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vergebenEU-weitPlanung

A 6-3 Erweiterung zw Öhringen u. Kupferzell, Straßenplanung

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen A.03000.40.007veröffentlicht 29.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate04.03.2024 – 31.08.2026
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70329, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (230 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2026
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

A 6-3, Sechsstreifige Erweiterung zw. Öhringen und Kupferzell Straßenplanung, 1. Planänderung LPH 1-4

Beschreibung des Loses

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, plant die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn A 6 zwischen dem AK Weinsberg und der Landesgrenze BW/BY. Die Maßnahme ist im Bedarfsplan, Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz, im Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E) enthalten. Ziel ist der Abbau von Kapazitätsengpässen sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Für die Planung wurde die 64,4 km lange Strecke in sechs Planungsabschnitte unterteilt. Für alle Planungsabschnitte liegt der RE-Vorentwurf vor. Für den dritten Planungsabschnitt (zwischen Öhringen und Kupferzell) erfolgte 2018 die öffentliche Auslage der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren "Ausbau der A 6 im Streckenabschnitt zwischen Bretzfeld und Öhringen (PA A6-2) sowie zwischen Öhringen und Kupferzell (PA A6-3)". Die eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange sowie Einwendungen Privater wurden ausgewertet. Es ist eine umfassende erste Planänderung (Straßen -und Landschaftsplanung) vorzunehmen. Die erste Planänderung ist erneut öffentlich auszulegen. Es ist eine umfassende Überarbeitung der Objektplanung Verkehrsanlage inkl. Entwässerungsplanung durchzuführen. Ziel ist das Baurecht - einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss - zu erhalten. Dafür muss die Genehmigungsfähigkeit und Rechtsicherheit der Genehmigungsplanung hergestellt werden. Um dies zu erreichen, müssen unter anderem folgende Themen bearbeitet werden: − Anpassungen an aktuelle Regelwerke und Stand der Technik − Aktualisierungen der Bestandsdaten − Besprechung, Prüfung und Integration der Planungen fachlich Beteiligter − Abstimmungen mit Träger öffentlicher Belange und ggf. Anpassung der Planung (u.a. Landratsämter, Städte und Gemeinde, Ver- und Entsorgungsunternehmer) − Prüfen und ggf. Einarbeitung von Stellungnahmen und Einwendungen aus dem Planfeststellungsverfahren nach Aufforderung vom Auftraggeber1 − Überarbeitung des Entwässerungskonzeptes/der Entwässerung − Erstellung eines Klimabeitrags − Prüfung und ggf. Einarbeitung der Ergebnisse aus dem noch zu erstellenden Verkehrssicherheitsaudit. Dabei ist die bauliche Umsetzung (Baubarkeit) und die betriebliche Unterhaltung zu berücksichtigen. Alle Unterlagen sind so zu überarbeiten, dass keine Festlegung zur Art der Straßenbefestigung getroffen wird - dies betrifft u.a. Regelquerschnitt, Erläuterungsbericht, Regelungsverzeichnis Wassertechnischer Bericht. Dies bedeutet, dass die Planung so zu erfolgen hat, dass in den folgenden Leistungsphasen der Oberbau in Asphaltbauweise oder Betonbauweise umgesetzt werden kann, ohne das eine Planänderung erforderlich ist. Bei der Entwurfserarbeitung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMDV (siehe https://bmdv.bund.de/ars-stb) und der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (siehe LisRe-StB-BW unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/ausschreibungsservice-der-strassenbauverwaltung/regelwerke-der-strassenbauverwaltung/) sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Im Nachfolgenden sind die o.g. Leistungen entsprechend der Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß HOAI 2013 in der Fassung vom 02.12.2021 "Objektplanung von Verkehrsanlagen" konkretisiert und bewertet.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.03.2024
Vertragsende
31.08.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BUNG Ingenieure AG, Heidelberg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 094c102a-dcdc-4ac7-992a-7701a5e9632c.