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Sammlungsschränke für die Geowissenschaftlichen und Malakologischen Sammlungen am LIB Museum der Natur Hamburg

Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB) · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20260728veröffentlicht 18.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 8 Tagen · Fragen bis 10.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

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Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB)
    in 2 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    in 8 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    in 8 Tagen
  6. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 58 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Für die Aufbewahrung und die langfristige Konservierung bedeutender geowissenschaftlicher und zoologischer Sammlungen müssen neue Sammlungsschränke beschafft werden, die qualitativ den Anforderungen für die langfristige Konservierung von Sammlungen des kulturellen Erbes entsprechen (DIN EN 16893:2018, DIN ISO 11799:2017-04).

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sammlungsschränke für die Unterbringung einer geologischen Geschiebesammlung, sowie mineralogischer und paläontologischer Objekte des LIB Hamburg

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Objektlagerung und Unterbringung und den daraus abzuleitenden Bewertungskriterien für geowissenschaftlichen und zoologischen Sammlungsobjekte wird folgende Aufteilung des Auftragsgegenstandes vorgenommen: Los 1: Sammlungsschränke für die Unterbringung einer geologischen Geschiebesammlung, sowie mineralogischer und paläontologischer Objekte des LIB Hamburg. Los 2: Sammlungsschränke für die Unterbringung von malakologischen Sammlungsobjekten (Schalen und Gehäuse von Schnecken) des LIB Hamburg. Die Lagermöbel müssen das Sammlungsgut sicher aufbewahren und seine einfache Handhabung sicherstellen. Bei der Herstellung ist besonderer Wert darauf zu legen, dass die einzelnen Komponenten wie Schrankkorpus, Schubladen- und Führungssysteme, Türen, Beschichtungen, verbaute Kunststoffe oder Dichtungen keine reaktiven flüchtigen Verbindungen abgeben, wie zum Beispiel flüchtige organische Verbindungen, Lösungsmittel oder andere reaktive Verbindungen, die das Sammlungsgut schädigen können. Die Schränke und vor allem die Lagereinsätze müssen beständig sein gegen korrosives Sammlungsgut, wie zum Beispiel säure-, schwefelhaltige oder anderweitig korrosive geowissenschaftlichen Sammlungsobjekte, und dürfen nicht mit dem Sammlungsmaterial interagieren. Aufgrund des teilweise sehr hohen Gewichts der geowissenschaftlichen Sammlungsobjekte besteht zudem eine besondere Anforderung an Traglast, Verwindungssteifigkeit und Leichtgängigkeit der Schubladen und Tablare (Los 1). Die Sammlungsschränke müssen das Sammlungsgut wirksam nach außen gegen Staub, schädliche Raumklimaschwankungen (relative Luftfeuchte) und schädliche flüchtige organische Verbindungen (VOCs) der Raumluft abschirmen, sollen die Objekte vor einem möglichen Schädlingsbefall abschirmen, und die Handhabung der Objekte und das Schädlingsmonitoring durch das Design der Sammlungsschränke bestmöglich unterstützen (DIN EN 16790:2016-12) (Los 1 und Los 2). Los1: Für die Unterbringung einer geologische Geschiebesammlung, sowie mineralogischer und paläontologischer Objekte ist eine flexible Unterbringung der Lagereinheiten in Sammlungsschränken erforderlich. Die geforderte Flexibilität bezieht sich auf die Traglast, freie Entnehmbarkeit und konstruktive Führung (Aufhängungsart) im Sammlungsschrank. Die Mindestmaße der Schränke sind 90 x 182 x 65 (BxHxT), die maximale Korpushöhe der Schränke darf 193 cm nicht überschreiten, die