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2025-0614: Abtransport und Verwertung/ Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Schadstoffe")

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-0614veröffentlicht 23.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf den Recyclinghöfen gefährliche (schadstoffhaltige) Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbe. Diese Abfälle sind in unregelmäßigen Abständen, nach vorheriger Absprache, von 3 Recyclinghöfen abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung zuzuführen. Die gefährlichen Abfälle sind von den folgenden Recyclinghöfen abzuholen und zur Behandlungsanlage/ Zwischenlager zu transportieren:

Recyclinghof Mitte, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg (Abholadresse: Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg) Recyclinghof Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg Recyclinghof Süd, Kaiserswerther Str. 210 - 212, 47259 Duisburg

Die gefährlichen Abfälle werden grundsätzlich entsprechend den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nach ADR oder Ausnahme Nr. 20 der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) verpackt und größtenteils in ASP´s (800 Liter) bzw. Spannringdeckelfässern (120/ 60 Liter) zum Abtransport bereitgestellt.

Folgende gefährliche Abfälle nach Art und Menge fallen im Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2027 (24 Monate) an:

- ca. 2.200 kg Verpackungen d. Rückstände gef. Stoffe enth. o. d. gefährliche Stoffe verunreinigt sind - ca. 24.000 kg Aufsaug- u. Filtermaterialien (einschl. Ölfilter) Wischtücher u. Schutzkleidung die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind - ca. 400 kg Transformatoren u. Kondensatoren die PCB enthalten - ca. 47.000 kg Gef. Stoffe enth. Gase in Druckbehältern einschl. Halonen (inkl. Feuerlöscher) - ca. 10.000 kg Gebrauchte anorganische Chemikalien - ca. 200 kg Gebrauchte organische Chemikalien - ca. 115.000 kg Lösemittel - ca. 10.000 kg Säuren - ca. 12.000 kg Laugen - ca. 8.000 kg Pestizide - ca. 150 kg Hg-haltige Abfälle - ca. 82.000 kg Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze die gefährliche Stoffe enthalten

Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten 2 Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition. Hinweis: Unter der Abfallschlüsselnummer AVV 160504 werden von der AG auch Feuerlöscher gesammelt.

Zur Leistungserbringung gehört ebenfalls die Gestellung von ca. 960 ASP (ca. 40 Stk./ Monat) über den gesamten Leistungszeitraum.

Beschreibung des Loses

Transport-/Abholvorgang:

Die Abholung der gefährlichen Abfälle ist ca. alle 2 - 3 Wochen von den o.g. Höfen durchzuführen. Vom Recyclinghof Mitte ist i.d.R. eine 14-tägige Abholung erforderlich. Bei einem Abholvorgang sind durchschnittlich ca. 10 -12 ASP´s und ca. 30 - 40 Spannringdeckelfässer abzutransportieren. Die Recyclinghöfe Nord und Süd sind gemeinsam ca. alle 3 Wochen anzufahren. Hier sind pro Abholvorgang insgesamt ca. 10 - 12 ASP´s und etwa 20 - 25 Spannringdeckelfässer abzutransportieren. Die Abholungen sind an den Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr durchzuführen. Die Rückführung der ASP´s zu den 3 Recyclinghöfen ist sicherzustellen. Die rückgeführten ASP´s sind durch die AN mit Inlays auszustatten, um eine Verschmutzung der ASP´s zu vermeiden. (z.B. durch auslaufende Flüssigkeiten o.ä.) Die Art und Weise der Rückführung der ASP´s wird nach erfolgter Auftragsvergabe zwischen der AN und der AG abgestimmt. Der Abholtermin wird ebenfalls zwischen der AG und der AN abgestimmt. Spätestens 5 Werktage nach Anruf muss die Abholung erfolgen. Seitens der AG besteht auch die Möglichkeit zur Vereinbarung eines festen Termins z.B. Abholung alle 2 bzw. 3 Wochen an einem festen Wochentag. Hier kann nach erfolgter Auftragsvergabe eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Etwa 1 - 2 Tage vor dem festgelegten Abholtermin erfolgt seitens des Auftraggebers eine schriftliche Benachrichtigung über die Art der Abfälle sowie die Anzahl der abzutransportierenden Behälter. Hier ist seitens des Auftragnehmers ein Ansprechpartner sowie dessen Vertreter und deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu benennen. In Ausnahmefällen muss auch eine kurzfristigere Abholung, innerhalb von 2 Werktagen, erfolgen.

Entsorgungsnachweise:

Die anfallenden gefährlichen Abfälle müssen über Einzelentsorgungsnachweise des Auftraggebers entsorgt werden. Es darf grundsätzlich nicht über eigene Sammelentsorgungsnachweise des Auftragnehmers entsorgt werden. Gemäß Nachweisverordnung ist für die gefährlichen Abfälle das elektronische Nachweisverfahren durchzuführen.

Weitere Details und Bedingungen zu der vorgenennaten Leistung sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTXAZ42V0# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTXAZ42V0# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG, Lünen5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Abtransport und Verwertung/Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Schadstoffe")

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.10.2025

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