2503 Technische Begleitung der eIDAS VO
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2503veröffentlicht 27.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des Bundes · BerlinFrist 09.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotspreis (inkl. USt.)30 %
- 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 ("Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung")20 %
- 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 ("Erprobung europäischer Pilotvorhaben "Large Scale Pilots"")20 %
- 1.3 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 ("Deutsche EUDI Wallet und Ökosystem")20 %
- 2. Projektmanagement10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Fragen bis 13:00 Uhrvor 33 Monatenan Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 20 Monaten
- Bindefrist endetvor 18 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Technische Beratungsleistung zur Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen über die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung, der europäischen Pilotvorhaben im Zusammenhang mit der Durchführung der eIDAS-Verordnung (namentlich beim Anwendungsfall „Prepaidregistrierung via elektronische Brieftasche“) und beim Vorhaben „Digitale Identitäten“ des BMI.
Beschreibung des Loses
Die Leistung teilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP1: Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung unter Einsatz technischer Expertise auf europäischer Ebene (in den jeweiligen Expertengruppen) und auf nationaler Ebene in der Abstimmung mit den zuständigen nachgeordneten Behörden BNetzA, BSI und Verbänden betroffener Marktbeteiligter. AP2: Technische Begleitung des Anwendungsfalls Prepaid-Registrierung“ im Rahmen der Beteiligung des BMDV am Konsortium „POTENTIAL“ zur Erprobung der europäischen Pilotvorhaben der „Large Scale Pilots“ (LSP I) sowie technische Begleitung der BMDV-Mitarbeit beim Folgevorhaben eines LSP II. AP3: Technische Unterstützung des BMDV bei den Arbeiten zum Bau der deutschen EUDI Wallet und des dafür erforderlichen Ökosystems. Entwicklung von Anforderungen an das Ökosystem, sodass dessen Leistungsfähigkeit insbesondere für dessen Anwendungen im regulativen Zuständigkeitsbereich des BMDV gewährleistet ist. Hierzu gehören Anwendungen wie z.B. die Prepaid-Registrierung, die Nutzung der MSISDN und der eSIM im Kontext der eIDAS-Verordnung sowie die Gestaltung der diesbezüglichen Rolle der Mobilfunknetzbetreiber Der Arbeitsumfang der einzelnen Arbeitspakete unterscheidet sich je nach Arbeitsphase: 1. Arbeitsphase/ 2.-3. Quartal 2025: In dieser Arbeitsphase liegt der Fokus auf der technischen Begleitung des Anwendungsfalls Prepaidregistrierung“ im Rahmen des LSP I (AP 2). Es ist von einem zeitlichen Umfang in Höhe von etwa 14 Stunden/ Woche auszugehen. Für die Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte (AP 1) sind etwa 8 Stunden/ Woche anzusetzen. Die Arbeiten im Arbeitspaket 3 sind mit 2 Stunden/ Woche anzusetzen. 2. Arbeitsphase/ 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026: Mit der Beendigung der Hauptprojektphase beim LSP I sind dort nur noch Restarbeiten zu erledigen, so dass sich der Arbeitsaufwand deutlich reduziert. Gleichzeitig startet die Hauptprojektphase der LSPs II, bei den allerdings nur eine Begleitung seitens Referat DP25 vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund ist beim AP2 mit einem Aufwand von 4 Stunden/ Woche auszugehen. Im 3. Quartal 2025 dürften die Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung mehrheitlich beschlossen sein, so dass sich im AP 1 ebenfalls der Arbeitsaufwand erheblich auf etwa 4 Stunden/ Woche reduziert. Der Fokus liegt mit Vorliegen der Durchführungsrechtsakte dann auf der Etablierung der notwendigen Standards und der Bereitstellung der dafür erforderlichen Prüf- und Zertifizierungsverfahren zum Bau der Wallet und den seitens BMDV zu leistenden Arbeiten mit 16 Stunden/ Woche. 3. Arbeitsphase 2. Quartal 2026 bis 1. Quartal 2027: 2026 entstehen im AP 1 aller Voraussicht nach keine Arbeitsaufwände mehr, da die Durchführungsrechtssetzung abgeschlossen sein dürfte. Ein zusätzlicher Arbeitsaufwand könnte durch die notwendige Ausgestaltung der Governance für die Steuerung des Zuganges zu den Sicherheitselementen in den mobilen Endgeräten entstehen, wofür ein entsprechendes Amendment zu den Durchführungsrechtsakten mit Bezug zum Art. 12b der eIDAS-Verordnung erforderlich ist. Für das AP1 ist daher mit einem Arbeitsaufwand von 3 Stunden/ Woche zu rechnen. Im AP2 ist lediglich die technische Begleitung des Folgevorhabens und kein eigener Anwendungsfall mehr zu betreuen, so dass weiterhin von einem reduzierten Arbeitsaufwand von 4 Stunden/ Woche auszugehen ist. Der Fokus liegt in dieser Projektphase weiter auf dem AP3 mit der Finalisierung der Arbeiten zur Bereitstellung der deutschen Wallet bis Ende 2026 bzw. Anfang 2027.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Angebotspreis (inkl. USt.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
