2#0070/G22 Projektträgerschaft und Unterstützung des BMV bei dem Förderprogramm Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere hinsichtlich der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw
Bundesministerium für Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2#0070/G22veröffentlicht 06.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 78 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
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- Rahmenvereinbarung Social Media WerbungBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 69 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 78 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess (AP1 Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw)30 %
- 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Berichterstattung (Nr. 3.2)10 %
- 2.1 Projektmanagement30 %
- 3. Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftragnehmende (AN) unterstützt den Auftraggebenden (AG), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), bei der Umsetzung des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Der Leistungsschwerpunkt liegt zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Umsetzung der Förderlichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw sowie weiterer Leistungen. Das BMV stellt von 2026 bis zum Jahr 2031 voraussichtlich 1 Milliarde Euro zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw bereit. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist ab dem 01.01.2026 bis voraussichtlich 31.12.2029 vorgesehen. Erste Projekte sind ab 2026 zu bewilligen. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Komplexität der zu bearbeitenden Projektanträge. *** Zum Leistungsumfang gehören neben einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen sowie den regelmäßigen Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen. Desweitern unterstützt der AN den AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen und bei der Aktualisierung der zentralen Beihilferegister der EU-KOM (SANI, TAM, De-minimis-Register).*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 4 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 3 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 4.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages)***
Der AN hat mit Blick auf das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge und den weite-ren Maßnahmen laut Nr. 1 aus wissenschaftlich-technischer, rechtlicher und betriebswirt-schaftlicher Sicht zu erbringen:*** AP 1: Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw und die Umsetzung der einzelnen Förderaufrufe für den Aufbau von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, von der Konzeptionierung der Förderaufrufe, der Förderberatung, Antragsprüfung, Bescheidung, Monitoring, Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle und aller daraus resultierender Aufgaben aufgrund §§ 23, 44 BHO und EU-beihilferechtlicher Vorgaben und unter Anwendung der Verfahrensvorgaben im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR*** AP 2: Umsetzung von einzelnen Verbundvorhaben im Forschung- und Entwick-lungsbereich außerhalb bestehender Förderrichtlinie – bei Bedarf*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft für Vorhaben außerhalb bestehender Förderrichtlinien, die sich auf Inhalte des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere der Ladeinfrastruktur für e-Lkw beziehen und Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) einschließlich der Förderung von Innovationsclustern zum Gegenstand haben. Die Abwicklung erfolgt auf Basis der §§ 23, 44 BHO, EU-beihilferechtlicher Vorgaben und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. *** Die Leistung umfasst während der Vertragslaufzeit die vollständige wissenschaftlich-technische und administrative Betreuung von der Beratung der Förderinteressierten, Prüfung der Skizzen bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Die Verfahrensvorgaben von F&E- Projekten sind im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR erläutert und anzuwenden. Die Zuwendungsbestimmungen sind zu beachten. Im Zeitraum der Vertragslaufzeit wird mit maximal fünf Verbundvorhaben und einem zu-sätzlichen Fördervolumen zwischen 50 und 100 Mio. Euro zu rechnen sein.***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Der Auftragnehmende (AN) unterstützt den Auftraggebenden (AG), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), bei der Umsetzung des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Der Leistungsschwerpunkt liegt zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Umsetzung der Förderlichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw sowie weiterer Leistungen. Das BMV stellt von 2026 bis zum Jahr 2031 voraussichtlich 1 Milliarde Euro zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw bereit. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist ab dem 01.01.2026 bis voraussichtlich 31.12.2029 vorgesehen. Erste Projekte sind ab 2026 zu bewilligen. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Komplexität der zu bearbeitenden Projektanträge. *** *** Zum Leistungsumfang gehören neben einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen sowie den regelmäßigen Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen. Desweitern unterstützt der AN den AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen und bei der Aktualisierung der zentralen Beihilferegister der EU-KOM (SANI, TAM, De-minimis-Register).*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 4 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 3 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 4.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages)***
Der AN hat mit Blick auf das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge und den weite-ren Maßnahmen laut Nr. 1 aus wissenschaftlich-technischer, rechtlicher und betriebswirt-schaftlicher Sicht zu erbringen:*** AP 1: Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw und die Umsetzung der einzelnen Förderaufrufe für den Aufbau von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, von der Konzeptionierung der Förderaufrufe, der Förderberatung, Antragsprüfung, Bescheidung, Monitoring, Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle und aller daraus resultierender Aufgaben aufgrund §§ 23, 44 BHO und EU-beihilferechtlicher Vorgaben und unter Anwendung der Verfahrensvorgaben im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR*** AP 2: Umsetzung von einzelnen Verbundvorhaben im Forschung- und Entwick-lungsbereich außerhalb bestehender Förderrichtlinie – bei Bedarf*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft für Vorhaben außerhalb bestehender Förderrichtlinien, die sich auf Inhalte des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere der Ladeinfrastruktur für e-Lkw beziehen und Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) einschließlich der Förderung von Innovationsclustern zum Gegenstand haben. Die Abwicklung erfolgt auf Basis der §§ 23, 44 BHO, EU-beihilferechtlicher Vorgaben und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. *** Die Leistung umfasst während der Vertragslaufzeit die vollständige wissenschaftlich-technische und administrative Betreuung von der Beratung der Förderinteressierten, Prüfung der Skizzen bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Die Verfahrensvorgaben von F&E- Projekten sind im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR erläutert und anzuwenden. Die Zuwendungsbestimmungen sind zu beachten. Im Zeitraum der Vertragslaufzeit wird mit maximal fünf Verbundvorhaben und einem zu-sätzlichen Fördervolumen zwischen 50 und 100 Mio. Euro zu rechnen sein.***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess (AP1 Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw)siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
