0182-23 Reprivatisierung Uniper SE
UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 0182-23veröffentlicht 28.03.2024erstmals 28.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 57 Monate
- 09.07.2024 – 31.03.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 57 Monate09.07.2024 – 31.03.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotspreis30 %
- Qualität des Beratungskonzepts40 %
- Qualifikation und Erfahrung bei der Durchführung des Auftrag einzusetzenden Personals30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 31 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 31 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 31 Monatenan UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 30 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 31.03.2029
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber - die UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH - ist eine Beteiligungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, deren alleiniger Gegenstand der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung der Unternehmensbeteiligung an der Uniper SE ist. Sie hält aktuell den 99,12%-igen Aktienanteil des Bundes an der Uniper SE und befindet sich zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Uniper SE betreibt kritische Infrastruktur im Bereich Energie in Deutschland und spielt eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit Strom und Gas. Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und des Lieferstopps von russischem Gas war die Uniper SE in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Die Europäische Kommission hat deshalb Ende 2022 eine Beihilfe Deutschlands von bis zu 34,5 Milliarden Euro genehmigt, um die Uniper SE zu rekapitalisieren. Die Maßnahme der Rekapitalisierung wurde auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genehmigt, womit anerkannt wurde, dass im Wirtschaftsleben der EU eine beträchtliche Störung vorliegt. Die Genehmigung erfolgte im Einklang mit dem von der Kommission am 23. März 2022 angenommenen und am 20. Juli 2022 und am 28. Oktober 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen und den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien von 2014. Gemäß der durch die Europäische Kommission erteilten beihilferechtlichen Genehmigung der Uniper-Stabilisierungsmaßnahme hat sich der Bund verpflichtet, seine Anteile an der Uniper SE bis Ende 2028 auf maximal 25% plus eine Aktie zu reduzieren ("Exit-Auflage"). Die auftragsgegenständliche Beratung und Unterstützung des Auftragnehmers soll es dem Auftraggeber ermöglichen, sämtliche Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen für den Bund vorzubereiten.
Beschreibung des Loses
Die Beratung und Unterstützung des Auftragnehmers soll es dem Auftraggeber ermöglichen, sämtliche Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen für den Bund vorzubereiten. Hierbei steht die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Vordergrund, sofern dabei die Auflagen der Europäischen Kommission und weitere rechtliche (u.a. beihilferechtliche) Anforderungen an Verkaufsprozesse eingehalten werden, eine möglichst hohe Transaktionssicherheit gewährleistet ist sowie die Versorgungssicherheit im Bereich Energie dadurch nicht gefährdet wird. Die Beratungsleistung umfasst die fachliche und prozessuale Unterstützung des Auftraggebers. Hierzu zählt ggf. auch die Unterstützung bei Dialog und Verhandlungen mit etwaigen Investoren/Kaufinteressenten im Rahmen börslicher/außerbörslicher Transaktionen. Zusätzlich wird der Auftragnehmer bei der Vorbereitung, Beantwortung von Fragen bzw. der Koordination mit der EU-Kommission sowie den involvierten Rechtsberatern unterstützen. Die Beratungsdienstleistung wird auch die Teilnahme an entsprechenden Gesprächen mit involvierten Bundesministerien, beteiligten Beratern (bspw. Investmentbanken und Rechtsanwaltskanzleien) sowie Vertretern der Uniper SE und deren Beratern, die Erstellung entsprechender Gesprächsprotokolle, die Aufbereitung sowie Verarbeitung entsprechender Informationen und Dokumente sowie die regelmäßige Unterrichtung über sowie Darstellung von (Zwischen-)Arbeitsergebnissen gegenüber dem Auftraggeber umfassen. Das gegenständliche Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird durchgeführt, da eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund ist die Leistungsbeschreibung vorwiegend funktional. Verkaufsprozesse der vorliegenden Größenordnung verlaufen i.d.R. nicht idealtypisch, sondern müssen ständig an die tatsächlichen (Markt-)Gegebenheiten angepasst werden. Auch der Auftragsumfang kann demnach nicht abschließend festgelegt werden. Unter den Rahmenbedingungen einer Sicherstellung der deutschen Versorgungssicherheit im Bereich Energie und der Auflagen der Europäischen Kommission überprüft, analysiert, bewertet und erarbeitet der Auftragnehmer Handlungsempfehlungen und Lösungsvorschläge insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten: a) Strukturierung des Veräußerungsprozesses der Uniper-Aktien des Auftraggebers insbesondere hinsichtlich - Transaktionsstrukturen außerbörslich/börslich - Veräußerungsstrategie, - Voraussetzungen/Bedingungen für Veräußerung, - Unternehmensbewertung und Erlösoptimierung, - Volumina, - Zeitpunkten, b) Prüfung der Möglichkeit des Verkaufs von Aktienpaketen an einzelne Kaufinteressenten, Einbindung in die Veräußerungsstrategie, ggf. Begleitung eventueller Verhandlungen im Rahmen börslicher/außerbörslicher Transaktionen; c) Aufzeigen, Analysieren und Bewerten von Handlungsoptionen. Dies betrifft die fachliche, inhaltliche und prozessuale Unterstützung bei allen Themen, die im Rahmen eines Verkaufs auf den Auftraggeber bzw. den Bund zukommen werden.
