A 81 AK Weinsberg faunistische Planungsraumanalyse
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen A.03771.00.001veröffentlicht 17.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 22.02.2024 – 30.08.2024
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate22.02.2024 – 30.08.2024
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70329, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (130 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (230 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualifikation20 %
- Qualitätssicherung30 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 35 Monatenüber vergabe.autobahn.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 35 Monaten
- Bindefrist endetvor 33 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 30.08.2024
- Heute
Beschreibung
faunistische Planungsraumanalyse
Beschreibung des Loses
Für den Umbau des Autobahnkreuzes Weinsberg und der Anschlussstelle Weinsberg/Ellhofen soll eine Faunistische Planungsraumanalyse (FPRA) erstellt werden. Das zu betrachtende Untersuchungsgebiet umfasst einen 1000 m Korridor mit ca. 1.400 ha. Für die Erstellung der FPRA ist die Auswertung von allgemeinen Verbreitungsdaten und Habitatansprüchen sowie der Einbezug konkreter Nachweise als Grundlage heranzuziehen. Auf dieser Grundlage wird im Rahmen der Potentialanalyse eine Liste potenziell vorkommender Tierarten erarbeitet. Durch die Analyse der projektbedingten Wirkprozesse und ihrer Reichweite wird in der anschließenden Relevanzprüfung ermittelt, für welche Arten durch welche Wirkfaktoren artenschutzrechtliche Verbotstatbestände innerhalb welchen Wirkraums eintreten könnten. Das Ergebnis der Relevanzprüfung ist eine Liste der vorkommenden Arten, für die Beeinträchtigungen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können. In der darauffolgenden Eignungsprüfung werden diejenigen Tierarten herausgefiltert, für die Erfassungen stattfinden müssen und auch die entsprechende Erfassungsmethodik festgelegt. Im letzten Arbeitsschritt werden die Details für die Untersuchungsräume und -zeiten artspezifisch festgelegt. Die Dokumentation besteht aus Text und Karten, aus welchen die artspezifischen Untersuchungsräume für die notwendigen faunistischen Erhebungen klar ersichtlich hervorgehen. Die FPRA soll dazu dienen, die besonders planungsrelevanten Arten zu identifizieren, welche durch die notwendigen Maßnahmen der Ersatzneubaue am Autobahnkreuz Weinsberg betroffen sind. Ebenso sollte Bezug auf die Arten allgemeiner Planungsrelevanz genommen werden. Hierzu ist das Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (nachfolgend Gutachten genannt) als Grundlage heranzuziehen. Außerdem sollte das Gutachten bei der Definition rechtssicherer Erfassungsmethoden und -umfänge für die einzelnen Tierarten und -gruppen berücksichtigt werden. Das Ergebnis der FPRA soll die Ermittlung und Eingrenzung der relevanten Arten für dieses Projekt sein und als Grundlage für weitere landschaftsplanerische Fachbeiträge (faunistische Erhebungen, Umweltfachliche Variantenbetrachtung, Artenschutzbeitrag, FFH-Vorprüfung, LBP) dienen. Die FPRA ist so zu erstellen, dass der Auftragnehmer den Vordruck "Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen" der HVA FStB (10572 HVA F-StB Vordruck LB Faunistische Leistungen) ausfüllen kann. D.h. neben der Festlegung der zu erfassenden Arten(-gruppen) sind ebenso die Anzahl der Begehungen, die Größe der Probeflächen bzw. die Länge der Probestrecken sowie der Zeitbedarf einzelner Begehungen im Rahmen der Zeitspanne des oben genannten Gutachtens für die jeweils ausgewählten Methodenbausteine projektspezifisch festzulegen. Sollte es im Einzelfall zu Abweichungen kommen, sind diese fachlich zu begründen. Die Abgrenzungen der Probeflächen bzw. - strecken sind außerdem kartographisch flächengenau darzustellen. Für die Methodenbausteine, die eine Auswertung und Nachbestimmung benötigen, ist der Zeitbedarf im Rahmen der Zeitspanne des Gutachtens festzulegen. Sofern im Gutachten keine Zeitspanne angegeben ist, ist der zeitliche Aufwand hierfür abzuschätzen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualifikation
- Qualität
- Qualitätssicherung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches ( … ganz lesenkürzer
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Angebotsunterlagen).- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Mind. 1 Fachpla … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Mind. 1 FachplanerIn (Landschafts-/UmweltplanerIn, ÖkologIn, GeographIn, BiologIn bzw. vergleichbare Qualifikation) (m/w/d) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich faunistische Kartierung von mind. 2 Tiergruppen. Mind. 1 techn. ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) (m/w/d) mit nachgewiesener Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendungen. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis über Referenzprojekte werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Der Bieter muss mindestens folgende Leistung erbracht haben: Referenz über die Durchführung von mind. einer faunistischen Planungsraumanalyse unter inhaltlicher Berücksichtigung und Anwendung des Gutachtens "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht" (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung). Die Referenz ist nur gültig, wenn eine abgenommene Fassung vorliegt. Die Referenz ist unter Angabe des Auftragswertes und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung aufzuführen. Ein kurzes Absract der Referenz ist dem Angebot beizufügen. § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftragnehmer). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Angebotsunterlagen gefordert. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer desn Mindeststandards für die übernommen Leistungen genügen. Die Nachweise zu den genannten Punkten sind als Eigenerklärung ausreichend ( § 48 (2) VGV).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung terroristischer Vereinigungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Wettbewerbsbeschrä … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung terroristischer Vereinigungen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.02.2024
- Vertragsende
- 30.08.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.autobahn.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.12.2023, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zuges … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, SAtz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Faax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Ausschreibungsunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot … ganz lesenkürzer
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Ausschreibungsunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Angebotes zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bieterauswahll werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen: - Angebotsschreiben (Interessensbestätigung) - Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen: - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer - Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augsburger Straße 748, 70329 Stuttgart
- Website
- autobahn.de
- Kontakt
- vergabe-suedwest@
autobahn.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
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- Kling Consult GmbH5 Zuschläge
- Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH5 Zuschläge
- Zeeb + Frisch GmbH5 Zuschläge
- FC-Gruppe4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89c2d1e8-1670-44b7-a89d-59221f519db0.