Schränke sollen nicht breiter sein als 110 cm, die Tiefe der Schränke darf 80 cm nicht überschreiten, die innere Aufteilung wird auf folgende Positionen aufgeteilt: 1. Lagereinheit zweispaltig mit mind. 2 x 18 schmalen Schüben ("tray") und mit lichtem Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), diese frei entnehmbar, mit Auszugssicherung, die ein versehentliches komplettes Ausziehen des Schubes verhindert 2. Lagereinheit zweispaltig mit mind. 2 x 9 schmalen Schüben ("tray") und mit lichtem Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), kombiniert mit 2 x 9 schmalen Tablarauszügen ("telescope shelves") mit seitlichem und rückseitigem Rand und vorne frei (ohne Rand), lichtes Maß muss dem der schmalen Schübe entsprechen (40,5 x 60,5 cm) (BxT), Tablare ohne oder mit wenig Werkzeugaufwand im Schrankrahmen einsetz- und frei konfigurierbar 3. Lagereinheit mit mind. 2 x 9 schmalen Schüben ("tray"), diese zweispaltig und mit lichtem Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), kombiniert mit 9 breiten Schüben ("tray"), diese einspaltig und mit lichtem Innenmaß von mindestens 81,0 x 60,5 x 7,0 cm BxTxH) und frei entnehmbar, mit Auszugssicherung, die ein versehentliches komplettes Ausziehen des Schubes verhindert 4. Lagereinheit mit mind. 2 x 9 schmalen Schüben ("tray"), diese zweispaltig und mit lichtem Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), kombiniert mit 9 breiten Tablarauszügen ("telescope shelves") mit seitlichem und rückseitigem Rand und vorne frei (ohne Rand), lichtes Maß muss dem der breiten Schübe entsprechen (81,0 x 60,5 cm, (BxT), Tablare ohne oder mit wenig Werkzeugaufwand im Schrankrahmen einsetz- und frei konfigurierbar 5. 2 leere Lagereinheiten ohne Schübe wie in Position 1 beschrieben, zweispaltig und für mindestens 2 x 18 schmale Schübe ("tray") mit dem lichten Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH) 6. Sockel 7.Transport Die Schränke sollen in ihrer inneren Aufteilung möglichst frei und werkzeugfrei bzw. mit geringem Werkzeugaufwand konfigurierbar sein. Eine Lagereinheit kann aus einem Korpus für zweiteilige und einem zweiten separaten Korpus für breite Schübe ("tray") bzw. Tablare ("telescope shelves") bestehen, bevorzugt wird aber eine Lösung, in der schmale und breite Schübe ("trays") bzw. breite Schübe ("trays") und Tablarauszüge ("telescope shelves") in demselben Schrankkorpus kombiniert werden können (nur 1 Schrankkorpus pro Lagereinheit). Schübe und Tablare gleicher Größe sollen untereinander ohne Aufwand austauschbar sein. Los 2: Für die Unterbringung malakologischer Sammlungsobjekte (Schalen und Gehäuse von Schnecken). Die Schübe ("trays") sollen jederzeit frei herausziehbar und entnehmbar sein (keine Auszugsicherung), und über fest mit dem Schrankkorpus verbundene Führungsschienen frei konfigurierbar im Schrank einschiebbar sein. Aufgrund der vorhandenen Objektgrößen sollen die Schübe der Positionen 1 und 2 frei kombinierbar sein. Die Mindestmaße der Schränke sind 90,0 x 182,0 x 65,0 cm (BxHxT), die maximale Korpushöhe darf 193 cm nicht überschreiten, sie sollen nicht breiter als 110 cm sein. Die innere Aufteilung wird auf folgende Positionen aufgeteilt: 1. Lagereinheit zweispaltig mit mind. 2 x 46 schmalen niedrigen Schüben ("tray") mit dem lichten Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 3,0 cm (BxTxH), diese jederzeit ohne Auszugssicherung frei entnehmbar 2. Lagereinheit zweispaltig mit mind. 2 x 18 schmalen mittelhohen Schüben ("tray") mit dem lichten Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), diese jederzeit ohne Auszugssicherung frei entnehmbar 3. Sockel 4. Transport

––
2
Sammlungsschränke für die Unterbringung von malakologischen Sammlungsobjekten (Schalen und Gehäuse von Schnecken) des LIB Hamburg

