2460/G15 - Forschungsprojekt zur Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zur Verbesserung der Fahrgastinformation im ÖPNV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2460/G15veröffentlicht 05.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 1.1: Vorgehensweise zu AP 2 (Analyse von Fallbeispielen)20 %
- Zuschlagskriterium 1.2: Vorgehensweise zu AP 3 (Stakeholderdialog und Entwicklung der Anforderungen)35 %
- Zuschlagskriterium 2: Arbeitsorganisation/Projektmanagement15 %
- Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. USt.)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 25 Monatenan Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 23 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Ziel des Vorhabens ist es, die aktuelle Erfassung und Weitergabe von Störungsinformationen zu untersuchen, Vorschläge zur Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zu entwickeln und sie als Standards in einem Leitfaden zu beschreiben.
Beschreibung des Loses
Im Fokus des Vorhabens steht eine ganzheitliche Betrachtung zur Optimierung der Reisendeninformation, sowohl bei langfristig bekannten Ereignissen wie geplanten Baumaßnahmen als auch bei sich kurzfristig ergebenden Ereignissen beispielsweise aufgrund von Personalmangel oder defekten Fahrzeugen. Da die Reisendeninformation aus komplexen Datenflüssen mit Beteiligung diverser Stakeholder besteht, ist die Verbesserung der Qualität eine Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten. Genau hier setzt das Vorhaben an. Folgende Themengebiete sollen berücksichtigt werden. 1. Erfassung der Störungsinformationen und Eingabe in das Auskunftssystem 2. Ausgabe der Störungsinformationen aus dem Auskunftssystem Die richtige und rechtzeitige Reisendeninformation spielt eine wesentliche Rolle für die Zufriedenheit der Reisenden im ÖPNV. Darüber hinaus muss die Information leicht verständlich und konsistent über alle vorhandenen Kanäle sein, wie z. B. digitale Fahrgastinformationsanzeigen, Mobilitätsplattformen oder soziale Medien. Im Ergebnis des Vorhabens soll neben den vier genannten Kernbausteinen eine Handreichung mit Handlungsempfehlungen entwickelt werden, um die Projekterkenntnisse in weitere Systeme und Mobilitätsplattformen übertragen zu können. Eine Vereinheitlichung des Prozesses bildet eine Grundlage für eine weitgreifende Zusammenarbeit in der Branche und führt somit zu einer weitgehenden Effizienzsteigerung. Daraus leiten sich folgende Arbeitspakete ab: - Arbeitspaket 1: Beschreibung der Ausgangssituation sowie Bestandsanalyse technischer und prozessualer Umsetzungen - Arbeitspaket 2: Analyse von Fallbeispielen zur Darlegung der Umsetzungsbandbreite - Arbeitspaket 3: Stakeholderdialog und Entwicklung von Anforderungen - Arbeitspaket 4: Erstellung einer Handreichung mit Handlungsempfehlungen
***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium 1.1: Vorgehensweise zu AP 2 (Analyse von Fallbeispielen)Stellen Sie im Angebot Ihre Methodik/Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar, gehen Sie dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein und begründen Sie: - Herangehensweise zur Auswahl der Fallstudien - Vorschlag zur notwendigen Anzahl der Fallstudien mit Begründung - Durchführung der Fallstudien - Übernahme der Erkenntnisse in das AP 3 Stellen Sie Ihr Leistungskonzept zu Nr. 1 (1.1 und 1.2) insgesamt auf max. 25 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 1.2: Vorgehensweise zu AP 3 (Stakeholderdialog und Entwicklung der Anforderungen)Stellen Sie im Angebot Ihre Methodik/Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar, gehen Sie dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein und begründen Sie: - Prozesshafte Beschreibung des Stakeholderdialogs mit Aufgaben und Rollen möglicher Gremien und Beiräte - Herangehensweise zur Identifikation geeigneter Stakeholder und erste Einschätzung zur möglichen Zusammensetzung - Beschreibung der im Rahmen des Stakeholderdialogs anzuwendenden Methoden (z.B. Workshops, Interviews etc.) - Beschreibung des Ergebnistransfers aus dem Stakeholderdialog innerhalb des AP 3 (Entwicklung der Anforderungen) - Darlegung von möglichen Risiken im Rahmen des Stakeholderdialogs und Beschreibung des hierfür eingesetzten Risikomanagements Stellen Sie Ihr Leistungskonzept zu Nr. 1 (1.1 und 1.2) insgesamt auf max. 25 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2: Arbeitsorganisation/ProjektmanagementErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes unter Beachtung folgender Maßgaben: - Erstellen Sie zwei Zeitpläne: einen ohne und einen mit Bedarfsoption zu AP 2 (4 zusätzliche Fallstudien). Berücksichtigen Sie jeweils die verschiedenen Abstimmungsprozesse lt. LB (Abstimmungsgespräche / Projektbeiräte) und definieren Sie Meilensteine - Nennung (Vorschlag) und Einbindung der relevanten Experten/Akteure durch den Projektbeirat Personalmanagement: - Benennen Sie das Projektteam und ordnen Sie allen Personen die im Projekt erforderliche Kompetenz zu - Stellen Sie ihre kapazitive Personalplanung dar, um ggf. kurzfristig auftretende Arbeitsspitzen flexibel auffangen zu können - Angaben zur Aufgabenverteilung und Vertretungsregelung Stellen Sie Ihr Leistungskonzept zu Nr. 2 auf max. 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
- Preis
- Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. USt.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Sofern der Bieter dem h … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. (Formblatt F2) Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall- Kriterium
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen: … ganz lesenkürzer
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Datenmanagement im Rahmen von Datendrehscheiben im ÖPNV-Bereich belegen. Die Projekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.- Kriterium
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen: … ganz lesenkürzer
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Stakeholdermanagement (Organisation und Durchführung von Stakeholderprozessen) belegen. Die Projekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen. ***** Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e- Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info. Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 27.09.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt. **** Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Die Benennung der Zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren im Abschnitt 8.1) erfolgt daher rein deklaratorisch. Aus Gründen der Transparenz, Wettbewerbsförderung und Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e- Vergabe-Plattform. Inform … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e- Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info. Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 27.09.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt. **** Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Die Benennung der Zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren im Abschnitt 8.1) erfolgt daher rein deklaratorisch. Aus Gründen der Transparenz, Wettbewerbsförderung und Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 731 (Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.10.2024 auf 28.10.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ffaf99b7-38ce-41b0-9fa3-750ed1ab721f.