302768_Erschließung Baugebiet Reinachweg
Stadtbauamt Friedrichshafen · Friedrichshafen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 24-029-000veröffentlicht 02.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bodenseekreis.
- VgV Fachplanung TGA Badewassertechnik - Sanierung und Teilneubau des Hallenbades in Kressbronn a.B.Gemeinde Kressbronn a. B. · KressbronnFrist 09.11.2026
- VgV Fachplanung TGA Elektro - Sanierung und Teilneubau des Hallenbades in Kressbronn a.B.Gemeinde Kressbronn a. B. · KressbronnFrist 09.11.2026
- VgV Fachplanung TGA HLS - Sanierung und Teilneubau des Hallenbades in Kressbronn a.B.Gemeinde Kressbronn a. B. · KressbronnFrist 09.11.2026
- VgV Tragwerksplanung - Sanierung und Teilneubau des Hallenbades in Kressbronn a.B.Gemeinde Kressbronn a. B. · KressbronnFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Friedrichshafen88045, Bodenseekreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
3 Lose für die freiberufliche Leistungen - Los 1: Ingenieurbau *** Los 2: Verkehrsanlagen *** Los 3: Koordinator nach BaustellV (SiGeKo)
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Koordinator gemäß BaustellV (SiGeKo) Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt. | 2 Jahre | – |
| 2 | Verkehrsanlagen Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt. | 2 Jahre | – |
| 3 | Ingenieurbauwerke Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Preisquotientenmethode, wobei als Transformationsformel für die Umwandlung der Euro-Angebotspreise in Preispunkte gilt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl von 100 Punkten multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl von 100.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 70>>> 1. Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams, maximal gewichtete Punktzahl: 40 Punkte ergeben sich aus: 1.1 Darstellung des Organigramms zum angebotenen Projektteam inkl. interne Zuständigkeiten, maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte; 1.2 Darstellung der Projektbezogenen Beschreibung der Projektkoordination mit Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement (Planung und Kontrolle von Kosten, Terminen sowie Qualitäten und Quantitäten),maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte; 1.3 Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber, maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte, 1.4 Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem projektbeteiligten Planern und ausführenden Unternehmen, maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte >>> 2. Vorgesehene Herangehensweise an das Projekt durch das Projektteam, maximal gewichtete Punktzahl: 35 Punkte ergeben sich aus: 2.1 Herangehensweise und Einarbeitung in die Leistungsphasen 1-4 zur Erfüllung der Projektziele, maximal gewichtete Punktzahl 15 Punkte 2.2 Herangehensweise Leistungsphasen 5-9, zur Erfüllung der Projektziele mit Bezug auf das Projekt , maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte 2.3 Aussagen zu folgenden Teilaspekten: Nachhaltigkeit, maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte >>>3. Formale Kriterien, maximal gewichtete Punktzahl: 25 Punkte ergeben sich aus 3.1 Gesamt-Eindruck der Präsentation und der Angebotsunterlagen, maximal gewichtete Punktzahl: 25 Punkte *** Gewichtete Gesamtsumme 100 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Frist gem. GWB
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DDL5FSB Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | pirker + pfeiffer ingenieure GmbH & Co. KG, Münsingen | 1 |
| 2 | pirker + pfeiffer ingenieure GmbH & Co. KG, Münsingen | 1 |
| 3 | pirker + pfeiffer ingenieure GmbH & Co. KG, Münsingen | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadtbauamt Friedrichshafen
- Anschrift
- Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen
- Website
- friedrichshafen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvereinbarung Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen im Landkreis Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis, 26-00199 und 26-00263Staatl. Hochbauamt FreiburgFrist 03.12.2026
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- Sanierung und Modernisierung Freibad SchopfheimEigenbetrieb Versorgungsbetriebe SchopfheimFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d7e2dab-35c0-48e2-9a4a-ee0ec9b61914.