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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

2. Gigabitausbauprojekt im Landkreis Wittenberg - Errichtung von gigabitfähigen Anschlüssen in bisher unterversorgten Gebieten der Städte Coswig (Anhalt) und Kemberg sowie der Lutherstadt Wittenberg

Landkreis Wittenberg · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 61.3.1.7_breitband_26/01veröffentlicht 30.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 247 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Wittenberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
131 Monate31.01.2027 – 31.12.2037
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur10 %
  • Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur10 %
  • Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur10 %
  • Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur5 %
  • Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur5 %
  • Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2037
    in 3 Monaten

Beschreibung

'- Errichtung von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastzeitbedingungen) im Sinne der Nr. 3.1 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Landkreis Wittenberg in bisher unterversorgten Gebieten der Städte Coswig (Anhalt) und Kemberg sowie der Lutherstadt Wittenberg, - Gewährleistung eines 84 monatigen Netzbetriebes nach Abschluss der Bauphase

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stadt Coswig (Anhalt) I

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastbedingungen) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 an 526 unterversorgten Adressen in der Stadt Coswig (Anhalt); Orsteile: Düben, Göritz, Luko, Serno und Thießen

131 Monate–
2
Stadt Coswig (Anhalt) II

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastbedingungen) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 an 174 unterversorgten Adressen in der Stadt Coswig (Anhalt); Ortsteile: Hubertusberg, Möllensdorf, Wahlsdorf und Wörpen

131 Monate–
3
Stadt Kemberg I

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastbedingungen) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 an 205 unterversorgten Adressen in der Stadt Kemberg, Ortsteile: Naderkau und Schleesen

131 Monate–
4
Stadt Kemberg II

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastbedingungen) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 an 142 unterversorgten Adressen in der Stadt Kemberg, Ortsteile: Bietegast, Boos, Gaditz und Rötzsch

131 Monate–
5
Stadt Kemberg III

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastbedingungen) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 an 352 unterversorgten Adressen in der Stadt Kemberg, Ortsteile: Ateritz, Gniest, Gommlo, Lubast, Oppin, Uthausen und Wachtmeister

131 Monate–
6
Lutherstadt Wittenberg I

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastbedingungen) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 an 724 unterversorgten Adressen in der Lutherstadt Wittenberg, Ortsteile: Abtsdorf, Euper, Karlsfeld, Mochau und Thießen

131 Monate–
7
Lutherstadt Wittenberg II

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastbedingungen) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 an 393 unterversorgten Adressen in der Lutherstadt Wittenberg, Ortsteile: Assau, Berkau, Grabo, Schmilkendorf und Straach

131 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur10 %
Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur10 %
Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur10 %
Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur5 %
Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur5 %
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke60 %
Qualität
Technisches Konzept der BreitbandinfrastrukturQualität der Backboneanbindung
Qualität
Technisches Konzept der BreitbandinfrastrukturTechnik und Leistung des Verteilnetzes
Qualität
Technisches Konzept der BreitbandinfrastrukturServicekonzept und Entstörungszeiten
Qualität
Technisches Konzept der Breitbandinfrastrukturzeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s
Qualität
Technisches Konzept der BreitbandinfrastrukturUpgradefähigkeit und Zukunftssicherheit
Kosten
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die die Umsetzung von geförderten oder eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten und den Netzbetrieb in einem vergleichbaren Umfang nachweisen, wie er bei den vom Telekommunikationsunternehmen (TKU) ausgewählten Losen notwendig wird.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 Euro je Schadensfall für Personenschäden und mindestens 3.000.000,00 Euro je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder e … ganz lesenVorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 Euro je Schadensfall für Personenschäden und mindestens 3.000.000,00 Euro je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Erklärung eines entsprechenden Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen vorliegen wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise, - Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG), - Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen, - Erklärung zu Artikel 5k Sanktions-VO (EU).
Eintragung in das Handelsregister
gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.01.2027
Vertragsende
31.12.2037
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Bedarf den Vertragszeitraum zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen … ganz lesenEin Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Nebenangebote sind ausschließlich hinsichtlich Rabattierungen zugelassen, kommen jedoch nur zum Tragen, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind.
Hinweis
Der Auftraggeber führt entsprechend Konzessionsvergabeverordnung und in Anlehnung an § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Rechtsgrundlage hierfür ist im Gegensatz zur oben angegebenen 2014/24/EU VgV die Richtlinie 2014/23/EU KonzVgV. Allerdings unterliegt die Ausschreibu … ganz lesenDer Auftraggeber führt entsprechend Konzessionsvergabeverordnung und in Anlehnung an § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Rechtsgrundlage hierfür ist im Gegensatz zur oben angegebenen 2014/24/EU VgV die Richtlinie 2014/23/EU KonzVgV. Allerdings unterliegt die Ausschreibung nicht dem förmlichen Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand § 149 Ziffer 8 GWB greift. Eine EU-weite Veröffentlichung erfolgt, um größtmöglichen Wettbewerb zu ermöglichen. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Angabe der Überprüfungsstelle (jeweils unter Ziffer 5.1.16 sowie 8.1 dieser Bekanntmachung) sowie der zugehörige Rechtsbehelf (jeweils Ziffer 5.1.16) erfolgt vorsorglich. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen. a) Mit einem formlosen Teilnahmeantrag sind zum Beleg der Eignung die nachfolgenden Nachweise/Unterlagen einzureichen: - mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die die Umsetzung von geförderten oder eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten und den Netzbetrieb in einem vergleichbaren Umfang nachweisen, wie er bei den vom Telekommunikationsunternehmen (TKU) ausgewählten Losen notwendig wird, - Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG), - gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, - Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 Euro je Schadensfall für Personenschäden und mindestens 3.000.000,00 Euro je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Erklärung eines entsprechenden Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen vorliegen wird, - Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen, - Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt, - Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise , - Erklärung zu Artikel 5k Sanktions-VO (EU). b) Der Landkreis Wittenberg hält sich die Möglichkeit offen, schon auf die vorgelegten und bewerteten Erstangebote Zuschläge zu erteilen. Im Regelfall wird der Landkreis Wittenberg jedoch auf der Grundlage der bewerteten Erstangebote eine Verhandlung durchführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle verbleibenden Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, welches der Landkreis Wittenberg dann auf der Basis der Zuschlagskriterien erneut bewertet. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. c) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten); gem. Auswahlkriterien dieser Bekanntmachung geforderte Nachweise entwed …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e7ef23df-8291-432b-a2ba-a4783ccbe93c.