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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

2024-1004048_Flughafen München_Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998 am Flughafen München

FM Sicherheit Flughafen München Sicherheit GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen 2024-1004048veröffentlicht 28.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 711 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München85356, Landkreis Erding, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Auftragsbezogenes Implementierungskonzept20 %
  • Auftragsbezogenes Betriebskonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2030
    vor 6 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen: Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.1 in Verbindung mit 11.2.3.3, 11.2.3.4, 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9 und 11.2.3.10) und partiell 11.2.4 sowie Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9 und 11.2.3.10) Durchführung von Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengängen in Sicherheitsbereichen des Flughafens München im Sinne der Kapitel 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 der DVO (EU) 2015/1998. Die Leistungserbringung kann im Modus 24/7 erforderlich werden, mindestens aber täglich im Rahmen der regulären Flugbetriebszeiten zwischen 04:00 Uhr und 24:00 Uhr. Flugplanindizierte Abweichungen (Verspätungen, zeitliche Verlagerungen) sind einzukalkulieren. Zur Erbringung der Leistungen wird geeignetes, geschultes und zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal eingesetzt. Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens zu erbringen. Es ist eine Aufteilung in Fach- und Teillose vorgesehen (Lose 1 bis 6). Die Lose 1, 2 und 3 betreffen Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.1 in Verbindung mit 11.2.3.3, 11.2.3.4, 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9 und 11.2.3.10) und partiell 11.2.4 und sind inhaltlich identisch, die Unterscheidung der Lose liegt in der mengenmäßigen Aufteilung. Die Lose 4, 5 und 6 betreffen Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9 und 11.2.3.10) und sind inhaltlich identisch, die Unterscheidung der Lose liegt in der mengenmäßigen Aufteilung. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.1 in Verbindung mit 11.2.3.3, 11.2.3.4, 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9, 11.2.3.10) und partiell 11.2.4

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen gem. DVO (EU) 2015/1998.: - Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen - Kontrolle von Fahrzeugen - Ggf. Kontrolle von Flughafenlieferungen und Bordvorräten - Durchführung von Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengängen in Sicherheitsbereichen des Flughafens München - Ggf. Aufsicht über Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal) - Die Leistungserbringung kann im Modus 24/7 erforderlich werden, mindestens aber täglich im Rahmen der Flugbetriebszeiten zwischen 04:00 Uhr und 24:00 Uhr. Flugplanindizierte Abweichungen (Verspätungen, zeitliche Verlagerungen) sind einzukalkulieren. - Zur Erbringung der Leistungen wird geeignetes, geschultes und zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal eingesetzt. Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens zu erbringen. Das in Aussicht genommene Volumen wird aktuell geschätzt auf Los 1: 720.000 Leistungsstunden in Summe über die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoptionen. Ein Anspruch auf Beauftragung der vorgenannten Menge besteht - über zugesicherte Mindestabnahmemengen hinaus - im Auftragsfall nicht.

4 Jahre–
2
Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.1 in Verbindung mit 11.2.3.3, 11.2.3.4, 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9, 11.2.3.10) und partiell 11.2.4

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen gem. DVO (EU) 2015/1998.: - Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen - Kontrolle von Fahrzeugen - Ggf. Kontrolle von Flughafenlieferungen und Bordvorräten - Durchführung von Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengängen in Sicherheitsbereichen des Flughafens München - Ggf. Aufsicht über Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal) - Die Leistungserbringung kann im Modus 24/7 erforderlich werden, mindestens aber täglich im Rahmen der Flugbetriebszeiten zwischen 04:00 Uhr und 24:00 Uhr. Flugplanindizierte Abweichungen (Verspätungen, zeitliche Verlagerungen) sind einzukalkulieren. - Zur Erbringung der Leistungen wird geeignetes, geschultes und zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal eingesetzt. Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens zu erbringen. Das in Aussicht genommene Volumen wird aktuell geschätzt auf Los 2: 380.000 Leistungsstunden in Summe über die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoptionen. Ein Anspruch auf Beauftragung der vorgenannten Menge besteht - über zugesicherte Mindestabnahmemengen hinaus - im Auftragsfall nicht.

