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81313181-Datenerhebung und Qualitätssicherung von Zahlungen von rohstoffgewinnenden Unternehmen in Deutschland für die D-EITI Berichterstattung sowie Beratung der Multi-Stakeholder-Gruppe, Dienstleistungen des Unabhängigen Verwalters im Rahmen der EITI

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 81313181veröffentlicht 28.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 645 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
220 Tsd. €
Laufzeit
18 Monate01.04.2025 – 30.09.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die globale Initiative für Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI) wird international von Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Finanzinstitutionen und Staaten umgesetzt. Sie fördert Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Die EITI macht Zahlungsinformationen der rohstoffgewinnenden Unternehmen öffentlich zugänglich. Zusätzlich veröffentlicht sie Kontextinformationen, zum Beispiel zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Rohstoffindustrie. In jedem Land gibt es eine Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) aus Vertreter*innen der Regierung, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft, die die EITI umsetzt.

Deutschland unterstützt die Initiative politisch und finanziell seit der Gründung 2003 in mehr als 40 Entwicklungs- und Schwellenländern. Seit 2016 wird die Initiative auch in Deutschland umgesetzt (D-EITI).

Die EITI wird in Deutschland erfolgreich umgesetzt. Das stärkt den globalen EITI-Standard und leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Initiative.

Das Vorhaben stellt das Sekretariat der Initiative in Deutschland. Dieses unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die deutsche MSG dabei, die Anforderungen des globalen EITI-Standards in Deutschland umzusetzen.

Zu den Aufgaben zählt, die MSG darin zu unterstützen, die allgemein verständliche Jahresberichterstattung zu erstellen und zu veröffentlichen, sodass der Dialog über die nationale Rohstoffwirtschaft gefördert wird. Außerdem unterstützt das Vorhaben dabei, Wissen darüber zu sammeln und weiterzugeben, wie die Initiative in einem föderalen Land zu steuern ist. Darüber hinaus unterstützt das Vorhaben, den EITI-Standard als globale Transparenznorm weiterzuentwickeln. International unterstützt das D-EITI-Sekretariat den Erfahrungsaustausch mit anderen kandidierenden und umsetzenden Ländern der EITI sowie den Dialog mit wichtigen unterstützenden Ländern.

Beschreibung des Loses

Datenerhebung und Qualitätssicherung von Zahlungen von rohstoffgewinnenden Unternehmen in Deutschland für die D-EITI Berichterstattung sowie Beratung der Multi-Stakeholder-Gruppe, Dienstleistungen des sogenannten Unabhängigen Verwalters (UV) im Rahmen der EITI

Die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) ist ein Multi-Stakeholder-Prozess, der sich einem weltweiten Standard zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rohstoffsektor verpflichtet fühlt und diesen laufend weiterentwickelt. Dieser EITI Standard beruht auf einer robusten und dabei flexiblen Methodik zur Offenlegung und zum Abgleich von Unternehmenszahlungen mit Regierungseinnahmen in den Umsetzungsländern. Die Anforderungen für die Umsetzung von EITI sind im EITI Standard 2023 festgelegt.

Seit 2016 ist Deutschland ein implementierendes Land der EITI (D-EITI). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH seit der Gründung mit der Durchführung des D-EITI Sekretariats in Berlin beauftragt. Das Sekretariat unterstützt die Umsetzung der Initiative in DEU administrativ und inhaltlich.

Im Auftrag des federführenden Ministeriums der Bundesrepublik Deutschland, dem BMWK, und der deutschen D-EITI MSG, wird eine kompetente und glaubwürdige Firma, bzw. Institution, die frei von Interessenskonflikten ist und die Dienste eines/r UV im Einklang mit dem EITI Standard zur Verfügung stellen kann, gesucht.

