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ohne Zuschlag beendetEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

30mm x 173 APFSDS-T

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen QK2DBR1720veröffentlicht 22.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 2293 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
81 Monate30.03.2028 – 31.12.2034, bis zu 10 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (185 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 75 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2034
    in 17 Monaten

Beschreibung

Lieferung und Herstellung von Patrone 30mm x 173, APFSDS-T (Amor Piercing Fin-Stabilized Discarding Sabot - Tracer) (panzerbrechendes flügelstabilisierendes Treibspiegelgeschoss mit Leuchtspur)

Beschreibung des Loses

530.000

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe). 2) Angaben zur Eigentümerstruktur. 3) Mögli … ganz lesen1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe). 2) Angaben zur Eigentümerstruktur. 3) Möglichkeit der amtlichen Güteprüfung muss gegeben sein. Für die Güteprüfung gelten § 4 ABBV mit § 12 VOL/B und den dazugehörigen ZVB/BMVg. 4) Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und eMail-Adresse 5) Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren ausschließlich Personal vorgesehen ist, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. 6) Eigenerklärung, dass eine Änderung eines Unterauftragnehmers im Auftragsfall vorher angekündigt wird. 7) Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist. a) der beglaubigte Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/ EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, sowie eine eidesstattliche Erklärung darüber oder b) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Kriterium
1) Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4 mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. 2) Formlose Erklärung über den Gesa … ganz lesen1) Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4 mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. 2) Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils 20 000 000 EUR). Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Kriterium
1) Auflistung der Lieferungen Patronen 30mm x 173 APFSDS-T in den letzten 5 Jahren (mindestens Lieferung von 50 000 Patronen 30mm x 173 APFSDS-T in den letzten 5 Jahren); 2) Eigenerklärung über die Befähigung, 85 000Stück Patronen 30 mm x 173 APFSDS-T pro Jahr für die Dauer der Rahmenvereinbarung li … ganz lesen1) Auflistung der Lieferungen Patronen 30mm x 173 APFSDS-T in den letzten 5 Jahren (mindestens Lieferung von 50 000 Patronen 30mm x 173 APFSDS-T in den letzten 5 Jahren); 2) Eigenerklärung über die Befähigung, 85 000Stück Patronen 30 mm x 173 APFSDS-T pro Jahr für die Dauer der Rahmenvereinbarung liefern zu können; 3) Zulassung für KWKG Material muss vorliegen; 4) Ein Kriegswaffenkontrollbuchführer muss vorhanden sein; 5) Die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent muss vorliegen; 6) Die Anlagen müssen äquivalent zum BImSchG / SprengG genehmigt und überwacht sein; 7) Die Fähigkeit, Munitionsstammkarten zu erstellen, muss vorhanden sein; 8) Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO 9001:2015) muss nachgewiesen werden; 9) Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 eingehalten wird 10) Vorschriftenkonforme Lagermöglichkeiten für Waffen und Munition müssen am Fertigungsort vorhanden sein. 11) Nachweis, dass die letzte Fertigung der Munition 30mm x 173 APFSDS-T nicht länger als 12 Monate zurückliegt, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) Die vorgenannten Punkte sind durch Eigenerklärungen oder auf sonstige Weise nachzuweisen und in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. 12) Eine Qualifikation und der Nachweis der Verwendbarkeit mit der SPz PUMA ist zwingend erforderlich. Die Qualifikation und der Nachweis können im Rahmen des Vergabeverfahrens erworben werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist der vorgenannte Nachweis vorzulegen oder die Erklärung abzugeben, diesen im Vergabeverfahren erwerben zu wollen. Für die Qualifikationsmuster ist eine festgelegte Aufwandsentschädigung vorgesehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.03.2028
Vertragsende
31.12.2034
Verlängerung
bis zu 10-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt: Keine

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Der Vertragsschluss mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern steht unter dem Vorbehalt, dass die vorgestellten Patronen verschiedener Bieter die gleiche Flugbahn besitzen. Dies wird im Rahmen des Vergabeverfahrens getestet. Sollte dies nicht der Fall sein, muss aus technischen Gründen Rahmenvereinbarung mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer erfolgen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über www.evergabe-online.de bis zum Ablauf des 20.07.2020 zu stellen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 353 (Waffen, Munition und zugehörige Teile) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

43vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 29.07.2020

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0af5fa25-717d-4cb5-bae5-97dd58f093e8.