4 Jahre–
3
Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.1 in Verbindung mit 11.2.3.3, 11.2.3.4, 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9, 11.2.3.10) und partiell 11.2.4

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen gem. DVO (EU) 2015/1998.: - Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und von mitgeführten Gegenständen - Kontrolle von Fahrzeugen - Ggf. Kontrolle von Flughafenlieferungen und Bordvorräten - Durchführung von Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengängen in Sicherheitsbereichen des Flughafens München - Ggf. Aufsicht über Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal) - Die Leistungserbringung kann im Modus 24/7 erforderlich werden, mindestens aber täglich im Rahmen der Flugbetriebszeiten zwischen 04:00 Uhr und 24:00 Uhr. Flugplanindizierte Abweichungen (Verspätungen, zeitliche Verlagerungen) sind einzukalkulieren. - Zur Erbringung der Leistungen wird geeignetes, geschultes und zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal eingesetzt. Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens zu erbringen. Das in Aussicht genommene Volumen wird aktuell geschätzt auf Los 3: 355.000 Leistungsstunden in Summe über die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoptionen. Ein Anspruch auf Beauftragung der vorgenannten Menge besteht - über zugesicherte Mindestabnahmemengen hinaus - im Auftragsfall nicht.

4 Jahre–
4
Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9 und 11.2.3.10)

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen gem. DVO (EU) 2015/1998.: - Durchführung von Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengängen in Sicherheitsbereichen des Flughafens München - Die Leistungserbringung kann im Modus 24/7 erforderlich werden, mindestens aber täglich im Rahmen der Flugbetriebszeiten zwischen 04:00 Uhr und 24:00 Uhr. Flugplanindizierte Abweichungen (Verspätungen, zeitliche Verlagerungen) sind einzukalkulieren. - Zur Erbringung der Leistungen wird geeignetes, geschultes und zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal eingesetzt. Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens zu erbringen. Das in Aussicht genommene Volumen wird aktuell geschätzt auf Los 4: 530.000 Leistungsstunden in Summe über die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoptionen. Ein Anspruch auf Beauftragung der vorgenannten Menge besteht - über zugesicherte Mindestabnahmemengen hinaus - im Auftragsfall nicht.

4 Jahre–
5
Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9 und 11.2.3.10)

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen gem. DVO (EU) 2015/1998.: - Durchführung von Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengängen in Sicherheitsbereichen des Flughafens München - Die Leistungserbringung kann im Modus 24/7 erforderlich werden, mindestens aber täglich im Rahmen der Flugbetriebszeiten zwischen 04:00 Uhr und 24:00 Uhr. Flugplanindizierte Abweichungen (Verspätungen, zeitliche Verlagerungen) sind einzukalkulieren. - Zur Erbringung der Leistungen wird geeignetes, geschultes und zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal eingesetzt. Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens zu erbringen. Das in Aussicht genommene Volumen wird aktuell geschätzt auf Los 5: 340.000 Leistungsstunden in Summe über die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoptionen. Ein Anspruch auf Beauftragung der vorgenannten Menge besteht - über zugesicherte Mindestabnahmemengen hinaus - im Auftragsfall nicht.

4 Jahre–
6
Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Sicherheitsdienstleistungen gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.3.5 (ggf. in Verbindung mit 11.2.3.9 und 11.2.3.10)

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind folgende Leistungen gem. DVO (EU) 2015/1998.: - Durchführung von Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengängen in Sicherheitsbereichen des Flughafens München - Die Leistungserbringung kann im Modus 24/7 erforderlich werden, mindestens aber täglich im Rahmen der Flugbetriebszeiten zwischen 04:00 Uhr und 24:00 Uhr. Flugplanindizierte Abweichungen (Verspätungen, zeitliche Verlagerungen) sind einzukalkulieren. - Zur Erbringung der Leistungen wird geeignetes, geschultes und zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal eingesetzt. Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens zu erbringen. Das in Aussicht genommene Volumen wird aktuell geschätzt auf Los 6: 150.000 Leistungsstunden in Summe über die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoptionen. Ein Anspruch auf Beauftragung der vorgenannten Menge besteht - über zugesicherte Mindestabnahmemengen hinaus - im Auftragsfall nicht.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Auftragsbezogenes Implementierungskonzept20 %
Auftragsbezogenes Betriebskonzept20 %
Preis
siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Auftragsbezogenes Implementierungskonzeptsiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Auftragsbezogenes Betriebskonzeptsiehe Vergabeunterlagen

