Konsortialfinanzierung
Wenn Sie als bestehendes Unternehmen betriebliche Vorhaben finanzieren wollen, kann die Thüringer Aufbaubank Ihre Hausbank unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen unterstützen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) unterstützt Ihr etabliertes Unternehmen und Ihre Hausbank bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln durch Konsortialfinanzierungen. Für Konsortialfinanzierungen schließen sich mehrere Banken für eine Finanzierung zeitweise zusammen und bilden ein Konsortium. Sie erhalten die Förderung für Betriebsmittel und Investitionen unter anderem in folgenden Bereichen:
- Sachanlagen (inklusive Immobilien) und immaterielle Werte, - Innovationen und Markteinführungen, - Errichtung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Deutschland, - Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen und die Kooperation mit anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – sofern dadurch für den Kreditnehmer eine Stärkung seines Geschäftsmodelles oder seiner technologischen Kompetenz oder seiner Marktstellung erwartet werden kann, - Beteiligungen an Thüringer Unternehmen, zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung von Nachfolgeregelungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft. Der Finanzierungsanteil der Thüringer Aufbaubank (TAB) beträgt bis zu 50 Prozent des Darlehensbetrags, der durch das gesamte Konsortium bereitgestellt wird. Der Finanzierungsbetrag beträgt mindestens EUR 250.000 und normalerweise höchstens EUR 5 Millionen. Beantragen Sie die Konsortialfinanzierung bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an die Thüringer Aufbaubank (TAB) weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen, deren Gründung mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Bonitäts- und Risikoanalyse der Thüringer Aufbaubank muss eine Darlehens- oder Bürgschaftsgewährung für Ihr Unternehmen rechtfertigen. - Sie können für das Darlehen bankübliche Sicherheiten stellen.
Rechtsgrundlage
Informationsblatt der Thüringer Aufbaubank (TAB), Stand April 2021.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.