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Objektlagerung und Unterbringung und den daraus abzuleitenden Bewertungskriterien für geowissenschaftlichen und zoologischen Sammlungsobjekte wird folgende Aufteilung des Auftragsgegenstandes vorgenommen: Los 1: Sammlungsschränke für die Unterbringung einer geologischen Geschiebesammlung, sowie mineralogischer und paläontologischer Objekte des LIB Hamburg. Los 2: Sammlungsschränke für die Unterbringung von malakologischen Sammlungsobjekten (Schalen und Gehäuse von Schnecken) des LIB Hamburg. Die Lagermöbel müssen das Sammlungsgut sicher aufbewahren und seine einfache Handhabung sicherstellen. Bei der Herstellung ist besonderer Wert darauf zu legen, dass die einzelnen Komponenten wie Schrankkorpus, Schubladen- und Führungssysteme, Türen, Beschichtungen, verbaute Kunststoffe oder Dichtungen keine reaktiven flüchtigen Verbindungen abgeben, wie zum Beispiel flüchtige organische Verbindungen, Lösungsmittel oder andere reaktive Verbindungen, die das Sammlungsgut schädigen können. Die Schränke und vor allem die Lagereinsätze müssen beständig sein gegen korrosives Sammlungsgut, wie zum Beispiel säure-, schwefelhaltige oder anderweitig korrosive geowissenschaftlichen Sammlungsobjekte, und dürfen nicht mit dem Sammlungsmaterial interagieren. Aufgrund des teilweise sehr hohen Gewichts der geowissenschaftlichen Sammlungsobjekte besteht zudem eine besondere Anforderung an Traglast, Verwindungssteifigkeit und Leichtgängigkeit der Schubladen und Tablare (Los 1). Die Sammlungsschränke müssen das Sammlungsgut wirksam nach außen gegen Staub, schädliche Raumklimaschwankungen (relative Luftfeuchte) und schädliche flüchtige organische Verbindungen (VOCs) der Raumluft abschirmen, sollen die Objekte vor einem möglichen Schädlingsbefall abschirmen, und die Handhabung der Objekte und das Schädlingsmonitoring durch das Design der Sammlungsschränke bestmöglich unterstützen (DIN EN 16790:2016-12) (Los 1 und Los 2). Los1: Für die Unterbringung einer geologische Geschiebesammlung, sowie mineralogischer und paläontologischer Objekte ist eine flexible Unterbringung der Lagereinheiten in Sammlungsschränken erforderlich. Die geforderte Flexibilität bezieht sich auf die Traglast, freie Entnehmbarkeit und konstruktive Führung (Aufhängungsart) im Sammlungsschrank. Die Mindestmaße der Schränke sind 90 x 182 x 65 (BxHxT), die maximale Korpushöhe der Schränke darf 193 cm nicht überschreiten, die Schränke sollen nicht breiter sein als 110 cm, die Tiefe der Schränke darf 80 cm nicht überschreiten, die innere Aufteilung wird auf folgende Positionen aufgeteilt: 1. Lagereinheit zweispaltig mit mind. 2 x 18 schmalen Schüben ("tray") und mit lichtem Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), diese frei entnehmbar, mit Auszugssicherung, die ein versehentliches komplettes Ausziehen des Schubes verhindert 2. Lagereinheit zweispaltig mit mind. 2 x 9 schmalen Schüben ("tray") und mit lichtem Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), kombiniert mit 2 x 9 schmalen Tablarauszügen ("telescope shelves") mit seitlichem und rückseitigem Rand und vorne frei (ohne Rand), lichtes Maß muss dem der schmalen Schübe entsprechen (40,5 x 60,5 cm) (BxT), Tablare ohne oder mit wenig Werkzeugaufwand im Schrankrahmen einsetz- und frei konfigurierbar 3. Lagereinheit mit mind. 2 x 9 schmalen Schüben ("tray"), diese zweispaltig und mit lichtem Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), kombiniert mit 9 breiten Schüben ("tray"), diese einspaltig und mit lichtem Innenmaß von mindestens 81,0 x 60,5 x 7,0 cm BxTxH) und frei entnehmbar, mit Auszugssicherung, die ein versehentliches komplettes Ausziehen des Schubes verhindert 4. Lagereinheit mit mind. 2 x 9 schmalen Schüben ("tray"), diese zweispaltig und mit lichtem Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), kombiniert mit 9 breiten Tablarauszügen ("telescope shelves") mit seitlichem und rückseitigem Rand und vorne frei (ohne Rand), lichtes Maß muss dem der breiten Schübe entsprechen (81,0 x 60,5 cm, (BxT), Tablare ohne oder mit wenig Werkzeugaufwand im Schrankrahmen einsetz- und frei konfigurierbar 5. 2 leere Lagereinheiten ohne Schübe wie in Position 1 beschrieben, zweispaltig und für mindestens 2 x 18 schmale Schübe ("tray") mit dem lichten Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH) 6. Sockel 7.Transport Die Schränke sollen in ihrer inneren Aufteilung möglichst frei und werkzeugfrei bzw. mit geringem Werkzeugaufwand konfigurierbar sein. Eine Lagereinheit kann aus einem Korpus für zweiteilige und einem zweiten separaten Korpus für breite Schübe ("tray") bzw. Tablare ("telescope shelves") bestehen, bevorzugt wird aber eine Lösung, in der schmale und breite Schübe ("trays") bzw. breite Schübe ("trays") und Tablarauszüge ("telescope shelves") in demselben Schrankkorpus kombiniert werden können (nur 1 Schrankkorpus pro Lagereinheit). Schübe und Tablare gleicher Größe sollen untereinander ohne Aufwand austauschbar sein. Los 2: Für die Unterbringung malakologischer Sammlungsobjekte (Schalen und Gehäuse von Schnecken). Die Schübe ("trays") sollen jederzeit frei herausziehbar und entnehmbar sein (keine Auszugsicherung), und über fest mit dem Schrankkorpus verbundene Führungsschienen frei konfigurierbar im Schrank einschiebbar sein. Aufgrund der vorhandenen Objektgrößen sollen die Schübe der Positionen 1 und 2 frei kombinierbar sein. Die Mindestmaße der Schränke sind 90,0 x 182,0 x 65,0 cm (BxHxT), die maximale Korpushöhe darf 193 cm nicht überschreiten, sie sollen nicht breiter als 110 cm sein. Die innere Aufteilung wird auf folgende Positionen aufgeteilt: 1. Lagereinheit zweispaltig mit mind. 2 x 46 schmalen niedrigen Schüben ("tray") mit dem lichten Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 3,0 cm (BxTxH), diese jederzeit ohne Auszugssicherung frei entnehmbar 2. Lagereinheit zweispaltig mit mind. 2 x 18 schmalen mittelhohen Schüben ("tray") mit dem lichten Innenmaß von 40,5 x 60,5 x 7,0 cm (BxTxH), diese jederzeit ohne Auszugssicherung frei entnehmbar 3. Sockel 4. Transport

