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302768_Erschließung Baugebiet Reinachweg

Stadtbauamt Friedrichshafen · Friedrichshafen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 24-029-000veröffentlicht 02.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 614 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

3 Lose für die freiberufliche Leistungen - Los 1: Ingenieurbau *** Los 2: Verkehrsanlagen *** Los 3: Koordinator nach BaustellV (SiGeKo)

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Koordinator gemäß BaustellV (SiGeKo)

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt.

2 Jahre–
2
Verkehrsanlagen

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt.

2 Jahre–
3
Ingenieurbauwerke

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortschaft Ailingen. Im Norden des Plangebietes befindet sich der "Reinachweg". Im Süden grenzen die Gebäude der Straße "Wolfenesch" mit der Hausnummer 10, 12/1, 14/2, 16/2 und 18/2 an. Im Osten grenzen unter anderem die Gebäude Reinachweg 3 sowie Hauptstraße 53/2 an. Im Westen grenzt unter anderem das Gebäude Reinachweg 33 an. Für den Bereich bestehen bisher keine Bebauungspläne. Er wird aber von allen Seiten bereits von Bebauung umgeben, so dass er grundsätzlich dem Innenbereich zuzurechnen ist. Aufgrund der Größe der Fläche ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 409, 437/14 und 437/15 sowie Teilflächen des Flurstücks 435/2 (Straße "Reinachweg"), Teilflächen des Flurstücks 437/3 (Straße "Wolfenesch") und Teilflächen des Flurstücks 438/1. Dieser Geltungsbereich ist das Baugebiet des gegenständlichen Vergabeverfahrens (im Folgenden "Baugebiet Reinachweg"). Die ausgeschriebenen und zu vergebenden Leistungen sind im gesamten Baugebiet Reinachweg zu erbringen. Aktuell werden die unbebauten Grundstücke als ein- bis zweischürige Grünlandflächen in einer Siedlungslücke im Innenbereich genutzt. Auf Teilflächen war eine Pferdekoppel angelegt. Auf Flurstück 409 ist ein Wohngebäude vorhanden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Reinachweg Süd" beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Das Gelände ist annähernd eben und fällt von Nordwesten nach Südosten von 449 m ü NN auf 447 m ü NN ab. Gemäß Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) liegen als bodenkundliche Einheit erodierte Parabraunerde und Rigosol-Parabraunerde aus Geschiebemergel vor. Es handelt sich um tiefgründige fruchtbare Böden, die im Umfeld für Intensivobstanbau genutzt werden. Im Heft 23 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden Lehmböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit sowie mit hoher Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Schadstofffilter ausgewiesen (Bodenschätzungsdaten: L1a2). Ein Baugrundgutachten inkl. Altlastenuntersuchung wurde erstellt und liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen bei. Über die durchgeführte historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung liegt ein Ergebnisbericht vor, dieser liegt als Anlage zu den Vergabeunterlagen. Seite 3/7 Insgesamt sollen die Baufenster und Festsetzungen so gewählt, dass ca. 9 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 9 Mehrfamilienhäuser entstehen können. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. Richtung Westen hin schließen sich dann die Doppelhäuser und Einzelhäuser an. Für alle Gebäude sind Flachdächer mit Dachbegrünung vorgesehen. Ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Quartieres ist die relativ zentral gelegene öffentliche Grünfläche, welche als Spielplatz gestaltet werden soll und zudem unterirdisch als Retention fungieren soll. Das geplante Wohngebiet ist über den "Reinachweg" an die "Hauptstraße" angeschlossen. Diese ist als Landesstraße (L 328 a) kategorisiert. Somit ist das Gebiet an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt weitgehend über das bestehende Straßensystem und somit über die Straßen "Wolfenesch" und "Reinachweg". Diese werden ggfs. ertüchtigt und teilweise um einen Gehweg ergänzt. Zur verkehrlichen Erschließung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist nur eine untergeordnete zusätzliche Wohnstraße, welche in das Quartier führt, erforderlich. Diese wird aufgrund eines voraussichtlich geringen Verkehrssaufkommens und einer ggfs. vorgesehenen Einbahnstraßenregelung ohne separaten Gehweg geplant. Straßenbegleitend sollen gemäß Planteil zum Bebauungsplan u.a. mehrere Baumscheiben entstehen. Über zwei 2,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindungen wird das Neubauquartier mit den angrenzenden Wohngebieten verknüpft und auch an das angrenzende Wegenetz zu den Naherholungsgebieten angebunden (z. B. Weilermühle). Die Fußwegeverbindungen schließen somit an geplante bzw. bestehende Gehwege entlang des Reinachwegs und der Hauptstraße an. Eine Verknüpfung an bestehende Wegeverbindungen ist damit gegeben. Der Radverkehr kann die geplante Wohnstraße sowie den Reinachweg mitnutzen, um im Anschluss auf das bestehende Wegenetz zu gelangen. Ailingen ist sehr gut an das ÖPNV-Netz des Stadtverkehrs Friedrichshafen angeschlossen. In fußläufiger Entfernung (ca. 300 m) liegt die Haltestelle "Hauptstraße". Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung ist die Anzahl an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Plangebiet reduziert. Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Trafostation des Stadtwerks am See vorgesehen. Durch das Ingenieurbüro Pirker&Pfeiffer, Münsingen, wurde bereits eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Preisquotientenmethode, wobei als Transformationsformel für die Umwandlung der Euro-Angebotspreise in Preispunkte gilt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl von 100 Punkten multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl von 100.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 70>>> 1. Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams, maximal gewichtete Punktzahl: 40 Punkte ergeben sich aus: 1.1 Darstellung des Organigramms zum angebotenen Projektteam inkl. interne Zuständigkeiten, maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte; 1.2 Darstellung der Projektbezogenen Beschreibung der Projektkoordination mit Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement (Planung und Kontrolle von Kosten, Terminen sowie Qualitäten und Quantitäten),maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte; 1.3 Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber, maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte, 1.4 Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem projektbeteiligten Planern und ausführenden Unternehmen, maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte >>> 2. Vorgesehene Herangehensweise an das Projekt durch das Projektteam, maximal gewichtete Punktzahl: 35 Punkte ergeben sich aus: 2.1 Herangehensweise und Einarbeitung in die Leistungsphasen 1-4 zur Erfüllung der Projektziele, maximal gewichtete Punktzahl 15 Punkte 2.2 Herangehensweise Leistungsphasen 5-9, zur Erfüllung der Projektziele mit Bezug auf das Projekt , maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte 2.3 Aussagen zu folgenden Teilaspekten: Nachhaltigkeit, maximal gewichtete Punktzahl 10 Punkte >>>3. Formale Kriterien, maximal gewichtete Punktzahl: 25 Punkte ergeben sich aus 3.1 Gesamt-Eindruck der Präsentation und der Angebotsunterlagen, maximal gewichtete Punktzahl: 25 Punkte *** Gewichtete Gesamtsumme 100 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Frist gem. GWB
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDL5FSB Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtbauamt Friedrichshafen
Anschrift
Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d7e2dab-35c0-48e2-9a4a-ee0ec9b61914.