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Reprivatisierung Uniper SE (Angebotsphase)

UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 0182-23veröffentlicht 23.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 29 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
56 Monate30.07.2024 – 31.03.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10719, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis30 %
  • Qualität des Beratungskonzepts40 %
  • Qualifikation und Erfahrung bei der Durchführung des Auftrag einzusetzenden Personals30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2029
    vor 27 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber - die UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH - ist eine Beteiligungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, deren alleiniger Gegenstand der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung der Unternehmensbeteiligung an der Uniper SE ist. Sie hält aktuell den 99,12%-igen Aktienanteil des Bundes an der Uniper SE und befindet sich zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Die Uniper SE betreibt kritische Infrastruktur im Bereich Energie in Deutschland und spielt eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit Strom und Gas. Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und des Lieferstopps von russischem Gas war die Uniper SE in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Die Europäische Kommission hat deshalb Ende 2022 eine Beihilfe Deutschlands von bis zu 34,5 Milliarden Euro genehmigt, um die Uniper SE zu rekapitalisieren. Die Maßnahme der Rekapitalisierung wurde auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genehmigt, womit anerkannt wurde, dass im Wirtschaftsleben der EU eine beträchtliche Störung vorliegt. Die Genehmigung erfolgte im Einklang mit dem von der Kommission am 23. März 2022 angenommenen und am 20. Juli 2022 und am 28. Oktober 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen und den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien von 2014. Gemäß der durch die Europäische Kommission erteilten beihilferechtlichen Genehmigung der Uniper-Stabilisierungsmaßnahme hat sich der Bund verpflichtet, seine Anteile an der Uniper SE bis Ende 2028 auf maximal 25% plus eine Aktie zu reduzieren ("Exit-Auflage"). Die auftragsgegenständliche Beratung und Unterstützung des Auftragnehmers soll es dem Auftraggeber ermöglichen, sämtliche Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen für den Bund vorzubereiten.

Beschreibung des Loses

Die Beratung und Unterstützung des Auftragnehmers soll es dem Auftraggeber ermöglichen, sämtliche Sachverhalte und Handlungsoptionen im Veräußerungsprozess evaluieren zu können und Entscheidungen für den Bund vorzubereiten. Hierbei steht die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Vordergrund, sofern dabei die Auflagen der Europäischen Kommission und weitere rechtliche (u.a. beihilferechtliche) Anforderungen an Verkaufsprozesse eingehalten werden, eine möglichst hohe Transaktionssicherheit gewährleistet ist sowie die Versorgungssicherheit im Bereich Energie dadurch nicht gefährdet wird. Die Beratungsleistung umfasst die fachliche und prozessuale Unterstützung des Auftraggebers. Hierzu zählt ggf. auch die Unterstützung bei Dialog und Verhandlungen mit etwaigen Investoren/Kaufinteressenten im Rahmen börslicher/außerbörslicher Transaktionen. Zusätzlich wird der Auftragnehmer bei der Vorbereitung, Beantwortung von Fragen bzw. der Koordination mit der EU-Kommission sowie den involvierten Rechtsberatern unterstützen. Die Beratungsdienstleistung wird auch die Teilnahme an entsprechenden Gesprächen mit involvierten Bundesministerien, beteiligten Beratern (bspw. Investmentbanken und Rechtsanwaltskanzleien) sowie Vertretern der Uniper SE und deren Beratern, die Erstellung entsprechender Gesprächsprotokolle, die Aufbereitung sowie Verarbeitung entsprechender Informationen und Dokumente sowie die regelmäßige Unterrichtung über sowie Darstellung von (Zwischen-)Arbeitsergebnissen gegenüber dem Auftraggeber umfassen. Das gegenständliche Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird durchgeführt, da eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund ist die Leistungsbeschreibung vorwiegend funktional. Verkaufsprozesse der vorliegenden Größenordnung verlaufen i.d.R. nicht idealtypisch, sondern müssen ständig an die tatsächlichen (Markt-)Gegebenheiten angepasst werden. Auch der Auftragsumfang kann demnach nicht abschließend festgelegt werden. Aus diesem Grund und aus Gründen des Schutzes von Bietergeheimnissen wird in dieser Bekanntmachung als Wert des Ergebnisses (Auftragswert) 1 Euro angegeben. Tatsächlich wird ein Auftragswert erwartet, der oberhalb des einschlägigen Schwellenwerts liegt. Unter den Rahmenbedingungen einer Sicherstellung der deutschen Versorgungssicherheit im Bereich Energie und der Auflagen der Europäischen Kommission überprüft, analysiert, bewertet und erarbeitet der Auftragnehmer Handlungsempfehlungen und Lösungsvorschläge insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten: a) Strukturierung des Veräußerungsprozesses der Uniper-Aktien des Auftraggebers insbesondere hinsichtlich - Transaktionsstrukturen außerbörslich/börslich - Veräußerungsstrategie, - Voraussetzungen/Bedingungen für Veräußerung, - Unternehmensbewertung und Erlösoptimierung, - Volumina, - Zeitpunkten, b) Prüfung der Möglichkeit des Verkaufs von Aktienpaketen an einzelne Kaufinteressenten, Einbindung in die Veräußerungsstrategie, ggf. Begleitung eventueller Verhandlungen im Rahmen börslicher/außerbörslicher Transaktionen; c) Aufzeigen, Analysieren und Bewerten von Handlungsoptionen. Dies betrifft die fachliche, inhaltliche und prozessuale Unterstützung bei allen Themen, die im Rahmen eines Verkaufs auf den Auftraggeber bzw. den Bund zukommen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis30 %
Qualität des Beratungskonzepts40 %
Qualifikation und Erfahrung bei der Durchführung des Auftrag einzusetzenden Personals30 %
Preis
AngebotspreisWir verweisen auf 12.1 der K_01 Angebotsbedingungen.
Qualität
Qualität des BeratungskonzeptsWir verweisen auf 12.2 der K_01 Angebotsbedingungen.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung bei der Durchführung des Auftrag einzusetzenden PersonalsWir verweisen auf 12.3 der K_01 Angebotsbedingungen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.07.2024
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
Der Vertrag endet in Bezug auf die Grundleistungen ohne, dass es einer Kündigung bedarf - mit der vollständigen Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung spätestens jedoch am 31.03.2029. Sollte die EU-Kommission den bisher gewährten Zeitraum hinsichtlich der "Reprivatisieru … ganz lesenDer Vertrag endet in Bezug auf die Grundleistungen ohne, dass es einer Kündigung bedarf - mit der vollständigen Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung spätestens jedoch am 31.03.2029. Sollte die EU-Kommission den bisher gewährten Zeitraum hinsichtlich der "Reprivatisierung Uniper" verlängern, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertragslaufzeit um einen Zeitraum zu verlängern, der der Dauer des durch die EU-Kommission verlängerten Zeitraums zuzüglich einer Nachlaufzeit von drei Monaten entspricht (nachfolgend auch der "Optionszeitraum"). Die Ausübung der Verlängerungsoption ist spätestens bis zum 31.12.2028 zu erklären. Der Auftragnehmer hat das Recht, diese Vereinbarung während des Optionszeitraums mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich zu kündigen. Außerhalb des Optionszeitraums ist das Recht des Auftragnehmers zur ordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAH7F9

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Roland Berger GmbH, München3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH
Anschrift
Uhlandstr. 28, 10719 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc875382-4903-49d2-8af7-2ef8300e5f8b.