Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen
Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Thüringen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Konsolidierungsfonds unterstützt Sie als ein struktur- und mittelstandspolitisch bedeutsames KMU des verarbeitenden Gewerbes, wenn Sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Damit ist gemeint, dass Sie auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher Ihre Geschäftstätigkeiten einstellen müssen, wenn der Staat nicht eingreift. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR). Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie - Angehörige Berufe - in Ausnahmefällen große Unternehmen.
mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen hat eine grundsätzlich positive Entwicklungschance am Markt. - Sie müssen ein tragfähiges Konzept zur dauerhaften Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität vorlegen.. - Sie müssen einen eigenen Beitrag zur Wiederherstellung der Rentabilität leisten. Der Beitrag beträgt bei kleinen Unternehmen mindestens 25 %, bei mittleren Unternehmen mindestens 40 %.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Aufbaubank.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie für die Antragstellung, dass für Investitionen in die Installation von eigenständigen, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln keine Darlehen zugesagt werden. Mit Antragstellung bestätigen Sie, dass das beantragte Darlehen nicht dafür verwendet wird.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.