Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)
Wenn Sie in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in Thüringen angestellt sind und planen, sich am Unternehmen zu beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie für Ihre Beteiligung erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beteiligung als Mitarbeiterin und Mitarbeiter an dem Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind. Die Beteiligung erfolgt normalerweise im Rahmen eines gesellschaftlichen Zusammenschlusses wie einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die Förderung erfolgt als Garantie. Die Garantie deckt 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme (maximal EUR 250.000 je Unternehmen) sowie des vertraglich gesicherten Beteiligungsertrages bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Die Förderung ist auf maximal 15 Jahre begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor der Wirksamkeit der zu fördernden Beteiligungsvereinbarung an die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder deren Zusammenschluss (Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaft) gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre geplante Arbeitnehmerbeteiligung erfolgt an einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe mit Betriebssitz in Thüringen. - Die Betriebsstätte, an der Sie sich beteiligen wollen und in der Sie beschäftigt sind, liegt in Thüringen. Ihr Beschäftigungsverhältnis besteht seit mindestens einem Jahr und ist zum Zeitpunkt der Annahme des Garantieangebotes wirksam. - Die Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaft stellt bilanzielles Eigenkapital dar oder ist eigenkapitalähnlich diesem wirtschaftlich zuzurechnen. - Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, lässt hinsichtlich seiner Marktbehauptungschance und der Qualität seiner Unternehmensführung eine vertragsgemäße Umsetzung der Beteiligung erwarten. - Die Beteiligung hat eine Höhe von maximal EUR 250.000 und eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Finanzministeriums vom 17. Oktober 2013, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 49 vom 9. Dezember 2013, S. 1903; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 5. November 2018, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 49 vom 3. Dezember 2018, S. 1558.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.