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1409_2022_T4_ARC

Flughafen Stuttgart GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 08.01.2024erstmals 08.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1002 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
75 Monate01.10.2024 – 31.12.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70629, Karlsruhe, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 216 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Ermittlung Preispunkte30 %
  • Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise20 %
  • Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams30 %
  • Aufgabenstellung Lösungsvorschlag20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 34 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 33 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Grundleistungen der Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10.1, Leistungsphasen 1 bis 5 sowie - auch über die Leistungsphase 5 hinausgehende - Besondere Leistungen für den Umbau/die Entwicklung des Fluggast-Terminals 4 am Flughafen Stuttgart. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Architektenvertrag und den Anlagen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Ermittlung PreispunkteGewichtung (Punkte, genau) 300Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt, wird in der Angebotphase nachgereicht) angebotenen Netto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme erhält 300 Punkte, ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Qualität
Auftragsbezogenes Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 200Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Projektziels in Bezug auf Projektmethodik, Terminplanung und -controlling, Qualitätsplanung und -controlling sowie Kostenplanung und -controlling in den Leistungsphasen 2 bis 5 ? anhand eines vergleichbaren Projektes. Die Anwendung der BIM-Methode ist darzustellen. Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung eine Objektplanung nachvollziehbar, unter Einhaltung der Qualität, Kosten und Termine, sicherstellt.
Qualität
Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 300Konzept im Hinblick auf die Projektleitung inkl. der fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Projektleitung und der Projektmitglieder, die Personalorganisation und das Personalkonzept - im Projektverlauf - mit Aufgabenverteilung. Die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projektbeteiligten sowie dem Auftraggeber) und das Schnittstellenmanagement (Integration technische Planer) ist ebenso im Konzept darzustellen. Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lässt; Schwer-punkt wird hierbei die Kompetenz der Projektleitung sein.
Qualität
Aufgabenstellung LösungsvorschlagGewichtung (Punkte, genau) 200Folgende Aspekte werden auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der Präsentation des Bieters bewertet: - Städtebaulicher Kontext, Architektur- und Gestaltungsqualität; - Umgang mit dem Bestand; - Konzept zu Nutzungsqualitäten; - Konzept zu Energieeffizienz, regenerative Energieerzeugung, Nachhaltigkeit.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsr … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines rechtserheblichen Tatbestands aus Sanktionsvorschriften der EU - insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und zur "Consolidated Financial Sanctions List" der Europäischen Union in der jeweils aktuellen Fassung - abzugeben.
Kriterium
Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts … ganz lesenNachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Dreifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) bis b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) bis b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber wird eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit einer anschließenden Exzedentendeckung über 20.000.000 EUR unter Einschluss der Leistung des AN abschließen. Eine Umlage der Versicherungsprämie für den Exzedentenhaftpflichtvertrag auf den AN erfolgt nicht.
Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Umsätze für Objektplanungsleis-tungen) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
1) Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausg … ganz lesen1) Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Es müssen Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10.1 einer vergleichbaren realisierten Referenz bei Neu- oder Umbauten von Gebäuden nachgewiesen werden, die zwischen dem 01.01.2015 und der Teilnahmefrist baulich fertiggestellt worden sind. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die im Teilnahmeantrag abgefragten Angaben in Bezug auf die Referenzprojekte vollständig anzugeben. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht. Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung und der o.g. Ziff. 2 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Mindestreferenz 1) a): Bewertet wird die Anzahl der Funktionsbereiche Anzahl der Funktionsbereiche max. 100 Punkte 8 oder mehr Funktionsbereiche: 100,0 Punkte 7 Funktionsbereiche 87,5 Punkte 6 Funktionsbereiche 75,0 Punkte 5 Funktionsbereiche 62,5 Punkte 4 Funktionsbereiche 50,0 Punkte 3 Funktionsbereiche 37,5 Punkte 2 Funktionsbereiche 25,0 Punkte 1 Funktionsbereiche 12,5 Punkte 0 Funktionsbereiche 0,0 Punkte Mindestreferenz 1) b): Bewertet wird die Anzahl der Funktionsbereiche Anzahl der Funktionsbereiche max. 100 Punkte 8 oder mehr Funktionsbereiche: 100,0 Punkte 7 Funktionsbereiche 87,5 Punkte 6 Funktionsbereiche 75,0 Punkte 5 Funktionsbereiche 62,5 Punkte 4 Funktionsbereiche 50,0 Punkte 3 Funktionsbereiche 37,5 Punkte 2 Funktionsbereiche 25,0 Punkte 1 Funktionsbereiche 12,5 Punkte 0 Funktionsbereiche 0,0 Punkte Es können maximal 200 Punkte erreicht werden. Gewertet wird jeweils die beste Referenz bezogen auf jedes Kriterium. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 600 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) b) vorlegen kann. Sollte dennoch Punktegleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
entfällt.. § 55 Abs. 2 VgV
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mindestbestbedingungen: a) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistung bei einem Neu- oder Umbau eines komplexen Logistikgebäudes, Fertigungsgebäudes, Produktionsgebäudes oder Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen. Die Herstell-kosten (gemäß Kostenfestste … ganz lesenLeistung: Mindestbestbedingungen: a) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistung bei einem Neu- oder Umbau eines komplexen Logistikgebäudes, Fertigungsgebäudes, Produktionsgebäudes oder Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen. Die Herstell-kosten (gemäß Kostenfeststellung) in den Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 80 Mio. EUR netto und b) mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistung bei einem Neu- oder Umbau eines Flughafenterminals oder eines/r Abfertigungsgebäudes/-halle, in dem Personen- und Gepäckprozesse abgebildet werden. Die Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) in den Kostengruppen 200 bis 600 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens 50 Mio. EUR netto.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH52W

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 09.02.2024
  3. BekanntmachungFrist 09.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cf40383a-658e-4d87-ae2f-29b034157b24.