Gegenstand nach CPV
- 79410000Unternehmens- und ManagementberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- AngebotspreisWir verweisen auf 13.5.1 der Bewerbungsbedingungen.
- Qualität
- Qualität des BeratungskonzeptsWir verweisen auf 13.5.2 der Bewerbungsbedingungen.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung bei der Durchführung des Auftrag einzusetzenden PersonalsWir verweisen auf 13.5.3 der Bewerbungsbedingungen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
----(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bewerbers, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbar … ganz lesenkürzer
----(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bewerbers, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (Formblatt B_02). -----Angabe der Nationalen Identifikationsnummer des Wirtschaftsteilnehmers: Angabe der Nationalen Identifikationsnummer des Wirtschaftsteilnehmers des Bewerbers, Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird (Formblatt B_02). Für die Wirtschaftsteilnehmer ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) und - soweit vorhanden - die Nummer aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345).- Kriterium
--------Umsatzzahlen: nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens): -----Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt B_02); -----Eigenerklärung zum N … ganz lesenkürzer
--------Umsatzzahlen: nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens): -----Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt B_02); -----Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B_02) --------Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens)- Kriterium
-----Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland (Formblatt B_08) ------Erklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (Formblatt B_07) ------Eigenerklärung zur Größenklasse gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes des Bewerbers, Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft oder … ganz lesenkürzer
-----Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland (Formblatt B_08) ------Erklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (Formblatt B_07) ------Eigenerklärung zur Größenklasse gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes des Bewerbers, Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird (Formblatt B_02) ------Angabe der Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Bewerbers, Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird, laut Eintrag in dem (den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Wirtschaftsteilnehmern), Informationen aus anderen Quellen ------Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG (Formblatt B_02) Bewerber erklärt ferner, dass er nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1, 22 Abs.2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist. (Soweit ein ausländisches Unternehmen diese Erklärung abgibt, gilt sie dahingehend, dass kein Ausschlussgrund nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorliegt, in dem das erklärende Unternehmen ansässig ist, welcher mit § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vergleichbar ist.)- Kriterium
Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Formblatt B_05): Für den Nachweis der Eignung muss der Bewerber mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen angeben. Die Referenzen dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben: ----Name des Auftraggebers, ----Bra … ganz lesenkürzer
Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Formblatt B_05): Für den Nachweis der Eignung muss der Bewerber mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen angeben. Die Referenzen dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben: ----Name des Auftraggebers, ----Branche des Auftraggebers, ----Umfang I: Anzahl der Personentage, ----Umfang II: Volumen der Transaktion(en), ----Zeitraum der Leistungserbringung, ----Beschreibung der erbrachten Leistungen. --------Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag eines Referenzauftrags darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge liegen. ------Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV. Die Angabe ist Bestandteil der Erklärungen in Formblatt B_01.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 8 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.07.2024
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
Der Vertrag endet in Bezug auf die Grundleistungen ohne, dass es einer Kündigung bedarf - mit der vollständigen Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung spätestens jedoch am 31.03.2029. Sollte die EU-Kommission den bisher gewährten Zeitraum hinsichtlich der "Reprivatisieru … ganz lesenkürzer
Der Vertrag endet in Bezug auf die Grundleistungen ohne, dass es einer Kündigung bedarf - mit der vollständigen Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung spätestens jedoch am 31.03.2029. Sollte die EU-Kommission den bisher gewährten Zeitraum hinsichtlich der "Reprivatisierung Uniper" verlängern, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertragslaufzeit um einen Zeitraum zu verlängern, der der Dauer des durch die EU-Kommission verlängerten Zeitraums zuzüglich einer Nachlaufzeit von drei Monaten entspricht (nachfolgend auch der "Optionszeitraum"). Die Ausübung der Verlängerungsoption ist spätestens bis zum 31.12.2028 zu erklären. Der Auftragnehmer hat das Recht, diese Vereinbarung während des Optionszeitraums mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich zu kündigen. Außerhalb des Optionszeitraums ist das Recht des Auftragnehmers zur ordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung ausgeschlossen.- Optionen
