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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

2254_WB_Paul-Meyle-Schule_Heilbronn_Bewerbungsphase

Stadt Heilbronn · Heilbronn, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2254_WB_Paul-Meyle-Schule_Heilbronnveröffentlicht 29.05.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 131 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Heilbronn74072, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 235 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Umsetzungsstrategie / Projektorganisation40 %
  • Honorar10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bereits in der Machbarkeitsstudie und Standortanalyse zur Weiterentwicklung der Paul Meyle Schule (DS 328/2025) wurde auf Basis der prognostizierten Schulentwicklung ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf festgestellt. Ausgehend von den Schülerzahlen der vergangenen Jahre wird bis zum Schuljahr 2034/2035 von einem Anstieg auf rund 435 Schülerinnen und Schüler ausgegangen. Der hieraus resultierende Bedarf an Klassen und Flächen übersteigt die vorhandenen Kapazitäten am bestehenden Standort deutlich und kann dort nicht mehr pädagogisch sinnvoll abgebildet werden. Um der prognostizierten Entwicklung gerecht zu werden und gleichzeitig tragfähige schulorganisatorische Strukturen zu gewährleisten, ist neben einer Erweiterung am bestehenden Standort die parallele Entwicklung eines zusätzlichen Schulstandortes erforderlich. Aufgabe ist es, zukunftsfähige räumliche Lösungen zu schaffen, die den pädagogischen Anforderungen entsprechen und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Schulangebots ermöglichen. Daher soll im Heilbronner Stadtteil Sontheim eine neue SBBZ-Schule entstehen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs entschieden. Ziel ist es, die bestmögliche architektonische, funktionale, städtebauliche, freiräumliche sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösung für die Entwicklung der Paul Meyle Schule beziehungsweise eines ergänzenden Schulstandortes zu finden. Die Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben.

