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2503 Technische Begleitung der eIDAS VO

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2503veröffentlicht 15.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 618 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.04.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis (inkl. USt.)30 %
  • 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 ("Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung")20 %
  • 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 ("Erprobung europäischer Pilotvorhaben "Large Scale Pilots"")20 %
  • 1.3 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 ("Deutsche EUDI Wallet und Ökosystem")20 %
  • 2. Projektmanagement10 %

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Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Technische Beratungsleistung zur Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen über die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung, der europäischen Pilotvorhaben im Zusammenhang mit der Durchführung der eIDAS-Verordnung (namentlich beim Anwendungsfall „Prepaidregistrierung via elektronische Brieftasche“) und beim Vorhaben „Digitale Identitäten“ des BMI.

Beschreibung des Loses

Die Leistung teilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP1: Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung unter Einsatz technischer Expertise auf europäischer Ebene (in den jeweiligen Expertengruppen) und auf nationaler Ebene in der Abstimmung mit den zuständigen nachgeordneten Behörden BNetzA, BSI und Verbänden betroffener Marktbeteiligter. AP2: Technische Begleitung des Anwendungsfalls Prepaid-Registrierung“ im Rahmen der Beteiligung des BMDV am Konsortium „POTENTIAL“ zur Erprobung der europäischen Pilotvorhaben der „Large Scale Pilots“ (LSP I) sowie technische Begleitung der BMDV-Mitarbeit beim Folgevorhaben eines LSP II. AP3: Technische Unterstützung des BMDV bei den Arbeiten zum Bau der deutschen EUDI Wallet und des dafür erforderlichen Ökosystems. Entwicklung von Anforderungen an das Ökosystem, sodass dessen Leistungsfähigkeit insbesondere für dessen Anwendungen im regulativen Zuständigkeitsbereich des BMDV gewährleistet ist. Hierzu gehören Anwendungen wie z.B. die Prepaid-Registrierung, die Nutzung der MSISDN und der eSIM im Kontext der eIDAS-Verordnung sowie die Gestaltung der diesbezüglichen Rolle der Mobilfunknetzbetreiber Der Arbeitsumfang der einzelnen Arbeitspakete unterscheidet sich je nach Arbeitsphase: 1. Arbeitsphase/ 2.-3. Quartal 2025: In dieser Arbeitsphase liegt der Fokus auf der technischen Begleitung des Anwendungsfalls Prepaidregistrierung“ im Rahmen des LSP I (AP 2). Es ist von einem zeitlichen Umfang in Höhe von etwa 14 Stunden/ Woche auszugehen. Für die Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte (AP 1) sind etwa 8 Stunden/ Woche anzusetzen. Die Arbeiten im Arbeitspaket 3 sind mit 2 Stunden/ Woche anzusetzen. 2. Arbeitsphase/ 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026: Mit der Beendigung der Hauptprojektphase beim LSP I sind dort nur noch Restarbeiten zu erledigen, so dass sich der Arbeitsaufwand deutlich reduziert. Gleichzeitig startet die Hauptprojektphase der LSPs II, bei den allerdings nur eine Begleitung seitens Referat DP25 vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund ist beim AP2 mit einem Aufwand von 4 Stunden/ Woche auszugehen. Im 3. Quartal 2025 dürften die Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung mehrheitlich beschlossen sein, so dass sich im AP 1 ebenfalls der Arbeitsaufwand erheblich auf etwa 4 Stunden/ Woche reduziert. Der Fokus liegt mit Vorliegen der Durchführungsrechtsakte dann auf der Etablierung der notwendigen Standards und der Bereitstellung der dafür erforderlichen Prüf- und Zertifizierungsverfahren zum Bau der Wallet und den seitens BMDV zu leistenden Arbeiten mit 16 Stunden/ Woche. 3. Arbeitsphase 2. Quartal 2026 bis 1. Quartal 2027: 2026 entstehen im AP 1 aller Voraussicht nach keine Arbeitsaufwände mehr, da die Durchführungsrechtssetzung abgeschlossen sein dürfte. Ein zusätzlicher Arbeitsaufwand könnte durch die notwendige Ausgestaltung der Governance für die Steuerung des Zuganges zu den Sicherheitselementen in den mobilen Endgeräten entstehen, wofür ein entsprechendes Amendment zu den Durchführungsrechtsakten mit Bezug zum Art. 12b der eIDAS-Verordnung erforderlich ist. Für das AP1 ist daher mit einem Arbeitsaufwand von 3 Stunden/ Woche zu rechnen. Im AP2 ist lediglich die technische Begleitung des Folgevorhabens und kein eigener Anwendungsfall mehr zu betreuen, so dass weiterhin von einem reduzierten Arbeitsaufwand von 4 Stunden/ Woche auszugehen ist. Der Fokus liegt in dieser Projektphase weiter auf dem AP3 mit der Finalisierung der Arbeiten zur Bereitstellung der deutschen Wallet bis Ende 2026 bzw. Anfang 2027.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Angebotspreis (inkl. USt.)30 %
1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 ("Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung")20 %
1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 ("Erprobung europäischer Pilotvorhaben "Large Scale Pilots"")20 %
1.3 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 ("Deutsche EUDI Wallet und Ökosystem")20 %
2. Projektmanagement10 %
Preis
Angebotspreis (inkl. USt.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Qualität
1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 ("Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung")Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) welche Verfahrensschritte gibt es beim Erlass der Durchführungsrechtsakte und an welchen Stellen kann sich das BMDV einbringen? b) Wie und anhand welcher Bewertungsmaßstäbe wollen Sie die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung prüfen und bewerten? c) Welche Kriterien sind aus Ihrer Sicht dabei besonders maßgeblich? Als Basis dieser Erwägungen herangezogen werden können insbesondere die eIDAS-Verordnung, das "Architecture Reference Framework" (s. Link in der Leistungsbeschreibung) und bereits entwickelte Standards der Normungsorganisationen (z. B. CEN, ETSI).
Qualität
1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 ("Erprobung europäischer Pilotvorhaben "Large Scale Pilots"")Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) Wie würden Sie die Dokumentation der Projektergebnisse der Large Scale Pilots/ Anwendungsfall "Prepaidregistrierung" angehen? b) Wie würden Sie den Austausch der Projektteilnehmer und die Koordinierung organisieren? Informationsquellen sind u.a. die Informationsseiten der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/EUDIGITALIDENTITYWALLET/What+are+the+Large+Scale+Pilot+Projects ) und die Projektseite des Vorhabens "POTENTIAL" ( https://www.digital-identity-wallet.eu/ ).
Qualität
1.3 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 ("Deutsche EUDI Wallet und Ökosystem")Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Fragen/Aspekte ein: a) Wie würden Sie ein Projektmanagement für die BMDV-Beteiligung am Bau der deutschen EUDI Wallet und eines deutschen Ökosystems "Digitale Identitäten" aufsetzen? b) Welche Aspekte sind aus Ihrer Sicht beim Bau einer EUDI Wallet und der Ausgestaltung des Ökosystems von besonderer Bedeutung? Quellen zur Information sind u.a. die Internetpräsenz "Personalausweisportal" des BMI.
Qualität
2. ProjektmanagementErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar (Formblatt F-ZK-2-Team), aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt. ***** Regelung zur … ganz lesenDer AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt. ***** Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 3 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis dieses Vertrages. ***** Wiederholungsleistungen: Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-i … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über … ganz lesenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. BekanntmachungFrist 27.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 55b8399d-505b-4d83-af6a-4900d157c30f.