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vergebenEU-weitDienstleistungen

10-31-25-322; Ganztagsangebot mit Ferienbetreuung an den beiden Förderzentren des Kreises Pinneberg

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 10-31-25-322veröffentlicht 24.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 24.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium35 %
  • Qualitätskriterium35 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Kreis Pinneberg ist Träger der Förderzentren für geistige Entwicklung in Appen und Elmshorn. An der Raboisenschule in Elmshorn und der Heideweg-Schule in Appen soll ab den Sommerferien 2026 das bestehende Ganztagsangebot inklusive Ferienbetreuung für weitere drei Jahre fortgesetzt werden. Ergänzend hierzu soll für die jeweils ersten Klasse beginnend ab 01.08.2026 ein Ganztagsangebot (mit Ferienbetreuung auf Basis des bundeseinheitlichen Rechtsanspruches gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII) angebunden werden.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fachlos 1 Heidewegschule

Teillos 1: Ganztagsangebot mit Ferienbetreuung auf Basis des bestehenden Betreuungsumfanges an der Heideweg-Schule-Appen "ohne Rechtsanspruch" Teillos 2: Ganztagsangebot und Ferienbetreuung an der Heideweg-Schule auf Basis "mit Rechtsanspruch" Da es sich um ein Förderzentrum für geistige Entwicklung handelt, sind besondere Betreuungsmaßstäbe anzulegen bzw. ist entsprechend ausgebildetes Personal notwendig. Nähere Details sind der Leistungsbeschreibung sowie der Anlagen 1.1.1, 1.1.2, 1.2.1 und 1.2.2 zu entnehmen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx) "Anlage 4 Preisblatt alle Lose". Die Anlage 3 Musterabrechnung "Ferienbetreuung" stellt ein Muster für die Abrechnung - nach Auftragsvergabe und Leistungserfüllung - dar. Die Anlage 3 ist nicht mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Abrechnungsmodalitäten für "GTA" wird mit dem zukünftigen Anbieter bei Vertragsabschluß geklärt.

––
2
Fachlos 2 Raboisenschule

Teillos 3: Ganztagsangebot und Ferienbetreuung auf Basis des bestehenden Betreuungsumfanges an der Raboisenschule "ohne Rechtsanspruch" Teillos 4: Ganztagsangebot und Ferienbetreuung an der Raboisenschule auf Basis "mit Rechtsanspruch" Da es sich um ein Förderzentrum für geistige Entwicklung handelt, sind besondere Betreuungsmaßstäbe anzulegen bzw. ist entsprechend ausgebildetes Personal notwendig. Nähere Details sind der Leistungsbeschreibung sowie der Anlagen 2.3.1, 2.3.2, 2.4.1, 2.4.2 zu entnehmen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx) "Anlage 4 Preisblatt alle Lose". Die Anlage 3 Musterabrechnung "Ferienbetreuung" stellt ein Muster für die Abrechnung - nach Auftragsvergabe und Leistungserfüllung - dar. Die Anlage 3 ist nicht mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Abrechnungsmodalitäten für "GTA" wird mit dem zukünftigen Anbieter bei Vertragsabschluß geklärt.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Inhaltliche Ausgestaltung der vorzulegenden Konzepte (siehe Gewichtung der Zuschlagskriterien für Fachlos 1 Heidewegschule GTA und Ferienbetreuung)
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Nachweis und Auflistung über die Qualifikation des einzusetzenden Personals (Siehe Gewichtung der Zuschlagskriterien für Fachlos 1 Heidewegschule für GTA und Ferienbetreuung)
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Kostenkalkulation/ Gesamtangebot des Trägers /siehe Gewichtung der Zuschlagskriterien für Fachlos 1 Heidewegschule für GTA und Ferienbetreuung)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH, Elmshron1
2Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH, Elmshron1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
699.803 € – 1,4 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcc0f26a-eb2b-4a51-b284-34860dce5b29.