2024-0645 Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-0645veröffentlicht 15.11.2024erstmals 15.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.05.2025 – 30.04.2029
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.
- Beschaffung eines zentralen Social-Media Content Management Tools (SMCMT) für die Polizei NRWLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · DuisburgFrist 07.12.2026
- Beratungs- und Prüfleistungen des Kompetenzzentrums BarrierefreiheitLandesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · DuisburgFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.05.2025 – 30.04.2029
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 23 Monatenan Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 23 Monaten
- Bindefrist endetvor 19 Monaten104 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2029
- Heute
Beschreibung
Rahmenausschreibung SAP IS Waste & Recycling, SAP Core Komponenten sowie Commerce Cloud unterteilt in 2 Lose
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | SAP IS Waste & Recycling sowie Commerce Cloud Die Komponente IS Waste & Recycling ist Bestandteil unseres S/4 HANA Systems. Es gibt regelmäßig neue Anforderungen in diesem Umfeld. Dies betrifft einerseits Digitalisierungsprojekte z. B. mit dem Ziel, mobile Lösungen zu implementieren bzw. bestehende mobile Lösungen zu erweitern, andererseits Projekte, um die Benutzerfreundlichkeit, z.B. durch Nutzbarmachung bzw. Entwicklung von Fiori Features, zu erhöhen. Die SAP Commerce Cloud wird als Plattform zum Betrieb unseres Kundenportals sowie unseres Webshops genutzt. Die dortigen Entwicklungen beruhen auf der JavaSkript-basierten Composable Storefront. Es bestehen Schnittstellen zum SAP Back-end. Darüber hinaus basiert auch die Webseite der WBD auf der Commerce Cloud Infrastruktur. | 4 Jahre | – |
| 2 | SAP Core Komponenten Das Haupt-SAP System der WBD ist bereits auf S/4 HANA umgestellt worden. Dabei befinden sich aktuell im Wesentlichen SAP-GUI Transaktionen im Einsatz. Fiori Anwendungen gibt es nur rudimentär. Bei den Wirtschaftsbetrieben genutzte SAP Core Komponenten sind die Module der Finanzbuchhaltung (FI-GL, FI-AA, FI-AR und FI-AP), des Controllings und der Logistik (MM, SD). Eine PM Umgebung findet sich im Rahmen eines Spezialprojektes im Aufbau. Es soll auch geprüft werden in wieweit PS zukünftig eine Rolle spielen kann. Aktuell wird rudimentär auch IM für die Budgetierung verwendet, wobei dieses Modul entweder ausgebaut oder abgelöst werden soll. Seit neuestem kommt eine besondere Relevanz für eine neue Sparte hinzu, das Modul RE-FX für das Immobilienmanagement im einer dazugehörigen Spezialkomponente BK01. Außerdem ist Absicht zu prüfen, in wieweit Fiori Anwendungen im Core SAP Umfeld Mehrwerte für Kunden und Belegschaft bringen können. Sollte es hier sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten geben, sollen diese innerhalb der nächsten vier Jahre identifiziert, projektiert und umgesetzt werden. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: … ganz lesenkürzer
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Generalunternehmens (mindestens 5 Mio. EUR pro Jahr, bei Bietergemeinschaften 5 Mio. EUR pro Jahr kumulativ) sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung des Bieters zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /- in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss (siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung zu § 20 MiLoG (Mindestlohngesetz) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F12 6. Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / B …- Kriterium
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zu … ganz lesenkürzer
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3. Eigenerklärung des Bieters zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 4. Erklärung zu Registereintragungen des / der Bieter*in oder des Mitglieds der Bieter*innengemeinschaft und im Fall der Inanspruchnahme des / der Eignungsverleiher*in oder Unterauftragnehmer*in - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der EU-Verordnung 2022/576 des Europäischen Rates vom 8. April 2022 - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F13 6. Erklärung de*r Bieters /-in zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F14 7. Nachweis eines SAP-Partnerstatus oder eines höherwertigen bzw. gleichwertigen Nachweises, beiBieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 8.Nachweis einer SAP S/4HANA Zertifizierung oder Nachweis einer höherrangigen oder gleichwertigen Eigenschaft, z. B. des Status als SAP-Schulungspartner für SAP S/4HANA, bei Bieter*innengemeinschaften mind. durch einen der beteiligten Bieter 9. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifi …- Kriterium
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eig … ganz lesenkürzer
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des Bieters, bei Bietergemeinschaften mindestens eines Bieters für jedes Los, zu den wesentlichen in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber, mit Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core- Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*) NUR FÜR LOS 1 GELTEN ZUSÄTZLICH FOLGENDE MINDESTANFORDERUNGEN: Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Waste & Recycling Management (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Zwei Referenzen zu einem abgeschlossenen SAP-IS-Waste Komponente-Projekt mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens 100.000,00 Euro Mindestanforderungen an das Leistungsfeld SAP Commerce Cloud (Bestandteil zu Los 1): - Zwei Referenzen über abgeschlossene Projekte mit öffentlichen Auftraggebern - Eine Referenz zu einem abgeschlossenen Portal-Frontend-Projekt 2. Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Der AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", enthaltenen Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der "2.0_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Angabe Unternehmensdaten Anbieter_WBD.pdf" angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F4, F6 - F7 sowie F10 - F11 in dem Dokument "2.2_SAP Waste + Recycling & Core-Komponenten_Formblätter F1 - F14_WBD.pdf", die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste), F13 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) und F14 (Selbstreinigung) hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung und die neue Erklärung zur EU- Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1, F13 und F14 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 104 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.12.2024, 10:00 Uhr. Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit g … ganz lesenkürzer
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY11V5RYX6 Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen m … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY11V5RYX6 Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben. Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schifferstr. 190, 47059 Duisburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
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Alle 7 offenen Ausschreibungen von Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 03.01.2025 auf 17.12.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 03.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd3be67c-3787-4bd2-9ba6-f7efd85adca3.