2024-56_Objektplanung Verkehrsanlagen_OD_Brietlingen ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg · Lüneburg, Niedersachsen
Aktenzeichen 03_280824_304814veröffentlicht 21.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 167 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 167 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lüneburg21339, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Referenzen30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg beabsichtigt, die Bundesstraße B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen umzubauen. Die Bundesstraße B 209 verläuft von der Ortsumgehung Lüneburg in nordöstliche Richtung durch die Ortschaft Brietlingen und weiter über die Elbe und Landesgrenze zu Schleswig-Holstein nach Lauenburg, wo sie in die Bundesstraße B5 mündet. Der geplante Umbau der B 209 in der Ortsdurchfahrt umfasst die Streckenabschnitte von Abs.-Nr. 420, Station 3.212 bis Abs.-Nr. 420, Station 4.062 und von Abs.-Nr. 430, Station 0.000 bis Abs.-Nr. 430, Station 500 (vgl. beigefügte Übersichtskarte). Die Gesamtstrecke beträgt ca. 1.350 m. Die B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen ist abgängig und erfüllt insgesamt nicht mehr die an sie gestellten Anforderungen. Die Bundesstraße ist somit vollständig zu erneuern.
Beschreibung des Loses
Objektplanung für Verkehrsanlagen einschließlich Oberflächenentwässerung für die Leistungsphasen 1 bis 4 Neben einem bedarfsgerechten Fahrbahnaufbau nach RStO ist hier zu beachten, dass die Bundesstraße zum Militärstraßengrundnetz gehört. Entsprechende Fahrbahnbreiten sind demgemäß zu berücksichtigen. Des Weiteren soll im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt die Oberflächenentwässerungsanlage mit erneuert werden, wobei der Rückhaltung besondere Bedeutung zukommen wird. Der Oberflächenzustand der OD gibt aktuell das beschriebene Schadensbild nicht wider, da hier in 2023 eine neue Deckschicht eingebaut worden ist. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist daher perspektivisch vorgesehen. _______________________________________________________________________________________________ Beschreibung des Ingenieurbauwerks: In der Ortschaft Brietlingen ist eine Regenwasserkanalisation vorhanden. Diese verläuft in den Nebenanlagen entlang der Bundesstraße B 209. Das Regenwassernetz befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand, sodass eine Sanierung in geschlossener Bauweise mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt ist die Regenwasserkanalisation daher vollständig zu erneuern. Das anfallende Niederschlagswasser muss dabei in geeigneter Weise abgeführt werden. Hierfür wird zunächst von einem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken ausgegangen. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Das Planungsgebiet liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB). Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht von den Umbaumaßnahmen betroffen. Östlich und westlich der Ortschaft Brietlingen verlaufen Gräben. Ein geeigneter Standort für das Regenrückhaltebecken sowie entsprechende Zuleitungen müssen geplant werden. _______________________________________________________________________________________________ Beschreibung der Verkehrsanlage Die Länge der umzubauenden Strecke beträgt ca. 1.350 m. Die Bundesstraße soll im Vollausbau erneuert werden. Entlang der Bundesstraße münden 7 Gemeindestraßen ein. Diese sollen im Zuge der Baumaßnahme nur soweit angepasst werden wie nötig. Des Weiteren sind zahlreiche Zufahrten von Anliegern vorhanden. Innerhalb der Ortschaft Brietlingen verlaufen beidseitige Gehwege entlang der Bundesstraße. Auf der westlichen Seite befindet sich zusätzlich ein Radweg in der Nebenanlage. Es handelt sich hier um eine getrennte Nutzung. Der heutige Radweg verläuft auf einer Hochbordanlage neben der Fahrbahn als Zweirichtungsradweg. Der Radweg weist erhebliche Rissbildungen auf, die 2024 punktuell saniert worden sind. Im Zuge des Umbaus der Bundesstraße sollen die gesamten Nebenanlagen mit erneuert werden. Nach den bisher geführten Abstimmungen mit Polizei und Verkehrsbehörde soll die Radwegeführung derart verändert werden, sodass diese zukünftig einseitig im Rechtsverkehr erfolgt. Aufgrund der Platzverhältnisse kommt voraussichtlich nur ein gemeinsamer Geh- und Radweg in Frage. Zur Querung der Fahrbahn für Fußgänger und Radfahrer sollen insgesamt 3 Querungshilfen vorgesehen werden. Jeweils eine am Anfang, sowie am Ende von Brietlingen und eine Querungshilfe in der Mitte der Ortschaft. Hier sind Abstimmungen mit der Gemeinde, sowie Verkehrsbehörde und Polizei zu führen. In Brietlingen befindet sich ein großer Knotenpunkt, an dem der Verkehr zurzeit durch eine vorhandene Lichtsignalanlage gesteuert wird. Im Zuge der Planung sollen die Varianten einer bedarfsgerechten Ampelanlage, sowie die eines Kreisverkehrsplatzes mit untersucht werden. An dem Knotenpunkt sind westlich die Kreisstraße 1 und östlich die Kreisstraße 29 angeschlossen. Die Bundesstraße verläuft durchgehend von Süd nach Nord. Entlang der Bundesstraße befinden sich zahlreiche Parkbuchten in Längsrichtung. Ggf. können diese zurückgebaut bzw. reduziert werden. Grundsätze zur Planung: Der voraussichtliche gemeinsame Geh- und Radweg soll mit einer Regelbreite von mindestens 2,50 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen, in Abhängigkeit von der Fußgänger- und Radfahreranzahl je Spitzenstunde angelegt werden. Querungsanlagen für die sichere Querung der Fußgänger und Radfahrer sind mit einer Breite von mind. 3,00 m auszubilden. Die Einmündungsbereiche der Gemeindestraßen und der Knotenpunkt sind gemäß Schleppkurven auszubilden. Die Bushaltestellen sollen modernisiert und barrierefrei gestaltet werden. Für die Planung des Straßenquerschnittes sind neben den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auch die Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS) zu berücksichtigen, da die durch Brietlingen verlaufende Bundesstraße als Militärstraßengrundnetz dient. Begegnungsverkehr muss ermöglicht werden. Die detaillierte Gestaltung der Nebenanlagen ist mit der Gemeinde Brietlingen rechtzeitig abzustimmen. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Das Planungsgebiet liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB). Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht von den Umbaumaßnahmen betroffen. Es sollen beidseitig Geh- und Radwege geführt werden. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Parkstreifen westlich und östlich der Bundesstraße entfernt werden können. Im Bereich der Parkbuchten ist vereinzelter Baumbestand vorzufinden. Für den Knotenpunkt ist eine Variantenuntersuchung vorzunehmen.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
- Qualität
- ReferenzenReferenzen abgeschlossener Objektplanungen einer Ortsdurchfahrt einschließlich Entwässerungsplanung und Planung RRB, abgeschlossen nach 2014 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke Die Wertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RDBD
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| igbv Ingenieurgesellschaft für Bau- und Vermessungswesen, Lüneburg | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg
- Kontakt
- nlstbv-z-vergabestelle@
nlstbv.niedersachsen.de - Auskünfte
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereichenlstbv-z-vergabestelle@
nlstbv.niedersachsen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung af1b88a9-8300-4511-98d4-416b8bb04e7c.