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Frist abgelaufenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

2024_04_Objektsicherungsleistungen

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024_04_Objektsicherungsleistungenveröffentlicht 09.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 667 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Monate01.04.2025 – 30.04.2027
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin12053, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 19 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen, die der Sicherheit der Gebäude sowie der Mieter der STADT UND LAND dienen. Dies beinhaltet folgende Leistungen: 1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte durch zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter a. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr b. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr Zur Bestreifung als Kernaufgabe gehört ebenso die Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen, Verdrängung von Obdachlosen und Konsumenten sowie die Dokumentation in Form von Wochenberichten. 2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen 3. Kontrolle des Winterdienstes Diese Leistung wird als Regelleistung vereinbart und beinhaltet vorrangig die Durch-führung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison nach Schneefall an Arbeitstagen. Es sind Kontrollgänge erforderlich und das Reporting an den AG. 4. Service-Hotline Diese Abrufleistung beinhaltet die Bereitstellung einer Servicehotline für Mieter täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr, die im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhe-störendem Lärm angerufen werden kann. 5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung 6. Sicherung der Bürostandorte a. Alarmaufschaltung und Bearbeitung in Ereignisfällen b. Sicherheitshotline für die Bürostandorte für akute Sicherheitsanfragen 24/7 c. Bewachung von Bürostandorten mit regelmäßigen Rundgängen Die Leistung unter c) wird als Abrufleistung für den Fall vereinbart, dass eine vo-rübergehende Bewachung erforderlich ist.

Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit einem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Rahmenvertragspartner aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderen vergleichbaren Gründen (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird oder aus Kapazitätsgründen Einzelaufträge durch den beauftragten Rahmenvertragspartner nicht er-bracht werden können, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen mit einem anderen Los beauftragten Rahmenvertragspartner zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot unter Berück-sichtigung der jeweiligen Kapazitäten.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Servicebüro Hellersdorf

1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte (Abrufleistung) Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden. Optional erfolgt die Bestreifung mittels GPS. 1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr  Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter  Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung  Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten  Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht  Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.  Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten  Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten 1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr  Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter  Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung  Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten  Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht  Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.  Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet. 2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Abrufleistung)  Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze  Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres  Montag – Samstag zu vorgegebenen Zeiten 3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)  Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April) nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)  Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle  Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen  Anwendung von Formularen des AG  Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen 4. Service-Hotline (Abrufleistung) Bereitstellen einer Service-Hotline täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr a) im Falle von akuten Sicherheitsanfragen  Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen  Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.  Dokumentation der Einsätze b) im Falle von ruhestörendem Lärm  Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen  Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.  Dokumentation der Einsätze 5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Abrufleistung) Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.  Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf  Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen  Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG  Dokumentation der Einsätze  Bestreifung 6. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers 6.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)  Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)  Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)  Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan  Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten  Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage  Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich 6.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)  Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7 6.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung) Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.  Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge  Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten  Regulierung von brenzligen Situationen

25 Monate–
2
Los 2 Servicebüros Treptow

1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden. 1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Abrufleistung)  Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter  Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung  Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten  Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht  Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.  Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten  Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm 1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr (Regelleistung)  Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter  Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung  Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten  Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht  Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.  Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten  Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm  Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet. 2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Abrufleistung)  Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze  Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres  Montag – Samstag zu vorgegebenen Zeiten (siehe Objektliste) 3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)  Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)  Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle  Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen  Anwendung von Formularen des AG  Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen 4. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Regelleistung) Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.  Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf  Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen  Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG  Dokumentation der Einsätze  Kontrolle auf Fremdpersonen  Kontrolle auf Vandalismus  Besonderheiten siehe Objektliste (Legende) 5. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers 5.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)  Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)  Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)  Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan  Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten  Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage  Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich 5.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)  Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7 5.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung) Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.  Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge  Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten  Regulierung von brenzligen Situationen

25 Monate–
3
Los 3 Servicebüros Tempelhof-Neukölln

1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte (Regelleistung) Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden. 1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr  Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter  Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung  Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten  Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht  Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.  Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten  Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm 1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr  Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter  Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung  Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten  Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht  Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken und deeskalierende Maßnahmen einzuleiten. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern.  Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten  Bereitstellen einer Service-Hotline im Falle von akuten Sicherheitsanfragen sowie ruhestörendem Lärm  Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet. 2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Regelleistung)  Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze  Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres  Montag – Samstag tägliche Öffnung (konkrete Uhrzeit nach Rücksprache mit AG), Verschluss um 20 Uhr  Samstag Verschluss zur Mittagsruhe mit anschließender Öffnung (konkrete Uhrzeit nach Rücksprache mit AG) 3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung)  Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr)  Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle  Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen  Anwendung von Formularen des AG  Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen 4. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Abrufleistung) Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.  Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf  Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen  Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG  Dokumentation der Einsätze  Kontrolle auf Fremdpersonen  Kontrolle auf Vandalismus 5. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers 5.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung)  Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste)  Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit)  Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan  Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten  Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage  Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich 5.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung)  Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7 5.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung) Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein.  Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge  Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten  Regulierung von brenzligen Situationen

25 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die Wertung erfolgt prozentual abgeschichtet, wobei der niedrigste Preis gegenüber dem Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt wird. Der niedrigste Angebotspreis wird mit 60 % Punkten bewertet. Die Wertung der höheren Angebotspreise erfolgt nach der Formel: Niedrigster Preis / Angebotspreis*60

