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Landaktuell gelistetZuschuss

Zuwendungen für die Arbeit von Naturschutzverbänden

Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.

Eckdaten

Ebene
Land
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Förderbereich
Umwelt- & Naturschutz
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Deckung persönlicher, sächlicher und investiver Ausgaben in der Verwaltung von Naturschutzverbänden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 40.000 EUR. Richten Sie Ihren Antrag bitte 3 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Naturschutzverbände mit Sitz beziehungsweise Sitz der Geschäftsstelle in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen - landesweit tätig sein, - schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein tätig sein, - die natürlichen Lebensgrundlagen in ihrer Gesamtheit schützen und die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ausschließlich und nicht nur vorübergehend unterstützen, - nach § 40 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannt sein, - eine hauptamtliche Geschäftsführung besitzen.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 28. November 2020, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 51 vom 14. Dezember 2020, S. 1677.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.