- Qualität
- 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Berichterstattung (Nr. 3.2)siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
- Qualität
- 2.1 Projektmanagementsiehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
- Preis
- 3. Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 78 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Laufzeitverlängerungen: Der Leistungsbeginn erfolgt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 4,5 Jahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der optionalen Verlängerung … ganz lesenkürzer
Laufzeitverlängerungen: Der Leistungsbeginn erfolgt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 4,5 Jahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der optionalen Verlängerung beträgt 6,5 Jahre (78 Monate). Für den Fall, dass nach dem Ende der Vertragslaufzeit noch unwesentliche, geringfügige Leistungsteile erforderlich sind, behält sich der AG vor, die jeweilige Laufzeit bis zu deren Erledigung zu verlängern. **** Auftragsänderung: Laut § 5 Abs. 5 des Vertrages können Änderungen von Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen auf Anforderung des AG nach § 2 VOL/B unter Beachtung der Vorgaben des § 132 GWB erfol-gen. Ein derartiges Änderungsverlangen muss der AG dem AN grundsätzlich mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf, mindestens jedoch mit einem Vorlauf von 14 Kalendertagen vor dem gewünschten Termin der geänderten Leistungserbringung, mitteilen. Sodann gilt: a. Der AN hat das Änderungsverlangen des AG zu prüfen und wird dem AG in ange-messener Frist, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Än-derungsverlangens mitteilen, ob ihm die Erbringung der geänderten oder zusätzli-chen Leistung möglich und zumutbar ist. Meint der AN, die Erbringung der geänder-ten oder zusätzlichen Leistung sei ihm unmöglich oder unzumutbar, hat er dies nachvollziehbar zu begründen; den AN trifft für die Unmöglichkeit oder Unzumut-barkeit die Darlegungs- und Beweislast. b. Ist die Erbringung der Leistung für den AN möglich und zumutbar und hat das Ände-rungsverlangen keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung, hat der AN unver-züglich mit der Umsetzung des Änderungsverlangens zu beginnen und dies dem AG mitzuteilen. c. Hat das Änderungsverlangen nach Auffassung des AN Einfluss auf die vereinbarte Vergütung, wird der AN unverzüglich auf eigene Kosten, mindestens in Textform, ein Angebot über die geänderte/zusätzliche Leistung (einschließlich angepasster Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung) nebst konkreter Aufschlüsselung von Aufwänden und Kosten, Einsparpotentialen und Synergieeffekten sowie Umset-zungsvorschlägen und über die damit verbundene Mehr- oder Mindervergütung un-ter Beachtung der Vorgaben des § 22 dieses Vertrages übergeben. Kommt eine Ei-nigung auf der Basis des Angebots zustande, ist dieser Vertrag entsprechend anzu-passen. d. Erzielen die Vertragspartner binnen angemessener Frist nach Zugang des Ände-rungsverlangens keine Einigung über ein Angebot des AN oder legt der AN ein sol-ches nicht unverzüglich vor, so ist der AG zur einseitigen Anordnung der geänder-ten/zusätzlichen Leistung in Textform berechtigt. Im Falle der einseitigen Anordnung des AG hat der AN mit der geänderten/zusätzlichen Leistung unverzüglich zu begin-nen und diese auszuführen. Ein etwaiger Anspruch des AN auf eine gemäß § 22 dieses Vertrages ermittelte Vergütungsanpassung für die aufgrund einer einseitigen Anordnung erbrachte Leistung bleibt unberührt. Ohne eine solche Anordnung des AG wird die geänderte/zusätzliche Leistung nicht vertragsgegenständlich. § 22 des Vertrages (1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer kon-kretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. **** (2) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der För-derprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern. **** (3) Der AG ist berechtigt, ohne Durchf …- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eign … ganz lesenkürzer
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 833/2014 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 833/2014 durchgeführt werden. *************** Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Förderprogrammen des BMV zur Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebot. **************** Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (EK 3.5/ BSB2): Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2 bis 4 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein. Für die/den Beauftragte(r) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden: - mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Titelbewirtschaftung (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter) - Kenntnisse in den Bereichen Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie allgemeine Verwaltungsrecht (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit mindestens fünf Jahren Tätigkeitserfahrung) - Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungswirt mit Diplom- oder Bachelorabschluss oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten, welche durch entsprechende Fortbildungen nachzuweisen sind (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit mindestens fünf Jahren Tätigkeitserfahrung) ***************** Auftragnehmer muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können: Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 4 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrecht …- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Info … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.*** Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.*** Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich, Jülich | – |
| Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich, Jülich | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Invalidenstr.44, 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmdv.bund.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VDI/VDE Innovation + Technik GmbH6 Zuschläge
- Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich4 Zuschläge
- Stichting IEA Secretariaat Nederland3 Zuschläge
- Alice-Salomon-Hochschule Berlin2 Zuschläge
- BG prevent GmbH2 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung af1056f5-9e28-48a4-b2d8-81e69d72f18d.