81313556-Rahmenvertrag: Beratung von entsandten Mitarbeitenden zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im Ausland
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen
Aktenzeichen 81313556veröffentlicht 01.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.giz.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.giz.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten147 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von steuerlichen Beratungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitenden in das europäische Ausland und die USA. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein international tätiges Bundesunternehmen und entsendet Mitarbeitende in ca. 130 Länder weltweit. Die GIZ wird in diesem Zusammenhang steuerlich als inländische öffentliche Kasse angesehen. Bei Entsendungen in das europäische Ausland und den USA kommen keine Abkommen zur Technischen Zusammenarbeit zum Tragen. Die Mitarbeitenden werden im jeweiligen Einsatzland steuerpflichtig. Die Mitarbeitenden und die GIZ als Arbeitgeberin benötigen Unterstützung bei der Abwicklung der steuerlichen Verpflichtungen im Einsatzland (z.B. Durchführung des Lohnsteuerabzuges, ggf. auch Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärungen, Einreichen von notwendigen Anträgen und Formularen). Seit dem 1.1.2024 hat die GIZ die Nettolohnvereinbarung für die Auslandsmitarbeitenden umgesetzt. Die anfallenden Einkommensteuern im Einsatzland auf das GIZ-Gehalt werden von der GIZ übernommen und die Mitarbeitenden zahlen monatlich eine Hypotax, die sich an der deutschen Lohnsteuer orientiert. Für die in diesen Ländern eingesetzten Mitarbeitenden sind die in der Leistungsschreibung angegeben Leistungen zu erbringen, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes erforderlich sind.
Beschreibung des Loses
Es soll ein Rahmenvertrag über folgende Leistungen abgeschlossen werden:
a) Die Mitarbeitenden sind umfassend über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu den Einkünften aus Gehalt im Einsatzland zu informieren sowie über Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen oder anderen Anträgen. Auf mögliche Vergünstigungen, wie z.B. Expatriate Regelungen ist ebenfalls hinzuweisen. b) Für die meisten Beschäftigten sind Steuererklärungen in den Einsatzländern zu erstellen. Die Datenbereitstellung für beide Seiten hat elektronisch zu erfolgen, soweit nicht anders bestimmt / erforderlich. Das von der Auftragnehmerin (AN) zur Verfügung gestellte Online-Portal zur Erfassung der Daten muss selbsterklärend sein und einfache Zugangsmöglichkeiten haben. Die GIZ stellt der AN eine Liste mit den autorisierten Steuererklärungen zur Verfügung. Die AN hat darauf zu achten, dass die gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen eingehalten werden. Die Leistung beinhaltet auch die ggf. notwendige Prüfung von Einkommensteuerbescheiden und die Information der Mitarbeitenden und der GIZ über die zu zahlenden Beträge. c) In einigen Ländern gibt es verschiedene Vergünstigungen für Expatriates, die zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen (z.B. Belgien). Die AN prüft die Voraussetzungen für etwaige Vergünstigungen, berät die Mitarbeitenden und die GIZ und erstellt entsprechende Anträge. d) Die AN hat Aufteilungsberechnungen durchzuführen, wenn die Mitarbeitenden im Einsatzland neben den Gehaltseinkünften weitere Einkünfte versteuern müssen. Es ist die Steuerschuld aufzuteilen in den Anteil, für den die GIZ und die Mitarbeitenden verantwortlich sind. e) Die AN leistet Unterstützung bei der Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, unter anderem in folgenden Einzelbereichen: - die Anmeldung der GIZ als Arbeitgeberin im Einsatzland (einmalig) - die Durchführung der Gehaltsabrechnungen inklusive Abgabe der notwendigen Lohnsteuererklärungen pro Mitarbeitenden - die Durchführung der notwendigen Jahresendarbeiten - die Steuerberechnung zu Beginn/Ende oder während des Jahres Die Koordination des Lohnsteuereinbehaltes im Einsatzland mit der Gehaltsauszahlung in Deutschland ist eine besondere Herausforderung. Dabei ist sicherzustellen, dass die korrekten Lohnsteuerbeträge der GIZ in Deutschland gemeldet werden, damit die Abgabetermine in den Einsatzländern und die Auszahlungstermine in Deutschland eingehalten werden können.
