2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-0713veröffentlicht 11.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 400 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.03.2025 – 28.02.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 400 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.03.2025 – 28.02.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Verkaufserlös80 %
- Sortierung10 %
- Wiederverwendungsquote10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2026
- Heute
Beschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten.
Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen.
Die Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Beschreibung des Loses
Die auftragsgegenständliche Leistung umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Behandlung/Verwertung der von der AG im Stadtgebiet Duisburg eingesammelten Alttextilien.
Die zu übernehmenden Alttextilien können in unterschiedlicher Qualität anfallen. Es kann sich um getragene, tragbare, verunreinigte, verschlissene und/oder untragbare Alttextilien handeln. D.h., Minderqualitäten sind von der AN zu tolerieren. Die Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels sechs von der AN bereitzustellenden Wechselbrücken. Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g. Örtlichkeit über die AN auch mittels drei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen. Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen/Ladevolumen wie die sechs Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein.
Die Befüllung der von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B. Bracken an den Seitenwänden der Trailer). Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit, dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist. Sollte von der AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist somit ausgeschlossen.
Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen. Die zu befüllenden Wechselbrücken bzw. Trailer werden bis zur Abholung durch die AN von der AG kostenfrei zwischengelagert.
Hinweis: Im Leistungszeitraum kann sich möglicherweise die Örtlichkeit der vorgenannten Übernahmestelle verändern. Der Ortswechsel geschieht innerhalb des Stadtgebietes Duisburgs. Ein genauer Zeitpunkt des möglichen Ortswechsels kann nicht angegeben werden.
Mengen an Alttextilien: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich ca. 210 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom 01. März 2025 bis 28. Februar 2026 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca. 2.500 t Alttextilien zur Behandlung/Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der Grundlage der in den Jahren 2023 und bis einschl. Oktober 2024 eingesammelten Mengen ermittelt.
Mengenabweichungen im Gesamtaufkommen der Alttextilsammlung sind in diesem Zeitraum möglich und von der AN zu tolerieren und bei der Kalkulation der Vergütung zu berücksichtigen.
Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen.
Abtransport der Alttextilien: Die Alttextilien sind von der AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren. Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich durch die AN erfolgen. Dieser wird, insbesondere zu Leistungsbeginn, durch telefonische Abrufe seitens der AG angefordert. Hier muss dann innerhalb von 24 h nach telefonischem Abruf ein Austausch der Wechselbrücken/Trailer erfolgen. Nachdem sich Wechselabläufe eingespielt haben soll dieser kontinuierliche Austausch ohne gesonderten Abruf erfolgen. Telefonische Abrufe der AG erfolgen dann nur noch in Sonderfällen. Seitens der AN ist in jedem Falle immer eine ausreichende Anzahl an Wechselbrücken (sechs Stück) bzw. an Trailern (drei Stück) sowie entsprechenden Fahrzeugen zur Leistungserbringung vorzuhalten. Dieser Sachverhalt ist von der AN bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren.
Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen. Im Ausnahmefall könnte der Austausch der Wechselbrücken/Trailer von Montag - Freitag auch außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten stattfinden. Hier ist dann eine frühzeitige Absprache hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Gelände der Übernahmestelle zwischen der AN und der AG erforderlich.
Ein Austausch von Wechselbrücken/Trailern an Samstagen ist in absoluten Ausnahmefällen möglich. Hier ist dann wiederum eine frühzeitige Absprache hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Gelände der Übernahmestelle zwischen der AN und der AG erforderlich.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- VerkaufserlösGewichtung (Punkte, genau) 800Bezüglich der durchzuführenden Leistung erhält das Angebot mit dem höchsten Erlös die maximale Punktzahl. Die niedrigeren Angebote erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis vom höchsten Erlös zum eigenen Angebot. Der Erlös eines jeden vorliegenden Angebots wird jeweils zu dem höchsten Erlös (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem der Erlös des jeweils zu bewertenden Angebots durch den höchsten angebotenen Erlös dividiert wird. Durch die jeweilige Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (800) werden dann für jedes Angebot die Punkte ermittelt.
- Qualität
- SortierungGewichtung (Punkte, genau) 100Bezüglich der durchzuführenden Leistung erhält das Angebot mit der höchsten Anzahl an Sortiergruppen die maximale Punktzahl. Die niedrigeren Angebote erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis von der höchsten Anzahl an Sortiergruppen zum eigenen Angebot. Die Anzahl an Sortiergruppen eines jeden vorliegenden Angebots werden jeweils zu der höchsten Anzahl an Sortiergruppen (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem die Anzahl an Sortiergruppen des jeweils zu bewertenden Angebots durch die höchste angebotene Anzahl an Sortiergruppen dividiert wird. Durch die jeweilige Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (100) werden dann für jedes Angebot die Punkte ermittelt.
- Qualität
- WiederverwendungsquoteGewichtung (Punkte, genau) 100Bezüglich der durchzuführenden Leistung erhält das Angebot mit der höchsten Wiederverwendungsquote die maximale Punktzahl. Die niedrigeren Angebote erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis von der höchsten Wiederverwendungsquote zum eigenen Angebot. Die Wiederverwendungsquoten eines jeden vorliegenden Angebots werden jeweils zu der höchsten Wiederverwendungsquote (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem die Wiederverwendungsquote des jeweils zu bewertenden Angebots durch die höchste angebotene Wiederverwendungsquote dividiert wird. Durch die jeweilige Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (100) werden dann für jedes Angebot die Punkte ermittelt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT62YNKRM Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT62YNKRM Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Lorenz Wittmann GmbH, Geisenhausen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schifferstr. 190, 47059 Duisburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): 2023-0945 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 27.03.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b5457830-f4c2-451f-951e-8977d443f702.