AA - Protokollarische Fahrdienstleistungen und VIP-Flughafenbetreuung
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg
Aktenzeichen VS-2025-0167veröffentlicht 23.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 7 Jahre
- 01.03.2026 – 28.02.2033
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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- Thermische Entsorgung von Vererdungssubstrat der Kläranlage WerderWasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland · Werder (Havel)Frist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 76 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre01.03.2026 – 28.02.2033, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Brandenburg an der Havel14776, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 28.02.2033
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für protokollarische Fahrdienstleistungen (Los 1) und eine VIP-Flughafenbetreuung (Los 2) für 4 Jahre mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Protokollarische Fahrdienstleistungen über die maximale Vertragslaufzeit von 7 Jahren Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrags ist die Beförderung von Personen und Gepäck anlässlich der Vorbereitung und Durchführung von Besuchen ausländischer Staatsgäste sowie deren Delegationen in Berlin und Umgebung mittels Limousinen, Minibussen, Midibussen und Kleintransportern, im Regelfall innerhalb einer von der Berliner oder Brandenburger Polizei geführten Wagenkolonne. Die Dienstleistung ist überwiegend in Berlin und der näheren Umgebung zu erbringen. Im Einzelfall sind aber auch Fahrten von Berlin zu weiter entfernt gelegenen Orten durchzuführen, ggf. auch mit Übernachtungen im In- und Ausland. Es sollen ausschließlich Pkw (Limousinen) der Oberklasse und oberen Mittelklasse sowie Minibusse (bis 8 Personen), Midibusse (bis 24 Personen) und Kleintransporter, die in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand und nicht älter als drei Jahre sind, zum Einsatz kommen. Zudem sollen die Fahrzeuge eine einheitliche dunkle Farbe (z.B. alle schwarz, alle dunkel-blau oder alle anthrazit) haben. Um dem Aspekt der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen sind vorzugsweise Elektrofahrzeuge zu nutzen bzw. Fahrzeugemissionen zwingend durch Unterstützung von anerkannten Klimaschutzprojekten auszugleichen. An die ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin werden höchste Ansprüche hinsichtlich Qualität, Zuverlässigkeit, Kompetenz, Leistungsfähigkeit, Diskretion und Flexibilität gestellt (s.a. Eignungsmatrix für Los 1). Von der Auftragnehmerin sind innerhalb ihres Unternehmens feste Ansprechpersonen für die Einzelbeauftragung zu bestimmen, deren (rotierende) Erreichbarkeit über 24 Stunden täglich, sieben Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr garantiert ist. Dabei darf es sich nicht um ein Call-Center handeln. Die Vorwarnzeit für einen Einsatz beträgt typischerweise wenige Tage, im Einzelfall auch nur wenige Stunden. Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, innerhalb einer Stunde Reaktionszeit die Einzelleistungen des Einzelauftrags erbringen zu können. | 7 Jahre | – |
| 2 | Los 2: VIP-Flughafenbetreuung über die maximale Vertragslaufzeit von 7 Jahren Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrags sind - je nach Einzelauftrag - variierende Dienstleistungen am Flughafen Berlin Brandenburg "Willy Brandt" (BER) anlässlich der Durchführung von Besuchen zur Unterstützung von ausländischen Staatsgästen und insbesondere ihres (Botschafts-)Personals (VIP-Flughafenbetreuung). Dazu gehören die Übernahme anfallender Aufgaben bei der zivilen Ein- und Ausreise bzw. die Erledigung von Ein- und Ausfuhrformalitäten. Weitere Aufgaben bestehen in der Gepäckabholung bzw. Gepäckaufgabe und dem generellen Gepäcktransport von und zu Kraftfahrzeugen, dem Check-In, dem Erhalt bzw. der Generierung von Flugtickets, dem etwaig erforderlichen Einscannen der Flugtickets am Gate bei Direktvorfahrt/-einstieg der Staatsgäste am Flugzeug bzw. der Gewährleistung - je nach Einzelauftrag - des direkten Zugangs zum Flugzeug nach Ankunft der Kolonne am Flughafen oder zu Warte- und Besprechungsräumlichkeiten oder Lounges nach Landung bzw. vor Abflug. Die Beauftragung einer VIP-Flughafenbetreuung durch die Auftraggeberin erfolgt grundsätzlich nur bei zivilen Ankünften und Abflügen von Staatsgästen am/vom Flughafen Berlin-Brandenburg "Willy Brandt" (BER). An die ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin werden höchste Ansprüche hinsichtlich Qualität, Zuverlässigkeit, Kompetenz, Leistungsfähigkeit, Diskretion und Flexibilität gestellt (s.a. Eignungsmatrix für Los 2). Im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes müssen mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb einer Stunde am Flughafen Berlin Brandenburg einsatzbereit sein und eine außerplanmäßige Verfügbarkeit sicherstellen. Weiterhin sind von der Auftragnehmerin innerhalb ihres Unternehmens feste Ansprechpersonen für die Einzelbeauftragung zu bestimmen, deren (rotierende) Erreichbarkeit im Rahmen der Flughafenbetriebszeiten (inkl. Überhänge zur umfassenden Abwicklung) garantiert ist. Dabei darf es sich nicht um ein Call-Center handeln. Die Vorwarnzeit für einen Einsatz beträgt typischerweise wenige Tage, im Einzelfall auch nur wenige Stunden. Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, innerhalb einer Stunde Reaktionszeit die Einzelleistungen des Einzelauftrags erbringen zu können. | 7 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preise für die Anmietung der Fahrzeuge mit Fahrer (Stundenpreis je Fahrzeugkategorie) zzgl. Kosten für die Einsatzkoordinierung sowie Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Einsätze außerhalb von Berlin.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 28.02.2033
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Entfällt.
- Optionen
- Nach der Grundlaufzeit von 4 Jahren soll dreimal eine Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bestehen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.493.750 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Kennung der Bekanntmachung Wettbewerb 662805-2025
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preise für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der VIP-Flughafenbetreuung.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2026
- Vertragsende
- 28.02.2033
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Entfällt.
- Optionen
- Nach der Grundlaufzeit von 4 Jahren soll dreimal eine Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bestehen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 131.250 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Kennung der Bekanntmachung Wettbewerb 662805-2025
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Fahrwerk GmbH, Berlin | 3 |
| 2 | Fahrwerk GmbH, Berlin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
- Website
- bfaa.diplo.de
- Kontakt
- eu-vergabe@
bfaa.bund.de
Bei uns erfasst
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- Rahmenvertrag Bauphysik27.10.2026 · 7 Angebote
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- Rahmenvertrag über eignungsdiagnostische Beratungsleistungen13.10.2026 · 2 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fahrservice S. Kortschlag GmbH8 Zuschläge
- DRK-KV MOL-Ost.e.V5 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.5 Zuschläge
- Taxibetrieb Matthias Neumann5 Zuschläge
- Überlandverkehr Thomas Präkelt5 Zuschläge
- Busreisen Heinz Palm GbR3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa5d00c5-fb2c-4c95-b2ec-dcb6a00dc150.