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302768_Erschließung Baugebiet Reinachweg

Stadtbauamt Friedrichshafen · Friedrichshafen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 24-029-000veröffentlicht 28.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 614 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

3 Lose für die freiberufliche Leistungen - Los 1: Ingenieurbau *** Los 2: Verkehrsanlagen *** Los 3: Koordinator nach BaustellV (SiGeKo)

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Koordinator gemäß BaustellV (SiGeKo)

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt.

2 Jahre–
2
Verkehrsanlagen

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt.

2 Jahre–
3
Ingenieurbauwerke

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Preisquotientenmethode, wobei als Transformationsformel für die Umwandlung der Euro-Angebotspreise in Preispunkte gilt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl von 100 Punkten multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl von 100.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 701. Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams (maximal gewichtete Punktzahl: 40 Punkte) *** 2. Vorgesehene Herangehensweise an das Projekt durch das Projektteam (maximal gewichtete Punktzahl: 35 Punkte) *** 3. Gesamt-Eindruck der Präsentation und der Angebotsunterlagen (maximal gewichtete Punktzahl: 25 Punkte) *** Gewichtete Gesamtsumme 100 Punkte

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Das sich einzelbewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall a) das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder b) - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die … ganz lesenDas sich einzelbewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall a) das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder b) - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindest-Deckungssummen anzuheben. Mindestdeckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, MIndestdeckungssumme für sonstige Schäden: 0,5 Mio. EUR, jeweils 2-fach maximiert Hinweis: Bei Bietergemeinschaften genügt der kumulative Nachweis der Versicherungssumme.
Kriterium
Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre je Leistungsbild. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben. Geforderter Mindestjahresumsatz für Los 1 und Los 2: 50.000 EUR.
Kriterium
Bewerber haben anhand der folgenden Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begrü … ganz lesenBewerber haben anhand der folgenden Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bewerber explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedeutet zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen in technischer oder organisatorischer Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen der Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bewerber der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mit einzubeziehen.
Kriterium
Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise du … ganz lesenEs sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist die geplante Besetzung kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben.
Kriterium
Dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten- und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des … ganz lesenDem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten- und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom-/Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Kriterium
>>>>>> Für Los 1: Max. 2 Referenzen, min. eine wertbare Referenz *** je Referenz: Mind. LPH 5 und 8 wurden vollständig erbracht (Ausschlusskriterium); Prozentwert der Summe des Leistungsumfangs nach HOAI dividiert durch 100 und multpliziert mit 20 = max. 9,4 Prozentpunkte; K1: Es handelt sich um ein … ganz lesen>>>>>> Für Los 1: Max. 2 Referenzen, min. eine wertbare Referenz *** je Referenz: Mind. LPH 5 und 8 wurden vollständig erbracht (Ausschlusskriterium); Prozentwert der Summe des Leistungsumfangs nach HOAI dividiert durch 100 und multpliziert mit 20 = max. 9,4 Prozentpunkte; K1: Es handelt sich um ein neu zu erschließendes Baugebiet = 6,0 Prozentpunkte; K2: Bei den Ingenieurbauwerken handelt es sich um Regenwasserkanalisation = 4,0 Prozentpunkte; K3: Bei den Ingenieurbauwerken handelt es sich um Schmutzwasserkanalisation = 4,0 Prozentpunkte; K4: Bei den Ingenieurbauwerken handelt es sich um Maßnahmen der Regenrückhaltung = 4,0 Prozentpunkte; K5: Die örtliche Bauüberwachung war im Auftrag des Bewerbers enthalten = 6,0 Prozentpunkte; K6: Es wurde bei der Vergabe der Bauleistungen das öffentliche Vergaberecht angewendet = 4,6 Prozentpunkte; K7: Die Erstellung der Bestandsdokumentation war im Auftrag des Bewerbers enthalten = 4,0 Prozentpunkte; K8: Die Bauleistungen KG 300+400 haben eine Größenordnung, die mit der ausgeschriebenen Größenordnung vergleichbar ist: bis zu 8,0 Prozentpunkte. >>>>>> Für Los 2: Für Los 1: Max. 2 Referenzen, min. eine wertbare Referenz *** je Referenz: Mind. LPH 5 und 8 wurden vollständig erbracht (Ausschlusskriterium); Prozentwert der Summe des Leistungsumfangs nach HOAI dividiert durch 100 und multpliziert mit 20 = max. 10,4 Prozentpunkte; K1: Es handelt sich um ein neu zu erschließendes Baugebiet = 6,0 Prozentpunkte; K2: Bei den Verkehrsanlagen handelt es sich um befestigte Straßen und Wege für den motorisierten Individualverkehr und für Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Straßenbereich = 5,5 Prozentpunkte; K3: Bei den Verkehrsanlagen handelt es sich um Straßenbeleuchtung für den motorisierten Individualverkehr und für Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Straßenbereich = 5,5 Prozentpunkte; K4: Die örtliche Bauüberwachung war im Auftrag des Bewerbers enthalten = 6,0 Prozentpunkte; K5: Es wurde bei der Vergabe der Bauleistungen das öffentliche Vergaberecht angewendet = 4,6 Prozentpunkte; K6: Die Erstellung der Bestandsdokumentation war im Auftrag des Bewerbers enthalten = 4,0 Prozentpunkte; K7: Die Bauleistungen KG 300+400 haben eine Größenordnung, die mit der ausgeschriebenen Größenordnung vergleichbar ist: bis zu 8,0 Prozentpunkte. >>>>>> Für Los 3: keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDL54XM Die in Stufe 2 einzureichenden Unterlagen sind bereits als "Erstangebote" auszuarbeiten, so dass dieses gegebenenfalls bereits zu einem Zuschlag geführt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtbauamt Friedrichshafen
Anschrift
Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9748568-9238-4932-b855-c0183c87d52b.