Pilot zum Zahlungsabgleich: Abweichend vom derzeitigen Regelverfahren der EITI zur Qualitätssicherung der Ordnungsmäßigkeit von Zahlungsströmen (Zahlungen der rohstoffgewinnenden Industrie werden mit den Einnahmen in den entsprechenden staatlichen Stellen abzugleichen) wurde im Rahmen der D-EITI seit 2020 ein systembasiertes Verfahren umgesetzt. Dieses Verfahren baut einerseits auf verfügbaren Informationen zu Zahlungen der rohstofffördernden Unternehmen auf und beschreibt, andererseits umfassend die Struktur, den rechtlichen Rahmen, Absicherungsmechanismen sowie Safeguards in Deutschland. Zudem werden aktuelle Ergebnisse der tatsächlichen Prüfungen der öffentlichen Kassen dargestellt, an welche die Zahlungen der rohstofffördernden Unternehmen auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene getätigt werden (vgl. Rohstoffgewinnung (rohstofftransparenz.de) unter "Zahlungsströme des Rohstoffsektors" sowie Arbeitsbericht des Unabhängigen Verwalters).

Das Ziel der Beauftragung ist, an der Erstellung der deutschen EITI Berichterstattung für den Berichtszeitraum 2023 und 2024 (und ggf. 2025) mitzuwirken.

Die Mitwirkung bezieht sich im Wesentlichen auf die jährliche vollständige Offenlegung aller wesentlichen bzw. per MSG-Beschluss offenzulegenden Zahlungen von Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen an die Regierung und eine Qualitätssicherung dieser Daten in Übereinstimmung mit EITI Anforderung 4 (EITI Standard) gemäß Beschluss der D-EITI MSG vom 04.07.2024 sowie auf darüberhinausgehende Aufgaben, die durch die MSG in der detaillierten Leistungsbeschreibung definiert sind.

Dabei müssen Zahlungen aus 2023 bis spätestens 04/2025, Zahlungen aus 2024 bis spätestens 04/2026 und Zahlungen aus 2025 bis spätestens 04/2027 offengelegt werden.

Erwartete Leistungen / Outputs:

- Jährliche EITI standardkonforme Datenerhebung der Zahlungen (derzeit Feldes- und Förderabgaben, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Zahlungen in die Verbesserung der Infrastruktur; Pachtzahlungen) von rohstoffgewinnenden Unternehmen in Deutschland (derzeit 18) an deutsche staatliche Stellen. Die Daten müssen sowohl in Textform als Teil der D-EITI Berichterstattung als auch im open data format als Tabellen zur Verfügung gestellt werden.

- jährliche EITI standardkonforme Qualitätssicherung der oben genannten Zahlungen von rohstoffgewinnenden Unternehmen in Deutschland für die D-EITI Berichterstattung sowie Beratung der Multi-Stakeholder-Gruppe, Dienstleistungen des sogenannten Unabhängigen Verwalters (UV) im Rahmen der EITI

- Jährliche Einsichtnahme in das Transparenzregister zur Plausibilisierung von Eintragungen der rohstoffgewinnenden Unternehmen in Deutschland

- Jährlicher Arbeitsbericht über das Vorgehen bei oben genannten Leistungen

- Jährliche Beratung der MSG-Mitglieder zu weiteren relevanten Zahlungsströmen der rohstoffgewinnenden Industrie sowie relevanten Themen für die EITI standardkonforme Berichterstattung Erwartete Bereitstellung von Personal

- Teamleitung mit Wirtschaftsprüferexamen

- Expertenpool mit 2 Fachkräften

Die Leistungen müssen zyklisch in den Jahren bis 08/2025, 04/2026 (Option: und 04/2027) erbracht werden

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Auswertung des Fachangebotes70 %
Preis
Preiswettbewerb
Qualität
Auswertung des FachangebotesFachwettbewerb
Qualität
Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von über 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Optionen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YTBHL6386 Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deloitte, Frankfurt am Main2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
403.361 €Zuschlagswert im Median
378.151 € – 468.000 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.01.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.01.2025 auf 31.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a021e6a8-b4e3-4e7e-92b7-dbf6d2f10c7d.