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zur Abfrage etwaiger Ausschlussgründe sowie zum Beleg der Eignung wird von den Bietern die Vorlage folgender Erklärungen und Dokumente erwartet: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 1. Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom … ganz lesenZur Abfrage etwaiger Ausschlussgründe sowie zum Beleg der Eignung wird von den Bietern die Vorlage folgender Erklärungen und Dokumente erwartet: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 1. Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Der Auftraggeber wird über den Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers und die Nichterfüllung der Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss. 2. Eigenerklärung Frauenförderung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers.3. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sin folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen: • Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handels-kammer oder ein Auszug aus der Handwerksrolle) • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steu-ersachen • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Objektsicherungsdienstleistungen) vergleichbar sind. Für Los 1: Als Mindestanf … ganz lesenWirtschaftliche Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Objektsicherungsdienstleistungen) vergleichbar sind. Für Los 1: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 480.000 EUR netto. Für Los 2: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 440.000 EUR netto. Für Los 3: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 640.000 EUR netto. Gibt ein Bieter Angebote für mehrere Lose ab, kann der Zuschlag auf mehrere Lose nur erteilt werden, wenn die Mindestkriterien kumulativ erfüllt sind. 2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte. Als Mindestanforderung gilt, dass jahresdurchschnittlich mindestens 30 Beschäftigte mit der erforderlichen Qualifikation der Sachkundeprüfung nach § 34c GewO in den vergangenen drei Jahren beschäftigt waren und aktuell mindestens 20 Mitarbeitende mit der erforderlichen Qualifikation der Sachkundeprüfung nach § 34c GewO beschäftigt sind. Technische Leistungsfähigkeit Nachweis zu geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen: Durch den Bieter sind geeignete unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare Referenzaufträge unter Angabe der Beschreibung der erbrachten Leistung, dem Leistungszeitraum, des Auftragsvolumens und der Auftraggeber mit Ansprechpartner einzureichen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie einen vergleichbaren Leistungsumfang beschreibt, aus der Wohnungswirtschaft und/oder Gewerbe und aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, stammt. Weiterhin ist eine Referenz geeignet, wenn die Vertragslaufzeit des Vertrages für die benannte Referenz, mindestens ein Jahr betrug. Als vergleichbarer Leistungsumfang je Referenz wird je Lose folgendes Auftragsvolumen p. a. angenommen: Los 1: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 240.000 € netto Los 2: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 200.000 € netto Los 3: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 320.000 € netto
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung … ganz lesenDie Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
09.01.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen Angabe zur Firma Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen VOB. Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen Angabe zur Firma Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erfor … ganz lesenDie Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die Wertung erfolgt prozentual abgeschichtet, wobei der niedrigste Preis gegenüber dem Angebotspreis ins Verhältnis ge-setzt wird. Der niedrigste Angebotspreis wird mit 60 % Punkten bewertet. Die Wertung der höheren Angebotspreise erfolgt nach der Formel: Niedrigster Preis / Angebotspreis*60

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
1. Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zu-gehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Der Auftraggeber wird über den Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine … ganz lesen1. Die Eigenerklärung zur Eignung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zu-gehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Der Auftraggeber wird über den Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Unterauftragnehmern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers und die Nichterfüllung der Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss. 2. Eigenerklärung Frauenförderung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zu-gehörigen Unterauftragnehmern auszufüllen. Die Eigenerklärung ist eine Mindestanforderung des Auftraggebers. 3. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sin folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen: • Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskam-mer oder ein Auszug aus der Handwerksrolle) • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuer-sachen • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsge-genstand (Objektsicherungsdienstleistungen) vergleichbar sind. Für Los 1: Als Mindesta … ganz lesenWirtschaftliche Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsge-genstand (Objektsicherungsdienstleistungen) vergleichbar sind. Für Los 1: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 480.000 EUR netto. Für Los 2: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 440.000 EUR netto. Für Los 3: Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für die vergleichbaren Leistungen von 640.000 EUR netto. Gibt ein Bieter Angebote für mehrere Lose ab, kann der Zuschlag auf mehrere Lose nur erteilt werden, wenn die Mindestkriterien kumulativ erfüllt sind. 2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte. Als Min-destanforderung gilt, dass jahresdurchschnittlich mindestens 30 Beschäftigte mit der erfor-derlichen Qualifikation der Sachkundeprüfung nach § 34c GewO in den vergangenen drei Jahren beschäftigt waren und aktuell mindestens 20 Mitarbeitende mit der erforderlichen Qualifikation der Sachkundeprüfung nach § 34c GewO beschäftigt sind. Technische Leistungsfähigkeit Nachweis zu geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen: Durch den Bieter sind geeignete unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare Re-ferenzaufträge unter Angabe der Beschreibung der erbrachten Leistung, dem Leistungszeit-raum, des Auftragsvolumens und der Auftraggeber mit Ansprechpartner einzureichen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie einen vergleichbaren Leistungsumfang beschreibt, aus der Wohnungswirtschaft und/oder Gewerbe und aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, stammt. Weiterhin ist eine Referenz geeignet, wenn die Vertrags-laufzeit des Vertrages für die benannte Referenz, mindestens ein Jahr betrug. Als vergleichbarer Leistungsumfang je Referenz wird je Lose folgendes Auftragsvolumen p. a. angenommen: Los 1: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 240.000 € netto Los 2: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 200.000 € netto Los 3: Auftragsvolumen je Referenz p. a. 320.000 € netto
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung … ganz lesenDie Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
09.01.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen Angabe zur Firma Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingugen VOB. Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen Angabe zur Firma Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erfor … ganz lesenDie Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt. Um am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. Unterlagen hochzuladen und Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie in der Frist entsprechend dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform Berlin oder über ausschreibung@stadtundland.de beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten zum täglichen Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen. Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen; Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Werbellinstraße 12, 12053 Berlin
Kontakt
ausschreibung@stadtundland.de

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124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f08c6d34-1071-4d0d-b46e-fc56bef1089a.