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10-31-25-164, Schülerbeförderung nach Appen und Rellingen Schuljahr 2025 / 2026

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle · Elmshorn, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 10-31-25-164veröffentlicht 19.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 474 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beförderung von je 12 Kindern von den jeweiligen Wohnorten im Kreisgebiet hin und zurück zur Grundschule Appen bzw. zur Caspar-Voght-Schule Rellingen.

Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe über die Deutsche eVergabe zulässig. Weiterhin ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1 SIM Grundschule Appen

Die zu vergebende Leistung umfasst die Beförderung von 12 SchülerInnen im Schuljahr 2025/26 vom jeweiligen Wohnort hin und zurück zur Grundschule Appen (Schulstraße 4, 25482 Appen) an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2025/26 (1.Schultag 08.09.25 bis letzter Schultag 03.07.2026 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen). Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich. Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 Minuten im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen. Nähere Details sind den Dokumenten: Leistungsbeschreibung SIM 2025_26, Anforderungen an die Betriebsdurchführung SIM 2025_26, 10-31-25-164_Leistungsverzeichnis_LOS_1_SIM_Appen und SIM_Appen_LOS_1_Anschriften_2025_26 zu entnehmen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (10-31-25-164_Leistungsverzeichnis_LOS_1_SIM_Appen).

––
2
LOS 2 SIM Caspar-Voght-Schule Rellingen

Die zu vergebende Leistung umfasst die Beförderung von 12 SchülerInnen im Schuljahr 2025/26 vom jeweiligen Wohnort hin und zurück zur Caspar-Voght-Schule (Schulweg 2, 25462 Rellingen) an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2025/26 (1.Schultag 08.09.25 bis letzter Schultag 03.07.2026 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen). Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich. Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 Minuten im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen. Nähere Details sind den Dokumenten: Leistungsbeschreibung SIM 2025_26, Anforderungen an die Betriebsdurchführung SIM 2025_26, 10-31-25-164_Leistungsverzeichnis_LOS_2_SIM_Rellingen und SIM_Rellingen_LOS_2_Anschriften_2025_26 zu entnehmen. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (10-31-25-164_Leistungsverzeichnis_LOS_2_SIM_Rellingen).

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Vineta RolliCare GmbH, Schwentinental4
2Vineta RolliCare GmbH, Schwentinental4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (75 Lose mit Angabe)
1,28 Mio. €Zuschlagswert im Median
164.948 € – 3,7 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5284558a-e0fa-4bd7-90ff-63e3bf96fbc4.