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2024-56_Objektplanung Verkehrsanlagen_OD_Brietlingen

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg · Lüneburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 03_280824_304814veröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
167 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

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  • Unterlagen frei zugänglichja
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  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Referenzen30 %

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
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100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg beabsichtigt, die Bundesstraße B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen umzubauen. Die Bundesstraße B 209 verläuft von der Ortsumgehung Lüneburg in nordöstliche Richtung durch die Ortschaft Brietlingen und weiter über die Elbe und Landesgrenze zu Schleswig-Holstein nach Lauenburg, wo sie in die Bundesstraße B5 mündet. Der geplante Umbau der B 209 in der Ortsdurchfahrt umfasst die Streckenabschnitte von Abs.-Nr. 420, Station 3.212 bis Abs.-Nr. 420, Station 4.062 und von Abs.-Nr. 430, Station 0.000 bis Abs.-Nr. 430, Station 500 (vgl. beigefügte Übersichtskarte). Die Gesamtstrecke beträgt ca. 1.350 m. Die B 209 in der Ortsdurchfahrt Brietlingen ist abgängig und erfüllt insgesamt nicht mehr die an sie gestellten Anforderungen. Die Bundesstraße ist somit vollständig zu erneuern.

Beschreibung des Loses

Objektplanung für Verkehrsanlagen einschließlich Oberflächenentwässerung für die Leistungsphasen 1 bis 4 Neben einem bedarfsgerechten Fahrbahnaufbau nach RStO ist hier zu beachten, dass die Bundesstraße zum Militärstraßengrundnetz gehört. Entsprechende Fahrbahnbreiten sind demgemäß zu berücksichtigen. Des Weiteren soll im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt die Oberflächenentwässerungsanlage mit erneuert werden, wobei der Rückhaltung besondere Bedeutung zukommen wird. Der Oberflächenzustand der OD gibt aktuell das beschriebene Schadensbild nicht wider, da hier in 2023 eine neue Deckschicht eingebaut worden ist. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist daher perspektivisch vorgesehen. _______________________________________________________________________________________________ Beschreibung des Ingenieurbauwerks: In der Ortschaft Brietlingen ist eine Regenwasserkanalisation vorhanden. Diese verläuft in den Nebenanlagen entlang der Bundesstraße B 209. Das Regenwassernetz befindet sich insgesamt in einem schlechten Zustand, sodass eine Sanierung in geschlossener Bauweise mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Im Zuge des Umbaus der Ortsdurchfahrt ist die Regenwasserkanalisation daher vollständig zu erneuern. Das anfallende Niederschlagswasser muss dabei in geeigneter Weise abgeführt werden. Hierfür wird zunächst von einem neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken ausgegangen. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Das Planungsgebiet liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB). Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht von den Umbaumaßnahmen betroffen. Östlich und westlich der Ortschaft Brietlingen verlaufen Gräben. Ein geeigneter Standort für das Regenrückhaltebecken sowie entsprechende Zuleitungen müssen geplant werden. _______________________________________________________________________________________________ Beschreibung der Verkehrsanlage Die Länge der umzubauenden Strecke beträgt ca. 1.350 m. Die Bundesstraße soll im Vollausbau erneuert werden. Entlang der Bundesstraße münden 7 Gemeindestraßen ein. Diese sollen im Zuge der Baumaßnahme nur soweit angepasst werden wie nötig. Des Weiteren sind zahlreiche Zufahrten von Anliegern vorhanden. Innerhalb der Ortschaft Brietlingen verlaufen beidseitige Gehwege entlang der Bundesstraße. Auf der westlichen Seite befindet sich zusätzlich ein Radweg in der Nebenanlage. Es handelt sich hier um eine getrennte Nutzung. Der heutige Radweg verläuft auf einer Hochbordanlage neben der Fahrbahn als Zweirichtungsradweg. Der Radweg weist erhebliche Rissbildungen auf, die 2024 punktuell saniert worden sind. Im Zuge des Umbaus der Bundesstraße sollen die gesamten Nebenanlagen mit erneuert werden. Nach den bisher geführten Abstimmungen mit Polizei und Verkehrsbehörde soll die Radwegeführung derart verändert werden, sodass diese zukünftig einseitig im Rechtsverkehr erfolgt. Aufgrund der Platzverhältnisse kommt voraussichtlich nur ein gemeinsamer Geh- und Radweg in Frage. Zur Querung der Fahrbahn für Fußgänger und Radfahrer sollen insgesamt 3 Querungshilfen vorgesehen werden. Jeweils eine am Anfang, sowie am Ende von Brietlingen und eine Querungshilfe in der Mitte der Ortschaft. Hier sind Abstimmungen mit der Gemeinde, sowie Verkehrsbehörde und Polizei zu führen. In Brietlingen befindet sich ein großer Knotenpunkt, an dem der Verkehr zurzeit durch eine vorhandene Lichtsignalanlage gesteuert wird. Im Zuge der Planung sollen die Varianten einer bedarfsgerechten Ampelanlage, sowie die eines Kreisverkehrsplatzes mit untersucht werden. An dem Knotenpunkt