Beschreibung des Loses

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" "Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Auf Grund der besonderen Anforderungen an die Gestaltung der Freianlagen ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend. Sind die Anforderungen in einem Unternehmen gegeben kann auf eine Bildung einer Bewerbergemeinschaft verzichtet werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Umsetzungsstrategie / Projektorganisation40 %
Honorar10 %
Qualität
WettbewerbsergebnisFür das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400, der 3. Preisträger 300, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte und der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte.
Qualität
Umsetzungsstrategie / ProjektorganisationUmsetzungsstrategie / Projektorganisation Unterkriterien: B.1: Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrag (auf Basis der Beurteilung aus dem Preisgericht) 20 % von insgesamt 40 % B.2: Umsetzungsstrategie Nachhaltigkeit und Energiedesign: 10 % von insgesamt 40 % B.3: Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 40 % Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlüssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen ergeben den Projektziele. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 8 Punkte = gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 6 Punkte = befriedigende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 4 Punkte = ausreichende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 2 Punkte = mangelhafte Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 0 Punkte = ungenügende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
Preis
HonorarDer Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezei … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" "Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Auf Grund der besonderen Anforderungen an die Gestaltung der Freianlagen ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend. Sind die Anforderungen in einem Unternehmen gegeben kann auf eine Bildung einer Bewerbergemeinschaft verzichtet werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zulassungskriterien … ganz lesenBewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zulassungskriterien: - Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über das Vergabeportal DTVP) - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen) - Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros bzw. Landschaftsarchitekturbüro, alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros bzw. Landschaftsarchitekturbüro im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung) - Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklärung) Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl. Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl. Der Landschaftsarchitekt und die konkreten Referenzprojekte können auch erst nach erfolgter Auswahl des Architekten benannt werden. In der Eigenerklärung ist zunächst nur zu bestätigen, dass die Mindestkriterien der Referenzen in der jeweiligen Kategorie nachgewiesen werden können. Im Falle einer Auswahl muss der Landschaftsarchitekt benannt werden und die für die in der Eigenerklärung benannten Referenzen die detaillierten Referenzblätter nachgereicht werden. Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Auswahlkriterien nach Pkt. 6.2.5 genügen. Auswahlkriterien Kategorie A: Gebäudeplanung (Architekt) Mindestkriterium: A1 Referenzprojekt "Neubau oder Umbau/Sanierung Bildungseinrichtung" -> unmittelbar vergleichbares Projekt Gebäudeplanung - Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen - Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI - Baukosten KG 300 und 400: mindestens 5,0 Mio. netto - Angabe BGF: mind. 500 m² - Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 01.01.2017 bis 30.05.2026 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) Kategorie B: Freianlagenplanung (Landschaftsarchitekt) Mindestkriterien: B1 Referenzprojekt "Neugestaltung oder Sanierung Platz- und Freianlagen von Bildungseinrichtungen" mit öffentlichem Auftraggeber -> unmittelbar vergleichbares Projekt Freianlagenplanung - als öffentliche Auftraggeber gelten auch kirchliche Träger bzw. Auftraggeber, die an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind - Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4, Genehmigungsplanung kann übersprungen werden) - Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI - Baukosten KG 500: mindestens 300 T EUR netto - Übergabe Freianlage an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 01.01.2017 bis 30.05.2026 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) Kategorie C: sonstige (Architekt und Landschaftsarchitekt) Mindestkriterien: C1 Referenzprojekt "Wettbewerbserfolg oder ausgezeichnetes, realisiertes Projekt" - entweder Gebäudeplanung oder Freianlagenplanung - allgemeines Projekt - möglich ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte der Kategorie A und B - Zeitraum Wettbewerbserfolg (Preise): nach 01.01.2017 bis 30.05.2026 - Zeitraum Auszeichnung: nach 01.01.2017 bis 30.05.2026 Hinweis: als "Auszeichnung" gilt z. B. ein Hugo-Häring-Preis, "Beispielhaftes Bauen", nicht anerkannt werden Zertifizierungen, wie z. B. DGNB Zertifikat
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
20 bis 20 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 / 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 926-8730 / Telefax: 0721 926-3985 Email: vergabekammer@rpk.bwl.de / Internet: http://www.rp-karlsruhe.de/
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3WMKQQ# Namen der ausgewählten Preisrichter: Fachpreisrichter/-innen: 1. Frau Elke Berger, Landschaftsarchitektin, München 2. Frau Teresa Burmester, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main 3. Herr Axel Frühauf, Architekt, Stadtplaner, München 4. Frau Prof. Andrea … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3WMKQQ# Namen der ausgewählten Preisrichter: Fachpreisrichter/-innen: 1. Frau Elke Berger, Landschaftsarchitektin, München 2. Frau Teresa Burmester, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main 3. Herr Axel Frühauf, Architekt, Stadtplaner, München 4. Frau Prof. Andrea Klinge, Architektin, M.Sc. Architecture, Energy & Sustainability, Karlsruhe 5. Herr Andreas Ringle, Dipl. Ing. Architekt, Baubürgermeister, Stadt Heilbronn 6. Herr Prof. Peter Schlaier, Architekt, Stuttgart 7. Herr Mathias Weißer, Dipl.-Ing. Architekt, Ludwigsburg Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen: 1. Frau Prof. Monika Joos-Keller, Dipl.-Ing. Architektin, Stuttgart 2. Frau Carolin von Lintig, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin, Reutlingen 3. Herr Johannes Straub, Dipl.-Ing. Architekt, Leiter Gebäudemanagement, Stadt Heilbronn Sachpreisrichter/-innen: 1. Herr Harry Mergel, Oberbürgermeister, Stadt Heilbronn 2. Frau Agnes Christner, Bürgermeisterin, Stadt Heilbronn 3. Herr/Frau N.N., AFD-Fraktion Stadtrat, Stadt Heilbronn 4. Herr/Frau N.N., Grüne-Fraktion Stadtrat, Stadt Heilbronn 5. Herr/Frau N.N., CDU-Fraktion Stadtrat, Stadt Heilbronn 6. Herr/Frau N.N., SPD-Fraktion Stadtrat, Stadt Heilbronn Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen: 1. Frau Karin Schüttler, Leiterin Schul-, Kultur- und Sportamt, Stadt Heilbronn 2. Herr Oliver Toellner, Leiter Grünflächenamt, Stadt Heilbronn Sachverständige/Gäste: 1. Frau Dornschneider, Stellvertretende Schulleitung Paul-Meyle-Schule, Heilbronn 2. Herr Christian Feist, Meng. Brandschutz 3. Herr Marc Flögerhöfer, Drees&Sommer, Stuttgart 4. Herr Stefan Helleckes, Landschaftsarchitekt, Karlsruhe (Vertreterin: Maret Stoll) 5. Herr Patrik Henschel, Amtsleitung Planungs- und Baurechtsamt Heilbronn, Stadt Heilbronn 6. Herr Cornelius Krähmer, Abteilungsleiter, Gebäudemanagement, Stadt Heilbronn 7. Frau Tanja Kreutzmann, Dipl.-Ing. (FH) Architektur, Gebäudemanagement, Stadt Heilbronn 8. Herr Boris Müller, Stellvertretende Schulleitung Paul-Meyle-Schule, Heilbronn 9. Frau Irina Richter, Inklusionsbeauftragte Heilbronn, Stadt Heilbronn 10. Herr Michael Storz, Fachaufsicht Staatliches Schulamt Heilbronn, SBBZ, Stadt Heilbronn 11. Frau Julia Welz, Schulleitung Paul-Meyle-Schule, Heilbronn 12. N.N. Pflegepersonal

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
74072 Heilbronn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 832be57d-30f4-47fd-9cab-c1aa251ae21c.