5 Förderprogramme
- LandBaden-Württemberg
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kredit
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBaden-Württemberg
Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.
Bürgschaft - LandBaden-Württemberg
Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.
Bürgschaft - LandBaden-Württemberg
Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat
BürgschaftZuschuss - LandBaden-Württemberg
Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)
Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.
Bürgschaft
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02