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Frist abgelaufenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarung

1/DLII4/VV368-1/BIUD/W0556_RV Konsolendrehstuhl Kunstleder 6003050241-BAIUDBw DL II 4.1

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 6003050241-BAIUDBw DL II 4.1veröffentlicht 08.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 151 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (236 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (959 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • B12 %
  • C6 %
  • D4 %
  • E19 %
  • E221 %
  • E38 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    Bonn
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    114 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 37 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

1/DLII4/VV368-1/BIUD/W0556_RV Konsolendrehstuhl Kunstleder

Beschreibung des Loses

1.500 EA

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

B12 %
C6 %
D4 %
E19 %
E221 %
E38 %
Preis40 %
Qualität
BNachhaltigkeitsstandard (european-Level-Zertifikat)
Qualität
Cbessere Verstellmöglichkeit der Lordosenstütze
Qualität
DVerarbeitungsqualität
Qualität
E1Erreichbarkeit und Benutzung der Bedienelemente
Qualität
E2Sitzgefühl (inkl. Abstützung von Körper und Kopf)
Qualität
E3allgemeines Design
Preis
A Preis

Eignung12 von 12 angegeben

Umweltmanagementmaßnahmen
(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: … ganz lesen(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: … ganz lesen(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: … ganz lesen(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen auf eigene Kosten ein Muster zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Das Muster muss al … ganz lesenMit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen auf eigene Kosten ein Muster zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Das Muster muss alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-) Montagegrad, Kennzeichnung,...) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen, lediglich die Verpackung darf abweichen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Stühle werden anhand der Anlage "Bewertungsbogen" bemustert und bewertet. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, das Muster nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Muster gelten die folgenden Bedingungen: • Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. • Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. • Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: … ganz lesen(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: … ganz lesen(s. LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Der Stuhl ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten. Der Stuhl muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen: • Nachhaltigkeit: RAL-UZ 117 (Blauer Engel) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) • Sicherheit: DIN EN 1335-2 (GS-Zeichen / GS-Zertifikat) • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 1335-2 Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Sofern, das GS-Zertifikat älter als 24 Monate ist, ist zusätzlich das letzte jährliche Überwachungsprotokoll vorzulegen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht. Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage "Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" nachgewiesen werden. 10.2 Recycling Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi-fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. • DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Sofern der Bieter (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) das nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterium erfüllt, ist dies durch eine unabhängige und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle zu bestätigen. • european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3) (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen) Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht. Die Bescheinigung einer unabhängigen und durch die European Office Furniture Federation (FEMB) akkreditierte Prüfstelle, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bitte ebenfalls einreichen: - ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist ei … ganz lesenEigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von: 180.000 EUR Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist ei … ganz lesenEigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von: 180.000 EUR Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
114 Tage
Angebotsöffnung
10.06.2026, 08:00 Uhr. Bonn
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Fontainengraben 200, 53123 Bonn
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Mehr von Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Alle 21 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

416vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (443 Lose mit Angabe)
238.143 €Zuschlagswert im Median
63.888 € – 489.027 €mittlere Hälfte, 70 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Nordrhein-Westfalen (30 offen)

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22248313-4dd0-4751-bedf-f36586c09ad7.