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotsgesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage C02). Für die Angebotswertung wird die Angebotsgesamtsumme (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten normiert: 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Qualität
Im Kriterium Qualität wird der technische Wert, die Zweckmäßigkeit, die Zugänglichkeit der Leistung sowie innovative Eigenschaften des Produkts bewertet. Maximal können 500 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung wird auf die Ausführungen in der einzureichenden Konzeptunterlagen zurückgegriffen. Es wird an dieser Stelle auf die Ausführungen unter 9. in der Anlage C 01 Angebotsschreiben verwiesen.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Ge-schäftsjahren (in EUR, brutto)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme ist gefordert: Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall … ganz lesenNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme ist gefordert: Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf Verlangen der Auftraggeberin vorlegen. Eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (für Personenschäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) wurde bereits abgeschlossen. Den Nachweis (Versicherungspolice in Kopie) werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die Auftraggeberin akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Begin … ganz lesenDie Auftraggeberin akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein. Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte vorlegen. Ein Referenzprojekt ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es die Lieferung von Sammlungsschränken oder vergleichbaren Schränken zur langfristigen Konservierung und Aufbewahrung in vergleichbarer Menge zum Inhalt hat (Los 1 und Los 2). Dabei müssen die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.1 für Los 1 (A 0.1 bis A 0.28) und 3.2 für Los 2 (A 0.1 bis A 0.26) formulierten allgemeinen Mindestkriterien erfüllt worden sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
16.11.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY0QDW58#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
53113 Bonn
Kontakt
vergaben@leibniz-lib.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
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Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

416vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (443 Lose mit Angabe)
238.143 €Zuschlagswert im Median
63.888 € – 489.027 €mittlere Hälfte, 70 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb41870c-dbe6-4c0a-a0e7-db235c8a606f.