sind westlich die Kreisstraße 1 und östlich die Kreisstraße 29 angeschlossen. Die Bundesstraße verläuft durchgehend von Süd nach Nord. Entlang der Bundesstraße befinden sich zahlreiche Parkbuchten in Längsrichtung. Ggf. können diese zurückgebaut bzw. reduziert werden. Grundsätze zur Planung: Der voraussichtliche gemeinsame Geh- und Radweg soll mit einer Regelbreite von mindestens 2,50 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen, in Abhängigkeit von der Fußgänger- und Radfahreranzahl je Spitzenstunde angelegt werden. Querungsanlagen für die sichere Querung der Fußgänger und Radfahrer sind mit einer Breite von mind. 3,00 m auszubilden. Die Einmündungsbereiche der Gemeindestraßen und der Knotenpunkt sind gemäß Schleppkurven auszubilden. Die Bushaltestellen sollen modernisiert und barrierefrei gestaltet werden. Für die Planung des Straßenquerschnittes sind neben den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auch die Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS) zu berücksichtigen, da die durch Brietlingen verlaufende Bundesstraße als Militärstraßengrundnetz dient. Begegnungsverkehr muss ermöglicht werden. Die detaillierte Gestaltung der Nebenanlagen ist mit der Gemeinde Brietlingen rechtzeitig abzustimmen. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Das Planungsgebiet liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB). Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete sind nicht von den Umbaumaßnahmen betroffen. Es sollen beidseitig Geh- und Radwege geführt werden. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Parkstreifen westlich und östlich der Bundesstraße entfernt werden können. Im Bereich der Parkbuchten ist vereinzelter Baumbestand vorzufinden. Für den Knotenpunkt ist eine Variantenuntersuchung vorzunehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Referenzen30 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Qualität
ReferenzenReferenzen abgeschlossener Objektplanungen einer Ortsdurchfahrt einschließlich Entwässerungsplanung und Planung RRB, abgeschlossen nach 2014 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke Die Wertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Folgende Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein: Deckungssumme für Personenschäden: mind. 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): mind. 1,0 Mio. EUR. Ein entsprechender Nachweis muss von dem Bewerber vorgelegt werden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Kriterium
Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mind. 500.000 EUR betragen. Der Bieter hat eine entsprechende Erklärung vorzulegen (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Kriterium
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Kriterium
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen je Objektplanung) Mindeststandard: Projektleiter … ganz lesenAngabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen je Objektplanung) Mindeststandard: Projektleiter und Projektbearbeiter mindestens jeweils 2 Referenzen in abgeschlossenen Objektplanungen Verkehrsanlagen und 2 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur. Abgeschlossen nach 2014 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke. Der Projektleiter und der Projektbearbeiter müssen ein Studium des Bauingenieurwesens im Verkehrswesen oder gleichwertiger Art abgeschlossen haben. Dies ist anhand von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen nachzuweisen.
Kriterium
Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten drei Jahren (drei Jahre oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 1, höchstens 4 Referenzen je Objektplanung) Mindeststandard: Es sind mindestens 2 Referenzen zu Objektplanungen der Verkehrsanlagen und 2 Ref … ganz lesenAusführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten drei Jahren (drei Jahre oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 1, höchstens 4 Referenzen je Objektplanung) Mindeststandard: Es sind mindestens 2 Referenzen zu Objektplanungen der Verkehrsanlagen und 2 Referenzen zu Objektplanungen Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) gemäß HOAI für die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur vorzulegen. Abgeschlossen nach 2014 mit anrechenbaren Kosten in Hö-he von mind. 3,0 Mio. EUR für Verkehrsanlagen einschl. Ingenieurbauwerke
Kriterium
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der Inhaber oder der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
Kriterium
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindeststandard: Mindestens drei Bearbeiter aus dem Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke (Entwässerungsplanung, RRB) im eigenen Unternehmen.
Kriterium
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Kriterium
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Kriterium
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Dies betrifft die zu § 46 Abs. Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DTBJ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg
Kontakt
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereichenlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b724533-1060-4019-bbb3-fb2a35926260.