Die unter e) aufgeführten Leistungen sind für die Einsatzländer Belgien, Polen und Luxemburg optional. Die GIZ wird diese Leistungen nur dann abrufen, wenn die AN nach dem belgischen Recht dazu befugt ist bzw. wenn sie diese Leistungen nach belgischem Recht erbringen darf. In Luxemburg und Polen ist nach aktuellem Recht keine Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Die Leistungen sind nur zu erbringen, wenn sich das luxemburgische oder polnische Recht ändern sollte und einen Einbehalt von Lohnsteuer erforderlich macht.
f) Koordination der Leistungen in den Einsatzländern durch die AN in Deutschland: Die einzelnen Leistungen werden von der AN durch Expert*innen in den Einsatzländern erbracht. Es sind jedoch Ansprechpartner*innen in Deutschland für die Auftragsausführung einzusetzen, der/die alle Leistungen in den derzeitigen und ggf. zukünftigen Einsatzländern koordinieren. Die gesamte Korrespondenz der GIZ hat ausschließlich mit diesen Ansprechpartner*innen in Deutschland und in deutscher Sprache zu erfolgen. Ein Großteil der Mitarbeitenden besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, die Kommunikationssprache ist dann Deutsch. Die GIZ beschäftigt auch Staatsbürger*innen anderer Staaten, von denen einige die deutsche Sprache nicht beherrschen. Die Kommunikationssprache muss dann Englisch sein.
Gegenstand nach CPV
- 79221000SteuerberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. 1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herange … ganz lesenkürzer
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. 1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden). 2. Eigenerklärung zu der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren. 3. Eigenerklärung, dass einer Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Mindestanforderungen dabei sind: 1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens EUR 4.000.000 (vier Millionen Euro) 2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: Mindestens: 15 Personen 3. Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 1,5 Mio.- Kriterium
Sonstiges: a. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, Eigentümer/Kontrollperson Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen; b. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorlieg … ganz lesenkürzer
Sonstiges: a. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, Eigentümer/Kontrollperson Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen; b. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen; c. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro verhängt wurde; d. Eigenerklärung, dass keine der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe zutreffen; d. Integritätserklärung; e. Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen; f. Soweit ein Bieter im Hinblick auf auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen sowie ferner eine Erklärung einzureichen, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden. g. Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden h. Bei einem Unterauftrag ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer spätestens mit dem Angebot einzureichen sowie ferner eine Erklärung einzureichen, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen.- Kriterium
1. Die Einreichung eines Handelsregisterauszuges ist erforderlich; bei ausländischen Unternehmen aus gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, ist die Einreichung eines Auszuges für alle beteiligten U … ganz lesenkürzer
1. Die Einreichung eines Handelsregisterauszuges ist erforderlich; bei ausländischen Unternehmen aus gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, ist die Einreichung eines Auszuges für alle beteiligten Unternehmen erforderlich. Das Ausstellungdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Auszüge sind in der Sprache der Eigenerklärung (deutsch) einzureichen. Soweit die Nachweise in einer anderen Sprache existieren, muss neben dem Original eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) eingereicht werden. 2. Eigenerklärung, dass die Bietergemeinschaft/der Bieter berechtigt/zugelassen ist, Steuerberatungsleistungen zu erbringen.- Kriterium
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 50.000 EUR (fünfzigtausend): - Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet "Beratung zu Expat-Steuern, Lohnsteuer und Sozialversi … ganz lesenkürzer
Für das Angebot sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 50.000 EUR (fünfzigtausend): - Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet "Beratung zu Expat-Steuern, Lohnsteuer und Sozialversicherung" in der Region Europa jeweils in den letzten 36 Monaten (Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens/dieser Ausschreibung)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.giz.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 147 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.05.2025, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen. Mit Einreichung des Angebotes erklärt der Bieter verbindlich, dass kein Interessenskonflikt und keine berufsständischen oder sonstigen regulatorischen Hinderungsgründe bestehen und die Leistungen wie angeboten uneingeschränkt erbracht werden können.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YTMCCLAQG Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5, 65760 Eschborn
- Website
- giz.de
- Kontakt
- giz.ausschreibungen@
fgvw.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft5 Zuschläge
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- BearingPoint GmbH3 Zuschläge
- Dr. Penné & Pabst PartmbB / P&P Treuhand GmbH3 Zuschläge
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- msg for banking ag3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 06.05.2025 auf 26.05.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2025
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 26.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53f3ae53-c4f2-45c2-8844-518ce0530668.