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Fr … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
Kriterium
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Kriterium
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 … ganz lesenVorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Sicherheitsdienstleistungen im Segment Luftsicherheit), für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Mindeststandard: Der angegebene Umsatz für verg … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Sicherheitsdienstleistungen im Segment Luftsicherheit), für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Mindeststandard: Der angegebene Umsatz für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen sind Leistungen im Segment Luftsicherheit, luftfahrtspezifische Dienstleistungen sowie Sicherheitsdienstleistungen mit vergleichbaren erhöhten Anforderungen) darf im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (2023) nicht unter den nachfolgenden Werten liegen: o für Los 1 nicht unter 1.000.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) o für Los 2 nicht unter 500.000 EUR (ohne Umsatzsteuer). o für Los 3 nicht unter 300.000 EUR (ohne Umsatzsteuer). o für Los 4 nicht unter 300.000 EUR (ohne Umsatzsteuer). o für Los 5 nicht unter 200.000 EUR (ohne Umsatzsteuer). o für Los 6 nicht unter 100.000 EUR (ohne Umsatzsteuer). Bei Angeboten für mehrere Lose gelten die Mindestanforderungen des jeweils größeren Los. D. h. bei einem Angebot beispielsweise für die Lose 1, 2 und 5 muss der Umsatz für vergleichbare Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen im Segment Luftsicherheit) im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mind. 1.000.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) betragen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung werden bei Kooperationsformen (Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Kriterium
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Kriterium
Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach der jeweiligen Anzahl der Beschäftigten der Berufsgruppe gesamt und der in Vollzeit … ganz lesenBenennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach der jeweiligen Anzahl der Beschäftigten der Berufsgruppe gesamt und der in Vollzeit tätigen Mitarbeiter. Insbesondere ist die Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Jahren, im Bereich § 8 oder § 9 LuftSiG an Verkehrsflughäfen tätig waren zu benennen, sowie der davon jeweils in Vollzeit tätigen Mitarbeiter.
Kriterium
Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
Kriterium
Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit folgenden Angaben: Darstellung des aktuellen Schulungsprogramms des Bieters (Aus- und Fortbildung) im vorliegend maßgeblichen Geschäftsbereich für Mitarbeiter getrennt nach der Struktur der Personalzusammensetzung, jeweils mit Angaben zu Art, Inh … ganz lesenDarstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit folgenden Angaben: Darstellung des aktuellen Schulungsprogramms des Bieters (Aus- und Fortbildung) im vorliegend maßgeblichen Geschäftsbereich für Mitarbeiter getrennt nach der Struktur der Personalzusammensetzung, jeweils mit Angaben zu Art, Inhalten und zum Umfang der jeweiligen Schulungsprogramme, Angaben zum Schulungspersonal (Anzahl, Qualifikation, Erfahrung der derzeit eingesetzten Trainer), in Textform; Erläuterung der derzeitigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters, etwa durch Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 oder gleichwertige Maßnahmen; Erläuterung der derzeitigen Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätsmessung, zur weiteren Qualitätssicherung sowie nachhaltigen Mängelabstellung (wie etwa Prozessoptimierung, Sicherung der Arbeitsqualität, Management der technischen Ausrüstung).
Kriterium
Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Re … ganz lesenReferenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt: - Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten; - Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: - Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa die Beschreibung der jeweils einzuhaltenden Sicherheitsstandards im Referenzauftrag - Art der Leistungserbringung hinsichtlich Komplexität, Kurzfristigkeit und etwaige Volatilität - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: - Angaben zur Auftragsgröße (Umfang der erbrachten Leistungen, jeweils pro Jahr durchschnittlich geleistete Dienststunden für (luftsicherheitsrelevante) Sicherheitsdienstleistungen) - Ca.-Angabe zur Jahresauftragssumme (EUR, netto) - Zeitraum der Leistungserbringung - Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Mindeststandard: Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben für Referenzen müssen mind. in einer Referenz die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden: - Eine Referenz, in der die Leistung im Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafens (§ 8 LuftSiG) oder mit vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts erbracht wird oder wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 8 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Rahmenvertrages zweimalig zu verlängern. Zunächst hat der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Rahmenvertrages um 24 Monate zu verlängern und anschließend um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber wird dies dem Auftragnehmer spätest … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Rahmenvertrages zweimalig zu verlängern. Zunächst hat der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Rahmenvertrages um 24 Monate zu verlängern und anschließend um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber wird dies dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit mitteilen. Soweit der Auftraggeber von seinem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, kann der Auftragnehmer hieraus keine Rechte ableiten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gemäß § 128 Abs. 1 GWB.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt unterteilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 200 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 200 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 200 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DHTZG

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
FM Sicherheit Flughafen München Sicherheit GmbH
Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Nordallee 56, 85356 München
Kontakt
vergabe@munich-airport.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

277vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (270 Lose mit Angabe)
936.945 €Zuschlagswert im Median
225.786 € – 1,69 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e49f2018-1c72-4866-8b1e-2a69dc2db8fb.