- Siehe Angaben zur Verlängerung
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 MONTHS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat im Auftragsfall sicherzustellen, dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet. Eine Ausnahme ist nur zulässig, sofern ---a) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) innerhalb des Europäische Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt, ---b) die Dat … ganz lesenkürzer
Leistung: Der AN hat im Auftragsfall sicherzustellen, dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet. Eine Ausnahme ist nur zulässig, sofern ---a) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) innerhalb des Europäische Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt, ---b) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) in einem Drittland erfolgt, für das ein angemessenes Datenschutzniveau durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission festgestellt wurde oder aber ---c) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) außerhalb der EU durch den Auftragnehmer im konkreten Fall individuell durch die für die FA zuständige Aufsichtsbehörde (BfDI) zeitlich nach dem EuGH "Schrems II"-Urteil ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAH4MN -------Fragen können bis zum 18.04.2024, 10 Uhr gestellt werden. -------Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen. ------Zu diesem Zweck haben die Bieter die Möglichkeit, verbindliche (Erst-)Angebote abzugeben, d.h. die Bieter … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAH4MN -------Fragen können bis zum 18.04.2024, 10 Uhr gestellt werden. -------Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen. ------Zu diesem Zweck haben die Bieter die Möglichkeit, verbindliche (Erst-)Angebote abzugeben, d.h. die Bieter binden sich an sämtliche Inhalte ihres Angebotes und führen im Falle eines Zuschlags den Auftrag nach den Konditionen ihres Angebots durch. ------Die Bieter dürfen die Vertragsunterlagen kommentieren bzw. Änderungen hierzu vorschlagen. Alle Kommentare bzw. Änderungswünsche bzgl. der Vertragsunterlagen müssen bereits mit dem Erstangebot eingereicht werden. -----Ein Angebot, das Änderungswünsche enthält, ist nicht verbindlich und kommt nicht für einen Zuschlag auf das Erstangebot in Betracht. -----Der Auftraggeber wird die in dieser zweiten Stufe des Vergabeverfahrens eingegangenen (Erst-)Angebote prüfen und bewerten. Sofern ein zuschlagsfähiges Erstangebot vorliegt, bei dem er keinen Verhandlungsbedarf sieht, behält er sich vor, gänzlich auf Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag direkt auf dieses Erstangebot zu erteilen. -----Zur (virtuellen) Angebotspräsentation werden alle Bieter eingeladen, die ein (Erst-)Angebot eingereicht haben, das nicht auszuschließen ist. Die Einreichung eines Angebotes mit Änderungswünschen steht der Einladung zur Präsentation nicht per se entgegen. Sofern jedoch ein ausreichender Grad an Wettbewerb an Erstangeboten ohne Änderungswünschen besteht, behält sich der Auftraggeber vor, nur diese zum Präsentationstermin einzuladen. -----Verhandlungen werden nur durchgeführt, sofern kein zuschlagsfähiges (Erst-)Angebot eingereicht wird, bei dem der Auftraggeber keinen Verhandlungsbedarf sieht, und er sich deshalb dagegen entscheidet, den Zuschlag direkt auf ein solches (Erst-)Angebot zu erteilen. In diesem Fall werden auch die Bieter, die ein Angebot mit Änderungswünschen eingereicht haben, zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes aufgefordert. -----Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. . -----Zu diesem Zweck steht in Teil B der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb das Formblatt B_03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung zur Verfügung, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Der bevollmächtigte Vertreter muss im Namen der Bewerber-/Bietergemeinschaft Formblatt B_01 Teilnahmeantrag vollständig ausfüllen und unterschreiben. Für die Unterschrift ist die Textform gemäß § 126b BGB ausreichend.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH
- Anschrift
- Uhlandstr. 28, 10719 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Reprivatisierung Uniper SE (Angebotsphase)23.08.2024 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG4 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH3 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.3 Zuschläge
- InterVal GmbH3 Zuschläge
- Kienbaum Consultants International GmbH3 Zuschläge
- Syspons GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.04.2024 auf 06.05.2024 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 30.04.2024
- BekanntmachungFrist 30.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29e4b5e6-c89b-4441-9499-72b20b10a0b5.