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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

81313556-Rahmenvertrag: Beratung von entsandten Mitarbeitenden zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im Ausland

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 81313556veröffentlicht 29.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 530 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 33 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von steuerlichen Beratungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitenden in das europäische Ausland und die USA. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein international tätiges Bundesunternehmen und entsendet Mitarbeitende in ca. 130 Länder weltweit. Die GIZ wird in diesem Zusammenhang steuerlich als inländische öffentliche Kasse angesehen. Bei Entsendungen in das europäische Ausland und den USA kommen keine Abkommen zur Technischen Zusammenarbeit zum Tragen. Die Mitarbeitenden werden im jeweiligen Einsatzland steuerpflichtig. Die Mitarbeitenden und die GIZ als Arbeitgeberin benötigen Unterstützung bei der Abwicklung der steuerlichen Verpflichtungen im Einsatzland (z.B. Durchführung des Lohnsteuerabzuges, ggf. auch Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärungen, Einreichen von notwendigen Anträgen und Formularen). Seit dem 1.1.2024 hat die GIZ die Nettolohnvereinbarung für die Auslandsmitarbeitenden umgesetzt. Die anfallenden Einkommensteuern im Einsatzland auf das GIZ-Gehalt werden von der GIZ übernommen und die Mitarbeitenden zahlen monatlich eine Hypotax, die sich an der deutschen Lohnsteuer orientiert. Für die in diesen Ländern eingesetzten Mitarbeitenden sind die in der Leistungsschreibung angegeben Leistungen zu erbringen, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes erforderlich sind.

Beschreibung des Loses

Es soll ein Rahmenvertrag über folgende Leistungen abgeschlossen werden:

a) Die Mitarbeitenden sind umfassend über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu den Einkünften aus Gehalt im Einsatzland zu informieren sowie über Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen oder anderen Anträgen. Auf mögliche Vergünstigungen, wie z.B. Expatriate Regelungen ist ebenfalls hinzuweisen. b) Für die meisten Beschäftigten sind Steuererklärungen in den Einsatzländern zu erstellen. Die Datenbereitstellung für beide Seiten hat elektronisch zu erfolgen, soweit nicht anders bestimmt / erforderlich. Das von der Auftragnehmerin (AN) zur Verfügung gestellte Online-Portal zur Erfassung der Daten muss selbsterklärend sein und einfache Zugangsmöglichkeiten haben. Die GIZ stellt der AN eine Liste mit den autorisierten Steuererklärungen zur Verfügung. Die AN hat darauf zu achten, dass die gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen eingehalten werden. Die Leistung beinhaltet auch die ggf. notwendige Prüfung von Einkommensteuerbescheiden und die Information der Mitarbeitenden und der GIZ über die zu zahlenden Beträge. c) In einigen Ländern gibt es verschiedene Vergünstigungen für Expatriates, die zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen (z.B. Belgien). Die AN prüft die Voraussetzungen für etwaige Vergünstigungen, berät die Mitarbeitenden und die GIZ und erstellt entsprechende Anträge. d) Die AN hat Aufteilungsberechnungen durchzuführen, wenn die Mitarbeitenden im Einsatzland neben den Gehaltseinkünften weitere Einkünfte versteuern müssen. Es ist die Steuerschuld aufzuteilen in den Anteil, für den die GIZ und die Mitarbeitenden verantwortlich sind. e) Die AN leistet Unterstützung bei der Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, unter anderem in folgenden Einzelbereichen: - die Anmeldung der GIZ als Arbeitgeberin im Einsatzland (einmalig) - die Durchführung der Gehaltsabrechnungen inklusive Abgabe der notwendigen Lohnsteuererklärungen pro Mitarbeitenden - die Durchführung der notwendigen Jahresendarbeiten - die Steuerberechnung zu Beginn/Ende oder während des Jahres Die Koordination des Lohnsteuereinbehaltes im Einsatzland mit der Gehaltsauszahlung in Deutschland ist eine besondere Herausforderung. Dabei ist sicherzustellen, dass die korrekten Lohnsteuerbeträge der GIZ in Deutschland gemeldet werden, damit die Abgabetermine in den Einsatzländern und die Auszahlungstermine in Deutschland eingehalten werden können.

Die unter e) aufgeführten Leistungen sind für die Einsatzländer Belgien, Polen und Luxemburg optional. Die GIZ wird diese Leistungen nur dann abrufen, wenn die AN nach dem belgischen Recht dazu befugt ist bzw. wenn sie diese Leistungen nach belgischem Recht erbringen darf. In Luxemburg und Polen ist nach aktuellem Recht keine Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Die Leistungen sind nur zu erbringen, wenn sich das luxemburgische oder polnische Recht ändern sollte und einen Einbehalt von Lohnsteuer erforderlich macht.

f) Koordination der Leistungen in den Einsatzländern durch die AN in Deutschland: Die einzelnen Leistungen werden von der AN durch Expert*innen in den Einsatzländern erbracht. Es sind jedoch Ansprechpartner*innen in Deutschland für die Auftragsausführung einzusetzen, der/die alle Leistungen in den derzeitigen und ggf. zukünftigen Einsatzländern koordinieren. Die gesamte Korrespondenz der GIZ hat ausschließlich mit diesen Ansprechpartner*innen in Deutschland und in deutscher Sprache zu erfolgen. Ein Großteil der Mitarbeitenden besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, die Kommunikationssprache ist dann Deutsch. Die GIZ beschäftigt auch Staatsbürger*innen anderer Staaten, von denen einige die deutsche Sprache nicht beherrschen. Die Kommunikationssprache muss dann Englisch sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Qualität
Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)Gewichtung (Punkte, genau) 70Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von über 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.
Qualität
Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von über 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YTAYV7KPW Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
403.361 €Zuschlagswert im Median
378.151 € – 468.000 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 06.05.2025 auf 26.05.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 06.05.2025
  4. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 26.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3a3f340-49c0-4e47-ae76-30a5d66cba1b.