Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

2460/G15 - Forschungsprojekt zur Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zur Verbesserung der Fahrgastinformation im ÖPNV

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2460/G15veröffentlicht 23.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 740 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 12 Tagen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 1.1: Vorgehensweise zu AP 2 (Analyse von Fallbeispielen)20 %
  • Zuschlagskriterium 1.2: Vorgehensweise zu AP 3 (Stakeholderdialog und Entwicklung der Anforderungen)35 %
  • Zuschlagskriterium 2: Arbeitsorganisation/Projektmanagement15 %
  • Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. USt.)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Ziel des Vorhabens ist es, die aktuelle Erfassung und Weitergabe von Störungsinformationen zu untersuchen, Vorschläge zur Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zu entwickeln und sie als Standards in einem Leitfaden zu beschreiben.

Beschreibung des Loses

Im Fokus des Vorhabens steht eine ganzheitliche Betrachtung zur Optimierung der Reisendeninformation, sowohl bei langfristig bekannten Ereignissen wie geplanten Baumaßnahmen als auch bei sich kurzfristig ergebenden Ereignissen beispielsweise aufgrund von Personalmangel oder defekten Fahrzeugen. Da die Reisendeninformation aus komplexen Datenflüssen mit Beteiligung diverser Stakeholder besteht, ist die Verbesserung der Qualität eine Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten. Genau hier setzt das Vorhaben an. Folgende Themengebiete sollen berücksichtigt werden. 1. Erfassung der Störungsinformationen und Eingabe in das Auskunftssystem 2. Ausgabe der Störungsinformationen aus dem Auskunftssystem Die richtige und rechtzeitige Reisendeninformation spielt eine wesentliche Rolle für die Zufriedenheit der Reisenden im ÖPNV. Darüber hinaus muss die Information leicht verständlich und konsistent über alle vorhandenen Kanäle sein, wie z. B. digitale Fahrgastinformationsanzeigen, Mobilitätsplattformen oder soziale Medien. Im Ergebnis des Vorhabens soll neben den vier genannten Kernbausteinen eine Handreichung mit Handlungsempfehlungen entwickelt werden, um die Projekterkenntnisse in weitere Systeme und Mobilitätsplattformen übertragen zu können. Eine Vereinheitlichung des Prozesses bildet eine Grundlage für eine weitgreifende Zusammenarbeit in der Branche und führt somit zu einer weitgehenden Effizienzsteigerung. Daraus leiten sich folgende Arbeitspakete ab: - Arbeitspaket 1: Beschreibung der Ausgangssituation sowie Bestandsanalyse technischer und prozessualer Umsetzungen - Arbeitspaket 2: Analyse von Fallbeispielen zur Darlegung der Umsetzungsbandbreite - Arbeitspaket 3: Stakeholderdialog und Entwicklung von Anforderungen - Arbeitspaket 4: Erstellung einer Handreichung mit Handlungsempfehlungen

***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium 1.1: Vorgehensweise zu AP 2 (Analyse von Fallbeispielen)20 %
Zuschlagskriterium 1.2: Vorgehensweise zu AP 3 (Stakeholderdialog und Entwicklung der Anforderungen)35 %
Zuschlagskriterium 2: Arbeitsorganisation/Projektmanagement15 %
Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. USt.)30 %
Qualität
Zuschlagskriterium 1.1: Vorgehensweise zu AP 2 (Analyse von Fallbeispielen)Stellen Sie im Angebot Ihre Methodik/Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar, gehen Sie dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein und begründen Sie: - Herangehensweise zur Auswahl der Fallstudien - Vorschlag zur notwendigen Anzahl der Fallstudien mit Begründung - Durchführung der Fallstudien - Übernahme der Erkenntnisse in das AP 3 Stellen Sie Ihr Leistungskonzept zu Nr. 1 (1.1 und 1.2) insgesamt auf max. 25 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Qualität
Zuschlagskriterium 1.2: Vorgehensweise zu AP 3 (Stakeholderdialog und Entwicklung der Anforderungen)Stellen Sie im Angebot Ihre Methodik/Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar, gehen Sie dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein und begründen Sie: - Prozesshafte Beschreibung des Stakeholderdialogs mit Aufgaben und Rollen möglicher Gremien und Beiräte - Herangehensweise zur Identifikation geeigneter Stakeholder und erste Einschätzung zur möglichen Zusammensetzung - Beschreibung der im Rahmen des Stakeholderdialogs anzuwendenden Methoden (z.B. Workshops, Interviews etc.) - Beschreibung des Ergebnistransfers aus dem Stakeholderdialog innerhalb des AP 3 (Entwicklung der Anforderungen) - Darlegung von möglichen Risiken im Rahmen des Stakeholderdialogs und Beschreibung des hierfür eingesetzten Risikomanagements Stellen Sie Ihr Leistungskonzept zu Nr. 1 (1.1 und 1.2) insgesamt auf max. 25 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Qualität
Zuschlagskriterium 2: Arbeitsorganisation/ProjektmanagementErstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes unter Beachtung folgender Maßgaben: - Erstellen Sie zwei Zeitpläne: einen ohne und einen mit Bedarfsoption zu AP 2 (4 zusätzliche Fallstudien). Berücksichtigen Sie jeweils die verschiedenen Abstimmungsprozesse lt. LB (Abstimmungsgespräche / Projektbeiräte) und definieren Sie Meilensteine - Nennung (Vorschlag) und Einbindung der relevanten Experten/Akteure durch den Projektbeirat Personalmanagement: - Benennen Sie das Projektteam und ordnen Sie allen Personen die im Projekt erforderliche Kompetenz zu - Stellen Sie ihre kapazitive Personalplanung dar, um ggf. kurzfristig auftretende Arbeitsspitzen flexibel auffangen zu können - Angaben zur Aufgabenverteilung und Vertretungsregelung Stellen Sie Ihr Leistungskonzept zu Nr. 2 auf max. 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Preis
Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. USt.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen. ***** Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e- Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info. Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 27.09.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt. **** Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Die Benennung der Zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren im Abschnitt 8.1) erfolgt daher rein deklaratorisch. Aus Gründen der Transparenz, Wettbewerbsförderung und Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e- Vergabe-Plattform. Inform … ganz lesenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e- Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info. Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 27.09.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt. **** Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Die Benennung der Zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren im Abschnitt 8.1) erfolgt daher rein deklaratorisch. Aus Gründen der Transparenz, Wettbewerbsförderung und Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 731 (Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.10.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.10.2024 auf 28.10.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 65fa7f18-3b9e-4b23-b5ac-0ebdcf1e8ee3.