Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen
Wenn Sie Beratungen und Qualifizierungen zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in Familienzentren anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Schleswig-Holstein
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Beratung und Qualifizierung zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für
- pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren sowie - pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen. Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Fort- und Weiterbildung, Beratung, In-House-Seminare und Supervision. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege, - Vereine, - Bildungsinstitute und Bildungseinrichtungen
mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Personal, das die Maßnahmen zur Traumapädagogik vor Ort durchführt, muss über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Dazu gehören beispielsweise - Kinderschutzfachkräfte und/oder - Traumapädagogik und/oder - Fachberatung zu Kinderschutzthemen und/oder - Traumafachberatung.
- Sie müssen über eine Anbindung zu Fachstrukturen der einzelnen Träger in den Regionen Schleswig-Holsteins sowie zum Thema Trauma verfügen. - Sie müssen Erfahrungen in der psychosozialen Beratung sowie Durchführung von Fortbildungen und Supervisionen vorweisen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung vom 1. Dezember 2022, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 52 vom 27. Dezember 2022, S. 1961.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von FrauenMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Förderung „STEP“ für das Coaching von Schülerinnen und Schülern mit Fokus auf den Erwerb eines SchulabschlussesMinisterium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- ESF Plus – Förderung von Personal- und Sachkosten für die Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung durch IT-Scouts beantragenMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- ESF Plus – Förderung von Personal- und Sachkosten für Träger und Trägerinnen der regionalen AusbildungsbetreuungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.