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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

AA - Protokollarische Fahrdienstleistungen und VIP-Flughafenbetreuung

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VS-2025-0167veröffentlicht 23.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 370 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 76 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre01.03.2026 – 28.02.2033, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2033
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für protokollarische Fahrdienstleistungen (Los 1) und eine VIP-Flughafenbetreuung (Los 2) für 4 Jahre mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Protokollarische Fahrdienstleistungen über die maximale Vertragslaufzeit von 7 Jahren

Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrags ist die Beförderung von Personen und Gepäck anlässlich der Vorbereitung und Durchführung von Besuchen ausländischer Staatsgäste sowie deren Delegationen in Berlin und Umgebung mittels Limousinen, Minibussen, Midibussen und Kleintransportern, im Regelfall innerhalb einer von der Berliner oder Brandenburger Polizei geführten Wagenkolonne. Die Dienstleistung ist überwiegend in Berlin und der näheren Umgebung zu erbringen. Im Einzelfall sind aber auch Fahrten von Berlin zu weiter entfernt gelegenen Orten durchzuführen, ggf. auch mit Übernachtungen im In- und Ausland. Es sollen ausschließlich Pkw (Limousinen) der Oberklasse und oberen Mittelklasse sowie Minibusse (bis 8 Personen), Midibusse (bis 24 Personen) und Kleintransporter, die in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand und nicht älter als drei Jahre sind, zum Einsatz kommen. Zudem sollen die Fahrzeuge eine einheitliche dunkle Farbe (z.B. alle schwarz, alle dunkel-blau oder alle anthrazit) haben. Um dem Aspekt der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen sind vorzugsweise Elektrofahrzeuge zu nutzen bzw. Fahrzeugemissionen zwingend durch Unterstützung von anerkannten Klimaschutzprojekten auszugleichen. An die ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin werden höchste Ansprüche hinsichtlich Qualität, Zuverlässigkeit, Kompetenz, Leistungsfähigkeit, Diskretion und Flexibilität gestellt (s.a. Eignungsmatrix für Los 1). Von der Auftragnehmerin sind innerhalb ihres Unternehmens feste Ansprechpersonen für die Einzelbeauftragung zu bestimmen, deren (rotierende) Erreichbarkeit über 24 Stunden täglich, sieben Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr garantiert ist. Dabei darf es sich nicht um ein Call-Center handeln. Die Vorwarnzeit für einen Einsatz beträgt typischerweise wenige Tage, im Einzelfall auch nur wenige Stunden. Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, innerhalb einer Stunde Reaktionszeit die Einzelleistungen des Einzelauftrags erbringen zu können.

7 Jahre–
2
Los 2: VIP-Flughafenbetreuung über die maximale Vertragslaufzeit von 7 Jahren

Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrags sind - je nach Einzelauftrag - variierende Dienstleistungen am Flughafen Berlin Brandenburg "Willy Brandt" (BER) anlässlich der Durchführung von Besuchen zur Unterstützung von ausländischen Staatsgästen und insbesondere ihres (Botschafts-)Personals (VIP-Flughafenbetreuung). Dazu gehören die Übernahme anfallender Aufgaben bei der zivilen Ein- und Ausreise bzw. die Erledigung von Ein- und Ausfuhrformalitäten. Weitere Aufgaben bestehen in der Gepäckabholung bzw. Gepäckaufgabe und dem generellen Gepäcktransport von und zu Kraftfahrzeugen, dem Check-In, dem Erhalt bzw. der Generierung von Flugtickets, dem etwaig erforderlichen Einscannen der Flugtickets am Gate bei Direktvorfahrt/-einstieg der Staatsgäste am Flugzeug bzw. der Gewährleistung - je nach Einzelauftrag - des direkten Zugangs zum Flugzeug nach Ankunft der Kolonne am Flughafen oder zu Warte- und Besprechungsräumlichkeiten oder Lounges nach Landung bzw. vor Abflug. Die Beauftragung einer VIP-Flughafenbetreuung durch die Auftraggeberin erfolgt grundsätzlich nur bei zivilen Ankünften und Abflügen von Staatsgästen am/vom Flughafen Berlin-Brandenburg "Willy Brandt" (BER). An die ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin werden höchste Ansprüche hinsichtlich Qualität, Zuverlässigkeit, Kompetenz, Leistungsfähigkeit, Diskretion und Flexibilität gestellt (s.a. Eignungsmatrix für Los 2). Im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes müssen mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb einer Stunde am Flughafen Berlin Brandenburg einsatzbereit sein und eine außerplanmäßige Verfügbarkeit sicherstellen. Weiterhin sind von der Auftragnehmerin innerhalb ihres Unternehmens feste Ansprechpersonen für die Einzelbeauftragung zu bestimmen, deren (rotierende) Erreichbarkeit im Rahmen der Flughafenbetriebszeiten (inkl. Überhänge zur umfassenden Abwicklung) garantiert ist. Dabei darf es sich nicht um ein Call-Center handeln. Die Vorwarnzeit für einen Einsatz beträgt typischerweise wenige Tage, im Einzelfall auch nur wenige Stunden. Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, innerhalb einer Stunde Reaktionszeit die Einzelleistungen des Einzelauftrags erbringen zu können.

7 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Preise für die Anmietung der Fahrzeuge mit Fahrer (Stundenpreis je Fahrzeugkategorie) zzgl. Kosten für die Einsatzkoordinierung sowie Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Einsätze außerhalb von Berlin.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2033
Verlängerung
bis zu 3-mal: Entfällt.
Optionen
Nach der Grundlaufzeit von 4 Jahren soll dreimal eine Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bestehen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.493.750 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Kennung der Bekanntmachung Wettbewerb 662805-2025

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Preise für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der VIP-Flughafenbetreuung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2033
Verlängerung
bis zu 3-mal: Entfällt.
Optionen
Nach der Grundlaufzeit von 4 Jahren soll dreimal eine Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bestehen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
131.250 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Kennung der Bekanntmachung Wettbewerb 662805-2025

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Fahrwerk GmbH, Berlin3
2Fahrwerk GmbH, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (392 Lose mit Angabe)
13,08 Mio. €Zuschlagswert im Median
1,03 Mio. € – 13,08 Mio. €mittlere Hälfte, 48 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa5d00c5-fb2c-4c95-b2ec-dcb6a00dc150.