10-31-26-189; Ganztagsangebot mit Ferienbetreuung an den beiden Förderzentren des Kreises Pinneberg
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 10-31-26-189veröffentlicht 15.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 29 Monate
- 01.02.2027 – 22.06.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 29 Monate01.02.2027 – 22.06.2029
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Elmshorn25337, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 24 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 8 Tagennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetin 2 Monaten63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 22.06.2029
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Der Kreis Pinneberg ist Träger der Förderzentren für geistige Entwicklung in Appen und Elmshorn. An der Raboisenschule in Elmshorn und der Heideweg-Schule in Appen soll ab den 01.02.2027 das bestehende Ganztagsangebot inklusive Ferienbetreuung bis 22.06.2029 fortgesetzt werden. Ergänzend hierzu soll für die jeweils ersten Klasse ein Ganztagsangebot (mit Ferienbetreuung auf Basis des bundeseinheitlichen Rechtsanspruches gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII) angebunden werden.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | (Fach)Los 1 Heidewegschule Es handelt sich um ein Förderzentrum für geistige Entwicklung. Daher sind besondere Betreuungsmaßstäbe anzulegen bzw. ist entsprechend ausgebildetes Personal notwendig. Nähere Details sind der Leistungsbeschreibung sowie der Anlagen 1.1.1, 1.1.2, 1.2.1 und 1.2.2 zu entnehmen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx) "10-31-26-189 Anlage 4 Preisblatt FB alle Lose". Das (Fach)Los 1 Heidewegschule in Appen-Etz setzt sich zusammen aus OGTA mit und ohne Rechtsanspruch und Ferienbetreuung mit und ohne Rechtsanspruch. Die Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 1 muss somit jeweils die Teillose 1 und 2 umfassen. Dabei soll das Teillos 1 als OGTA und Ferienbetreuung auf Basis des bestehenden Betreuungsumfanges an der Heidewegschule "ohne Rechtsanspruch" verstanden werden. Teillos 2 soll als OGTA und Ferienbetreuung an der Heidewegschule auf Basis "mit Rechtsanspruch" verstanden werden. Die Zuschlagskriterien für OGTA mit und ohne Rechtsanspruch lauten wie folgt: - Inhaltliche Ausgestaltung des vorzulegenden OGTA-Konzeptes = Gewichtung 33% - Nachweis und Auflistung über die Qualifikation des einzusetzenden Personals = Gewichtung 34 % - Kostenkalkulation/ Gesamtangebot des Trägers = Gewichtung 33 % Die Zuschlagskriterien für Ferienbetreuung mit und ohne Rechtsanspruch lauten wie folgt: - Inhaltliche Ausgestaltung des vorzulegenden Betreuungskonzeptes = Gewichtung 33 % - Nachweis und Auflistung über die Qualifikation und die Erfahrung des einzusetzenden Personals = Gewichtung 35 % Kostenkalkulation/ Gesamtangebot des Trägers = Gewichtung 32 % Die Wertung zu Fachlos 1 findet auf Basis der Anlage 1a (für den OGTA) und Anlage 5a (für die Ferienbetreuung) statt. Dabei fließt das Ergebnis gem. Anlage 1a zu 80 % und das Ergebnis gem. Anlage 5a zu 20 % in das Gesamtbewertungsergebnis ein. | 29 Monate | – |
| 2 | (Fach)Los 2 Raboisenschule Es handelt sich um ein Förderzentrum für geistige Entwicklung. Daher sind besondere Betreuungsmaßstäbe anzulegen bzw. ist entsprechend ausgebildetes Personal notwendig. Nähere Details sind der Leistungsbeschreibung sowie der Anlagen 2.3.1, 2.3.2, 2.4.1, 2.4.2 zu entnehmen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx) "10-31-26-189 Anlage 4 Preisblatt FB alle Lose". Das (Fach)Los 2 Raboisenschule in Elmshorn setzt sich zusammen aus OGTA mit und ohne Rechtsanspruch und Ferienbetreuung mit und ohne Rechtsanspruch. Die Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 muss somit jeweils die Teillose 3 und 4 umfassen. Dabei soll das Teillos 3 als OGTA und Ferienbetreuung auf Basis des bestehenden Betreuungsumfanges an der Raboisenschule "ohne Rechtsanspruch" verstanden werden. Teillos 4 soll als OGTA und Ferienbetreuung an der Rabosenschule auf Basis "mit Rechtsanspruch" verstanden werden. Die Zuschlagskriterien für OGTA mit und ohne Rechtsanspruch lauten wie folgt: - Inhaltliche Ausgestaltung des vorzulegenden OGTA-Konzeptes = Gewichtung 33% - Nachweis und Auflistung über die Qualifikation des einzusetzenden Personals = Gewichtung 34 % - Kostenkalkulation/ Gesamtangebot des Trägers = Gewichtung 33 % Die Zuschlagskriterien für Ferienbetreuung mit und ohne Rechtsanspruch lauten wie folgt: - Inhaltliche Ausgestaltung des vorzulegenden Betreuungskonzeptes = Gewichtung 33 % - Nachweis und Auflistung über die Qualifikation und die Erfahrung des einzusetzenden Personals = Gewichtung 35 % Kostenkalkulation/ Gesamtangebot des Trägers = Gewichtung 32 % Die Wertung zu Fachlos 2 findet auf Basis der Anlage 1b (für den OGTA) und Anlage 5b (für die Ferienbetreuung) statt. Dabei fließt das Ergebnis gem. Anlage 1b zu 80 % und das Ergebnis gem. Anlage 5b zu 20 % in das Gesamtbewertungsergebnis ein. | 29 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Unterlagen sind mit Angebot einzureichen, sofern diese zutreffend für den Bieter / Arbeitsgemeinschaft ist: - Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre; - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; - Angabe über das Vorliegen ei … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit Angebot einzureichen, sofern diese zutreffend für den Bieter / Arbeitsgemeinschaft ist: - Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre; - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; - Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. Vorlage rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; - Nachweis gewerberechtlicher Voraussetzung für die Ausführung; - Nachweis Präqualifizierung / Eigenerklärung Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. - Eigenerklärung EU: Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. - Verpflichtungserklärung nach § 4 VGSH Bieter müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Mit Angebot legt der Bieter, orientierend an den unter Rahmenbedingungen beschriebenen Leistungen (Zeitstruktur und inhaltliche Gestaltung), mindestens 2 aussagekräftige Refe-renzen dazu vor. Die Referenzen beziehen sich auf einen Zeitraum von m … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Mit Angebot legt der Bieter, orientierend an den unter Rahmenbedingungen beschriebenen Leistungen (Zeitstruktur und inhaltliche Gestaltung), mindestens 2 aussagekräftige Refe-renzen dazu vor. Die Referenzen beziehen sich auf einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den letzten 4 Jahren. Die benannten Referenzen müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens netto 50.000,00 Euro jährlich gehabt haben. Die geforderten Referenzen sind jeweils nur einmal für das gesamte Fachlos 1 und / oder Fachlos 2 (abhängig davon, ob ein oder beide Lose angeboten werden) vorzulegen und müssen sich mindestens auf das OGTA bzw. GTA (sh. auch Anl. 1.1.1 bis 2.4.2) beziehen. Zu den Referenzen werden Ansprechpartner*innen mit Kontaktdaten vorgelegt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- 22.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 Tage
- Angebotsöffnung
- Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es liegen die Vertragsmuster den Vergabeunterlagen bei. Sofern nicht anders in den Verträgen gereget, gilt die VOL/B. Die gilt insbesondere für die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der AN hat eine Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der Ausführungsfristen … ganz lesenkürzer
Leistung: Es liegen die Vertragsmuster den Vergabeunterlagen bei. Sofern nicht anders in den Verträgen gereget, gilt die VOL/B. Die gilt insbesondere für die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der AN hat eine Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der Ausführungsfristen für jede vollendete Woche 0,5 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (= objektiv berechtigte Schlussrechnungssumme ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird nicht vereinbart. Eine Sicherheit für Mängelansprüche wird nicht vereinbart.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Alle Leistungen sind im eigenen Betrieb oder -im Falle von zugelassenen Bietergemeinschaften- in den Betrieben der Mitglieder auszuführen. Die Benennung von Nachunternehmern, Eignungs(ver)leihern, o.Ä. ist entsprechend ausdrücklich ausgeschlossen. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch … ganz lesenkürzer
Alle Leistungen sind im eigenen Betrieb oder -im Falle von zugelassenen Bietergemeinschaften- in den Betrieben der Mitglieder auszuführen. Die Benennung von Nachunternehmern, Eignungs(ver)leihern, o.Ä. ist entsprechend ausdrücklich ausgeschlossen. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen. Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung rechtzeitig vor Ablauf der benannten Angebotsfrist zu klären und zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist. Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen, soweit dies nicht im Wesentlichen auf ein Verschulden der Vergabestelle bzw. ein ihr zurechenbares Verschulden eines Dritten (z.B. des eVergabe-Plattformbetreibers) zurückzuführen ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können auch bereits an die eVergabeplattform übermittelte oder teilweise übermittelte Angebote jederzeit zurückgezogen werden. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Unterlagen wie in der Vergabeunterlage "10-31-26-189_FB02_Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter "C) die, so-weit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind" und "B) Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen" erwähnt mit ihrem Angebot einzureichen. Ohne diese Unterlagen wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Die Bindefrist wird mit 63 Kalendertage festgesetzt, um die Feiertage zwischen dem Jah-reswechsel auszugleichen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
kreis-pinneberg.de
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Diakonisches Werk Altholstein GmbH4 Zuschläge
- DHB - Dasein, Helfen, Bewegen Soziale Dienste Pinneberg gGmbH2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
- Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mbH2 Zuschläge
- Therapiehilfe gGmbH2 Zuschläge
- agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0b48888f-331b-47aa-97ab-04216723473c.