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Weiterentwicklung und -führung des Führungskräftefeedbacks im BMV

Bundesministerium für Verkehr, H14 - Servicestelle-Vergabe · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 6#0038veröffentlicht 16.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistungskonzept50 %
  • Projektmanagement20 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Das seit 2021 bestehende Führungskräftefeedback hat sich im Bundesministerium für Verkehr (BMV) als wichtiges Instrument zur Förderung von Führungskompetenz, Organisationskultur und Personalentwicklung etabliert. Es soll dauerhaft als strategisches Personalentwicklungsinstrument im Haus verankert bleiben. Mit Blick auf moderne Führungsanforderungen, digitale Arbeitsweisen, hybride Zusammenarbeit sowie strategische Anforderungen soll das Verfahren methodisch weiterentwickelt und fortgeführt werden, um sicherzustellen, dass es zukunftsfähig, nutzerfreundlich und inhaltlich modern bleibt. Ziel des Vorhabens ist die systematische Weiterentwicklung und professionelle Fortführung des Führungskräftefeedbacks im BMV, insbesondere - die Qualität und Aussagekraft des bestehenden Verfahrens zu erhöhen, - die Durchführung zu erleichtern und die Teilnahmequote zu erhöhen, - den Instrumenten-Baukasten um ein kurzes Feedback-Format zu ergänzen, - eine professionelle Auswertung und Rückmeldung durch Moderatoren/ Coaches sicherzustellen sowie - eine Gesamtbetrachtung der Führungskultur zu ermöglichen. Ziele des Führungskräftefeedbacks sind die Weiterentwicklung von Führungskompetenzen und der Qualität der Zusammenarbeit in einer Organisationseinheit u. a. durch die Optimierung der Kommunikation zwischen Führungskräften und Beschäftigten und - wo sinnvoll - anderen Anstößen zu Verhaltensänderungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Aufgaben zur Weiterentwicklung (inhaltlich-methodisch-technische Optimierung) sowie Weiterführung (operative Durchführung) des Führungskräftefeedbacks im BMV mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn.

Beschreibung des Loses

Folgende Arbeitspakete sind dabei vorgesehen:

Arbeitspaket 1: Methodische Weiterentwicklung des Instruments Der AN erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem AG (Referat Z 12) ein auf das BMV optimal zugeschnittenes Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung und Weiterführung des Führungskräftefeedbacks.

Arbeitspaket 2: Unterstützung bei Kommunikation und Akzeptanzmanagement Begleitend zum Gesamtkonzept des AP 1 erarbeitet der AN ein Kommunikationskonzept, erstellt Informationsmaterialien, führt Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und Beschäftigte durch und unterstützt bei der internen Kommunikation.

Arbeitspaket 3: Durchführung der periodischen und anlassbezogenen Feedbackprozesse Der AN setzt in enger Abstimmung mit dem Referat Z 12 die periodischen (im Zweijahres-Rhythmus) sowie anlassbezogenen Feedbackprozesse (Führungskräftefeedback und Kurzformat (Pulsbefragung) an den beiden Standorten des BMV in Berlin und Bonn um.

Arbeitspaket 4: Auswertung und Berichterstellung Der AN nimmt die Auswertung der Befragungen vor und erstellt individuelle Ergebnisberichte sowie aggregierte Auswertungen. Der AN unterstützt bei Bedarf bei der Präsentation der Ergebnisse gegenüber Leitung und Stakeholdern.

Arbeitspaket 5: Durchführung der Auswertungsgespräche; Kurz-Coaching bei Bedarf Der AN führt nach den jeweiligen Befragungen mit jeder teilnehmenden Organisationseinheit ein Erörterungsgespräch per Webex (zunächst mit den jeweiligen Führungskräften und anschließend gemeinsam mit allen teilnehmenden Beschäftigten) durch, um die Ergebnisse zu besprechen. Bei Bedarf hat die Führungskraft die Möglichkeit, im Nachgang ein Kurz-Coaching per Webex (bis zu 5 Stunden) in Anspruch zu nehmen.

Arbeitspaket 6: Erstellung von Gesamtanalysen und Handlungsempfehlungen/ Strategische Weiterentwicklung Der AN erstellt nach den jeweiligen Feedbackzyklen Gesamtanalysen mit Handlungsempfehlungen für Personalentwicklung, Führungskultur sowie Organisationsentwicklung. Darüber hinaus entwickelt er Ideen zur strategischen Weiterentwicklung des Instruments und zur Pilotierung neuer Funktionen/ Komponenten.

Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
LeistungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 50Leistungskonzept/ Vorgehensweise bei der Weiterentwicklung und Durchführung von (turnusgemäßen und anlassbezogenen) Führungskräfte-Feedbacks im BMV
Qualität
ProjektmanagementGewichtung (Punkte, genau) 20Darstellung Zeit- und Arbeitsplan/ Personaleinsatz
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Dieser Auftrag kann verlängert werden: Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.9 der Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieses Vertrags gesondert zu beauftragen. Weitere Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.9 der Leistungsbeschreibung auf Grundlage die- ses Vertrags gesondert zu beauftragen. a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3 Monate vor Ablauf … ganz lesenDer AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens die Leistung nach Ziff. 3.9 der Leistungsbeschreibung auf Grundlage die- ses Vertrags gesondert zu beauftragen. a) Für den Fall der Auftragsänderung wird der AG den AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 2 auf Grundlage einer die vorgenannten Leistungen konkretisierenden Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines Angebots auffordern. b) Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahme durch den AG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht. c) Voraussetzung für die Auftragsänderung sind sachliche Gründe des AG, die die Fortsetzung des Führungskräftefeedbacks mit dem bisherigen AN als fachlich und wirtschaftlich sinnvoll oder erforderlich erscheinen lassen. (2) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü- tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf- wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver- tragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich geworde- nen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern ab- gestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preis- blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYDDYRGLK741# Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraus … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXWSYYDDYRGLK741# Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: https://bms.bundesverkehrsverwaltung.de/. ******Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über das Portal (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. ***** Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. ****** Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:**** a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform der Bundesverkehrsverwaltung einzureichen, ****** b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,***** c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Syspons GmbH, Berlin10

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

358vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (426 Lose mit Angabe)
408.402 €Zuschlagswert im Median
290.588 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e15fee7-65d4-4ddc-bbf8-6d20e528705a.