- Qualität
- 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 ("Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung")Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) welche Verfahrensschritte gibt es beim Erlass der Durchführungsrechtsakte und an welchen Stellen kann sich das BMDV einbringen? b) Wie und anhand welcher Bewertungsmaßstäbe wollen Sie die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung prüfen und bewerten? c) Welche Kriterien sind aus Ihrer Sicht dabei besonders maßgeblich? Als Basis dieser Erwägungen herangezogen werden können insbesondere die eIDAS-Verordnung, das "Architecture Reference Framework" (s. Link in der Leistungsbeschreibung) und bereits entwickelte Standards der Normungsorganisationen (z. B. CEN, ETSI).
- Qualität
- 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 ("Erprobung europäischer Pilotvorhaben "Large Scale Pilots"")Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) Wie würden Sie die Dokumentation der Projektergebnisse der Large Scale Pilots/ Anwendungsfall "Prepaidregistrierung" angehen? b) Wie würden Sie den Austausch der Projektteilnehmer und die Koordinierung organisieren? Informationsquellen sind u.a. die Informationsseiten der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/EUDIGITALIDENTITYWALLET/What+are+the+Large+Scale+Pilot+Projects ) und die Projektseite des Vorhabens "POTENTIAL" ( https://www.digital-identity-wallet.eu/ ).
- Qualität
- 1.3 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 ("Deutsche EUDI Wallet und Ökosystem")Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) Wie würden Sie ein Projektmanagement für die BMDV-Beteiligung am Bau der deutschen EUDI Wallet und eines deutschen Ökosystems "Digitale Identitäten" aufsetzen? b) Welche Aspekte sind aus Ihrer Sicht beim Bau einer EUDI Wallet und der Ausgestaltung des Ökosystems von besonderer Bedeutung? Quellen zur Information sind u.a. die Internetpräsenz "Personalausweisportal" des BMI.
- Qualität
- 2. ProjektmanagementErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar (Formblatt F-ZK-2-Team), aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). Sofern der … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Mindestanforderung: Gefordert werden vergl … ganz lesenkürzer
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Mindestanforderung: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich Digitalen Identitäten und Identitätsmanagement belegt. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Mindestanforderung: Gefordert werden vergl … ganz lesenkürzer
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Mindestanforderung: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich a) Projektmanagement und b1) europäische Regulierung (einschließlicher technischer Umsetzung) und internationaler Normungsarbeit, insbesondere im Bereich der Digitalen Identitäten, inkl. der hierfür erforderlichen IT-Sicherheitsanforderungen (Risikoanalyse und Zertifizierungsanforderungen) und/oder b2) europäische Fördervorhaben belegen/ nachweisen.- Kriterium
- Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) des Bieters, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs/ Unterstützungsleistungen für Dritte erbringt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich Digitale Identitäten/ Identitäsmanagement der Leistungsbeschreibung/ den zu vergebenden Leistungen/ in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).
- Kriterium
- Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.2) des Bieters zur Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. I. S. 547) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S.1942)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt. ***** Regelung zur … ganz lesenkürzer
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt. ***** Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 3 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis dieses Vertrages. ***** Wiederholungsleistungen: Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 27.02.2025, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-i … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstr.44, 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
- 2489/DK13 - Projektträgerschaft Breitband- und Gigabitförderprogramme30.09.2025
- 24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)02.06.2025
- 2502/DB Tg - Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Überwachung der Transformation DB Cargo AG24.04.2025 · 5 Angebote
- 2514/DK15-Projektträgerschaft zu Fördermaßnahmen für neue softwaregesteuerte Netztechnologien, einschließlich Open RAN07.04.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG7 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- ABB AG2 Zuschläge
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b2285a8-2871-47d2-a47c-bf1331a11b83.