer*innen. Die Delegationsbetreuung umfasst klassische Präsenzveranstaltungen, hier insbesondere die physische Begleitung der Delegation während ihres Besuchs bzw. ihrer Konferenzteilnahme. Aber auch bei virtuellen oder hybriden Formaten können Betreuungsleistungen notwendig werden.

Folgende Leistungen werden im Einzelnen benötigt. - Beratung, Steuerung und Management der Delegationsbetreuungsdienstleistungen (u.a. Erstellung eines Delegationsbetreuungskonzepts sowie Planung, Koordinierung und Abwicklung des gesamten Delegationsbetreuungsprozesses); - Planung und Vorbereitung, u.a. Aufbau einer geeigneten Kommunikationsstruktur, Schnittstellenmanagement mit weiteren Dienstleistern, Identifizierung, Untervertragnahme, Bereitstellung und Steuerung einer ausreichenden Anzahl von geeigneten (Gruppen-)Delegationsbetreuer*innen; - Betreuung der Delegationen im Vorfeld der Veranstaltungen (kontinuierliche Ansprechbarkeit, Überwachen und Einhalten von Fristen, Teilnahme an Vorausreisen etc.); - Betreuung der Delegationen während der Veranstaltungen, u.a. kontinuierliche Ansprechbarkeit, Schnittstellenmanagement (zu anderen Dienstleistern, Sicherheitsbehörden, Hotels und Veranstaltungsorten), Schnittstelle zwischen Delegationen und deren Botschaften, Betreuung und Begleitung der Delegation (Teilnahme an Begrüßung/Verabschiedung, Sicherstellung der Einhaltung des Zeitplans, Information und Orientierung bei allen Fragen zum Programm, Serviceleistungen wie Botendienste, Kopiertätigkeiten, Einholung von Auskünften); - Budgetierung und Budgetkontrolle, Kostenabwicklung sowie regelmäßiges Monitoring und Reporting zur Inanspruchnahme dieses Rahmenvertrages. Die Leistungen sowie das hierfür zum Einsatz kommende Personal müssen höchsten Ansprüchen an Qualität, Kompetenz, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Etikette, Diskretion und Flexibilität genügen. Diese spiegeln sich in den festgelegten Eignungs- und Zuschlagskriterien wider.

Für den Rahmenvertrag ist eine Laufzeit von 4 Jahren vorgesehen mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag beinhaltet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Erteilung eines Einzelauftrags oder auf eine bestimmte Anzahl oder Regelmäßigkeit der Erteilung von Einzelaufträgen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualitätskriterien Konzepte und Personal70 %
Preisangebot für 1 Vertragsjahr30 %
Qualität
Qualitätskriterien Konzepte und PersonalHier werden bewertet: 1. die in der 2. Stufe einzureichenden Konzepte zur Erfüllung von Einzelaufträgen (2 Szenarien) über protokollarische Delegationsbetreuung,, siehe Ziffern 02 und 03 der Leistungsbewertungsmatrix 2. die Qualifikation und Erfahrung des zum Einsatz kommenden Personals, siehe Ziffer 04 der Leistungsbewertungsmatrix
Kosten
Preisangebot für 1 VertragsjahrBerücksichtigt werden hier die geschätzte Anzahl an Personentagen und die Bürokosten für 1 Jahr (Zelle F40 des Preisblattes). Für die Bewertung der Preise wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (Lineare Interpolation), s.a. Leistungsbewertungsmatrix Ziffer 05.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2033
Verlängerung
bis zu 2-mal: Entfällt.
Optionen
Nach der Grundlaufzeit von 5 Jahren soll zweimal eine Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bestehen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.931.500 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11bbd196-974f-4cb1-8703-a877eb1044f4.